Geschrieben von Therenoah am 22.01.2015, 12:48 Uhr |
Freiberufler Kündigen ?
Hallo ,
Ich bin allein Erziehend und mein Sohn ist jetzt 3Monate alt.Ich arbeite als Außendienst Mitarbeiterin in einer Firma. Die Tätigkeit übe ich weiterhin bis zu 30 std . aus. Bis zum Feb. 2015 geht meine Elternzeit. Nun will mich mein Arbeitgeber zu einer Vertragsänderung , mit deutlich schlechteren Konditionen , zwingen. Er droht mit sonstiger Kündigung. Das darf er doch beides nicht von mir verlangen , oder etwa doch ?Da ich mir momentan keinen Anwalt leisten kann. Hoffe ich das mir hier jemand helfen kann. Kennt jemand die zuständigen Paragraphen? Über Antwort freu ich mich sehr. Lg
Re: Freiberufler Kündigen ?
Antwort von claudi700 am 22.01.2015, 13:07 Uhr
frag im rechtsforum (nicole baader).
viel glück!
Re: Freiberufler Kündigen ?
Antwort von lindabel am 22.01.2015, 13:07 Uhr
Frag mal im Expertenforum für Recht nach, dort gibt es meist recht gute Informationen.
Eine Rechtsschutzversicherung wäre sicher auch ratsam, meist hast du da aber eine Wartezeit von 3 Monaten.
Alles Gute.
Re: Freiberufler Kündigen ?
Antwort von Silvia3 am 22.01.2015, 13:15 Uhr
Bist Du angestellt oder freiberuflich tätig? Wenn Du freiberuflich arbeitest, hast Du eigentlich weder Anspruch auf Elternzeit noch darauf weiter beschäftigt zu werden, da bist Du auf den Goodwill des Auftraggebers angewiesen.
Silvia
Kommt drauf an
Antwort von Moehre700 am 22.01.2015, 14:00 Uhr
Hallo,
als was bist Du denn tätig? Als Arbeitnehmerin oder als Selbständige?
Selbst wenn Deine Tätigkeit als Selbständigkeit deklariert ist, Du aber ausschließlich für einen Auftraggeber tätig bost und dessen Weisungen unterliegst, kann es unter Umständen sein, dass Du Arbeitnehmerin bist.
Das gilt es zu klären.
Gehen wir mal davon aus, Du bist Arbeitnehmerin.
Du bist nach eigenen Aussagen derzeit in Elternzeit und arbeitest in Teilzeit weiter.
Solange Du in Elternzeit bist, hast Du Kündigungsschutz. Das gilt für "normale" Kündigungen (betriebsbedimgte zum Beispiel), aber natürlich auch für sog. Änderungskündigungen (das, was Du geschreiben hast: neue, schlechtere Bedigungen. Das ist eine Kündigung des Alten Vertrages und Abschluss eines neuen zu geänderten Bedingungen).
Aber:
Auch, wenn Du im Moment grundsätzlich nicht gekündigt werden kannst, also jedenfalls nicht ohne Weiteres,
Aber sobald die Elternzeit vorbei ist, wird die Kündigung hinterherkommen, ziemlich sicher.
Es kommt noch ein wenig darauf an, wie groß das Unternehmen ist, ob es einen Betreibsrat gibt etc..
Aber eigentlich ist sehr selten die Frage, ob gekündigt werden kann. Die Frage ist, was man dafür zahlen will.
Bei Fragen: fragen
Möhre
Re: Freiberufler Kündigen ?
Antwort von Therenoah am 22.01.2015, 18:54 Uhr
Danke für den Tipp