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von Zero  am 23.10.2014, 19:42 Uhr

Noch mal zu Thema Wildunfall

Ein totgefahrener Hase muss nicht gemeldet werden.
Man KANN Polizei oder Försterei anrufen und Bescheid sagen - meist machen sie sich bei einem Hasen oder einem Igel nicht auf den Weg.
Es wird einem zu 90% auch gesagt, dass man das tote Tier von der Strasse nehmen soll - an den Strassenrand oder den Grasstreifen legen - mehr wird hier bei Kleintieren nicht gemacht.
Der Förster fährt die Strecke an und sammelt die Tiere ein.

Bei größeren Tieren (ab dem Fuchs, Dachs, Waschbär, Wildschwein bis hin zum Reh) muss wiederum die Polizei und Försterei gerufen und gewartet werden.

Mein Mann hat den Fall einer paar mal gehabt. Lustig ist es nicht, wenn ein Tier nicht mehr zu retten ist und der Förster es erlöst.

Ich habe mir den Strang unten jetzt nicht durchgelesen - nur, dass einige der Meinung sind, dass man bei einem Hasen warten muss, bis die Polizei oder der Förster rauskommt.

 
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