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Geschrieben von Nenilein am 06.12.2016, 19:32 Uhr

Beratungshilfeschein

Hallo,

folgende Frage, vielleicht kennt sich ja jemand aus:
Möchte beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen, da ich einen Anwalt benötige, Rechtschutzversicherung greift nicht. Näher möchte ich nicht gerne darauf eingehen.

Problem ist eigentlich ganz simpel. Man muss dafür natürlich die Kontoauszüge der letzten 3 Monate lückenlos vorlegen. Bei meinem Zettelwirrwarr find ich aber leider nicht mehr alle
Hab jetzt am Automaten nochmal für diesen Zeitraum drucken lassen. Da stehen jetzt klar alle Umsätze drauf und auch was da von wem verbucht wurde, aber kein "Verwendungszweck", wie es ja auf den normalen Kontoauszügen drauf steht.
Meint ihr das wird vom Gericht trotzdem so anerkannt? Meine Kontobewegungen und alles legt es ja offen, nur eben nicht so genau wie auf nem normalen Auszug.

Neue Auszüge kosten 10 Euro für die erste Seite plus 6 Euro für jede weitere Seite

Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrungen damit gemacht. Danke schonmal!

P.s bevor sowas kommt wie "geh arbeiten dann kannst du dir auch einen Anwalt leisten und musst nicht die Steuerzahler belasten": ich habe einen festen Job. Danke.

 
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