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von Yessyka  am 22.10.2014, 13:57 Uhr

Selbstkündigung nach Elternzeit ohne Sperrfrist ???

Hallo Ihr Lieben,
bin nicht sicher ob ich hier richtig bin aber kurz zu meiner Situation,welche vielleicht einige von euch mit mir teilen oder schon durchlebt haben...

Mein Mann geht durchweg Montage arbeiten von Mo.-Fr. Ich bin mit unserem Kind unter der Woche alleine,wir haben nur uns es gibt keine Großeltern mehr und Tanten oder Onkels leben weit weg....es gibt nur uns 3 als Familie!
Ich war vor meiner Elternzeit als Verkäuferin tätig die Arbeitszeiten sind von 5/6 Uhr -20/21 Uhr von Mo.-Sa.
Nach 2 Jahren Elternzeit würde ich meine Stelle ende Februar 2015 wieder antreten müssen,ein diesbezügliches Gespräch mit meiner Chefin steht noch aus...Meine Arbeitsstelle ist 35 km von meinem Wohnort entfernt und ist auf Teilzeit,eine Versetzung näher meinem Wohnort bekam ich schon 2011 nach meinem Umzug nicht ermöglicht,also glaube ich das da jetzt auch nichts für mich getan werden kann :(
Meine Tochter geht ab Februar 2015 in die Kita, die Kita hat in der Zeit von 6-17 Uhr geöffnet....
Die Betreuungszeiten passen mit meinen Arbeitszeiten hinten und vorne nicht überein...
Ich habe eine 1 Monatige Kündigungsfrist...
Meine Frage : Wie stehen die Chancen ALG1 zu erhalten unter diesen Umständen und keine Sperrzeit zu erhalten bis sich was neues ergibt dem ich positiv entgegen sehe???

Danke...

 
11 Antworten:

Re: Selbstkündigung nach Elternzeit ohne Sperrfrist ???

Antwort von Zero am 22.10.2014, 14:00 Uhr

Kurze Antwort:
Nicht selbst kündigen, kündigen lassen!
Dann gibt es auch keine Sperre.

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Re: Selbstkündigung nach Elternzeit ohne Sperrfrist ???

Antwort von mf4 am 22.10.2014, 14:02 Uhr

Erkläre dem Arbeitsamt VORHER die Situation. Da bekommst du eine verlässliche Antwort.

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Re: Selbstkündigung nach Elternzeit ohne Sperrfrist ???

Antwort von BabyBelly am 22.10.2014, 14:03 Uhr

Wenn du selber kündigst hast du eine 3 monatige sperrzeit das ist einfach so..
Ich würde erstmal mit meiner Chefin sprechen zwecks arbeiszeiten. Da du nur teilzeit bist , könntest du ja immer Mo-Fr in der zeit von 7 Uhr bis 16 Uhr
Und samsag egal weil dein Mann zu hause wäre..
(oder eben samstags gar nicht)

ich finde 7-15.30/16 Uhr uhr recht flexibel.. (jeden tag)
teilzeit heißt du hast ja auch weniger stunden die woche..
Wieviel wären es denn?

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Re: Selbstkündigung nach Elternzeit ohne Sperrfrist ???

Antwort von MAMAundPAPA2013 am 22.10.2014, 14:06 Uhr

Wie wäre es denn wenn du dir was neues suchst?
Ist doch noch etwas Zeit.

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Re: Selbstkündigung nach Elternzeit ohne Sperrfrist ???

Antwort von Hellchen77 am 22.10.2014, 14:22 Uhr

Ich habe damals einen Aufhebungsvertrag mit meinem Arbeitgeber gemacht. Er schrieb darin das er mich in den Betreuungszeiten meines Kinds nicht beschäftigen kann. War damals noch 8-12 Uhr. Gab keine Probs beim Arbeitsamt.

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Re: Selbstkündigung nach Elternzeit ohne Sperrfrist ???

Antwort von Yessyka am 22.10.2014, 14:26 Uhr

Die Frau vom Amt hat mir auch geraten nicht selbst zu kündigen eher einen Aufhebungsvertrag zu machen,jedoch weiss ich nicbt ob meine Chefin da mit spielt....Ich bin 30 std. Die Woche angestellt und an Hand von Vorreiterinnen die alle nicht mehr da sind kann ich nur davon ausgehen das sie auch bei mir allen anderen dort beschäftigt gegenüber keine Ausnahme machen wird...
Natürlich bin icb auf der Suche und habe schon 1 , 2 Optionen wo ich mich bewerben können würde aber welcher potenzielle AG wartet 5 Monate auf mich?Kann mich da nur Zeitnah bewerben was ich auch tuhen werde,in der Hoffnung das mein Kind sich in der Kita gut einlebt hat und mir keine Probleme macht...Ihr wisst sicher alle wie die ersten Monate in der Kita laufen können!!!

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Re: Selbstkündigung nach Elternzeit ohne Sperrfrist ???

Antwort von mf4 am 22.10.2014, 14:28 Uhr

Kann das Kind eher in die Kita?
02/15 erst eingewöhnen und neuer Job... klappt das?

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Re: Selbstkündigung nach Elternzeit ohne Sperrfrist ???

Antwort von Christine70 am 22.10.2014, 14:35 Uhr

das ist aber auch nicht so einfach. er muß sie ja drei monate weiterbeschäftigen und kann sie erst dann kündigen.

oder wurde das gekippt

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Re: Selbstkündigung nach Elternzeit ohne Sperrfrist ???

Antwort von Christine70 am 22.10.2014, 14:38 Uhr

ich würde zuerst mal mit dem chef reden. dieses ganze "Könnte und Würde und Vielleicht" sind keine verlässlichen aussagen. erst sprechen, dann handeln. vielleicht wäre dein chef über einen aufhebungsvertrag ganz froh.

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Re: Selbstkündigung nach Elternzeit ohne Sperrfrist ???

Antwort von Kati-F am 22.10.2014, 17:05 Uhr

Hi, erst mal zeitnah mit der Chefin Kontakt aufnehmen, ihr die Zeiten schildern, inklusive Wegezeiten planen, und dann darstellen, wann du bei den Betreuungszeiten überhaupt arbeiten kannst...vielleicht kann sie Dich ja doch in Teilzeit einbauen...manche Chefs sind tatsächlich flexibler, als man glaubt...ansonsten kannst Du Dir immer noch kündigen lassen. viel Glück!
LG Kati

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Re: Selbstkündigung nach Elternzeit ohne Sperrfrist ???

Antwort von Yessyka am 22.10.2014, 19:12 Uhr

Ja, das Gespräch zu meiner Chefin suche ich wohl morgen...ist zwar noch etwas hin bis meine EZ ausläuft aber dieses würde könnte und sollte macht mich ja selber wahnsinnig...
Wenn mein Kind die erste Zeit in der Kita nicht klar kommt und ihr Imunsystem alles anschleppt was es noch nicht kennt ,da sie da ja dann das erste mal auf so viele andere Kids trifft,wird es wohl mit einer neuen Stelle im Anschluss eher nicht funktionieren da ich wohl die Probezeit nicht überstehen werde...ach Menno...
Danke für eure Antworten :)

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