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Geschrieben von sojamama am 04.02.2016, 9:04 Uhr

Kennt sich jemand aus mit Briefpost ans Pflegeheim bzw. an einen Bewohner?

Wie ist die allgemeine Regelung oder gibt es nur individuelle Regelungen, wie es der Betreute festgelegt hat?

Wenn ich Post an einen Heimbewohner schicke, WER darf die öffnen?
Es geht hier nicht um private Post, sondern behördliche oder ärztliche Post.

Adressiert an das Heim? --> Datenschutzverletzung oder?

Adressiert an den Bewohner? --> da kann es sein, dass es in der Schublade untergeht

Adressiert an das Pflegepersonal von Herrn o. Frau XY? --> Datenschutzverletzung

Adressiert an den Betreuer des Bewohners (Post kommt also nicht ins Heim, sondern zum Betreuer)? --> klingt am ehesten plausibel

Wer darf wann was öffnen?

Danke für die Info.

melli

 
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