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Geschrieben von sojamama am 04.02.2016, 9:04 Uhr

Kennt sich jemand aus mit Briefpost ans Pflegeheim bzw. an einen Bewohner?

Wie ist die allgemeine Regelung oder gibt es nur individuelle Regelungen, wie es der Betreute festgelegt hat?

Wenn ich Post an einen Heimbewohner schicke, WER darf die öffnen?
Es geht hier nicht um private Post, sondern behördliche oder ärztliche Post.

Adressiert an das Heim? --> Datenschutzverletzung oder?

Adressiert an den Bewohner? --> da kann es sein, dass es in der Schublade untergeht

Adressiert an das Pflegepersonal von Herrn o. Frau XY? --> Datenschutzverletzung

Adressiert an den Betreuer des Bewohners (Post kommt also nicht ins Heim, sondern zum Betreuer)? --> klingt am ehesten plausibel

Wer darf wann was öffnen?

Danke für die Info.

melli

 
3 Antworten:

Re: Kennt sich jemand aus mit Briefpost ans Pflegeheim bzw. an einen Bewohner?

Antwort von DK-Ursel am 04.02.2016, 10:47 Uhr

Hej!

ich habe zwar keine rechtliche ahnung, würde aber auch sagen, daß ich das an den Betreuer schicken würde.
der ist ja wohl gerichtlich genau für solche Dinge bestellt/beauftragt (mein Onkel hat das auch mal gemacht, so ganz wenig habe ich mitbekommen).
Die dürfen die Post aufmachen, denn die müssen ja dementsprechend auch handeln.
Und wenn Du willst, daß gehandelt wird im Namen des Betreuten, dann ist das ja wohl der einzige sinnvolle Weg - das Heim darf es ja nicht.
Wenn ein Betreuer bestellt ist.
Den den hätte der Betreute nicht, wenn er solche Dineg selbst wahrnehmen könnte.... und nicht vergäße oder machtlos gegenüber mnanchem Behördendeutsch etc. wäre.

Gruß Ursel, DK

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Re: Kennt sich jemand aus mit Briefpost ans Pflegeheim bzw. an einen Bewohner?

Antwort von omagina am 04.02.2016, 11:07 Uhr

an den betreuer....so wird das in fast allen heimen gehandhabt....es nützt ja nichts wenn das heim die post nicht aufmachen darf und derjenige selber es ja eh nicht kann...wenn du den betreuer nicht kennst kann die post auch ans heim mit dem vermerk bitte an den betreuer von herrn x weitergeben....lg

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Re: Kennt sich jemand aus mit Briefpost ans Pflegeheim bzw. an einen Bewohner?

Antwort von Littlecreek am 04.02.2016, 11:16 Uhr

Ist der Bewohner mündig? - Post darf nur er öffnen
Ist der Bewohner entmündigt? - Post an den bestellten Betreuer
Auch für Heimbewohner gilt das Briefgeheimnis unabhängig davon, ob der Brief dann in einer Schublade verschwindet.

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