Geschrieben von dkteufelchen am 31.07.2015, 19:20 Uhr |
frage an die zollerfahrenen
wenn ich z.b. 1 liter schnaps in deutschland zollfrei einführen darf, aber zwei mithabe, geh ich ja in die zollanmeldung und sage, dass ich zwei liter habe.
auf welche menge muss ich dann zoll/steuern und gebühren bezahlen?
auf beide, oder nur auf das was mehr ist?
für mich wäre logisch, auf das was mehr ist.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- frage an die zollerfahrenen - dkteufelchen 31.07.15, 19:20
- Re: frage an die zollerfahrenen - mf4 31.07.15, 19:22
- Re: frage an die zollerfahrenen - dkteufelchen 31.07.15, 19:22
- Re: frage an die zollerfahrenen - dee1972 31.07.15, 19:28
- Re: frage an die zollerfahrenen - dkteufelchen 31.07.15, 19:29
- Re: frage an die zollerfahrenen - dkteufelchen 31.07.15, 19:29
- Re: frage an die zollerfahrenen - dee1972 31.07.15, 19:28
- Re: frage an die zollerfahrenen - dkteufelchen 31.07.15, 19:22
- Re: frage an die zollerfahrenen - mf4 31.07.15, 19:22
Die letzten 10 Beiträge