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Geschrieben von 32+4 am 20.06.2014, 21:44 Uhr

Vollmacht, schulische Angelegenheiten

Hallo,

Gibt es nicht mehr die Moeglichkeit bei ASR einer Stiefmutter/Stiefvater(verheiratet oder unverheiratet) eine Vollmacht fuer schulische Angelegenheiten auszustellen?


Wenn nicht, was kann der miterziehende Part sonst erhalten?

 
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