Geschrieben von 32+4 am 20.06.2014, 21:44 Uhr |
Vollmacht, schulische Angelegenheiten
Hallo,
Gibt es nicht mehr die Moeglichkeit bei ASR einer Stiefmutter/Stiefvater(verheiratet oder unverheiratet) eine Vollmacht fuer schulische Angelegenheiten auszustellen?
Wenn nicht, was kann der miterziehende Part sonst erhalten?
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Vollmacht, schulische Angelegenheiten - 32+4 20.06.14, 21:44
- Re: Vollmacht, schulische Angelegenheiten - YPW05 21.06.14, 23:14
- Re: Vollmacht, schulische Angelegenheiten - xIntirax 29.06.14, 13:21
- Re: Vollmacht, schulische Angelegenheiten - Lena_1977 01.07.14, 17:32
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