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Geschrieben von Sibi am 28.02.2016, 9:03 Uhr

Erwerbsunfähigkeit

Hallo,
ich weiss nicht, in welchem Forum ich fragen soll.


Kennt sich jemand aus mit Erwerbsunfähigkeit, dem ich ein paar Fragen stellen könnte?


Danke.
S

 
12 Antworten:

Re: Erwerbsunfähigkeit

Antwort von omagina am 28.02.2016, 9:12 Uhr

frag mal...antwort aber erst später ich muss jetzt zuir arbeit....kannst ja ne pn schreiben dann schreib ich nachher zurück...lg

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Re: Erwerbsunfähigkeit

Antwort von tiktak am 28.02.2016, 10:17 Uhr

kannst mich auch gern fragen per PN.
kann aber leider auch erst heute Abend antworten.
LG

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Re: Erwerbsunfähigkeit

Antwort von omagina am 28.02.2016, 12:32 Uhr

wenn sie nicht fragt...gibts keine antwort

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Re: Erwerbsunfähigkeit

Antwort von Sibi am 28.02.2016, 14:05 Uhr

Hallo!

Bin jetzt erst wieder am PC.

Vielen Dank,
es hat mich jemand direkt an die PN angeschrieben und mir Fragen beantwortet.

Mit geht es darum:
In meiner Reha sagte eine Frau, die einen Vortrag gehalten hat, dass sie nach ihrer Erkrankung erst mal ein paar Jahre erwerbsunfähig war. Bis sie wieder bereit für die Arbeit war.

Mich interessiert, ob man zu Psychologen oder Hausarzt muss.
Wer prüft wie, ob ich erwerbsunfähig bin?

Habe jetzt Antwort (kurz: Antrag stellen, zu Gutachtern gehen müssen. Ich habe die letzen 5 Jahre "eingezahlt")

Habt Ihr noch Ideen, auf die man achten sollte?

Und noch ein Kommentar:
schön, hier im "Oma-Forum" ist immer so ein freundlicher Ton!
Da fühlt man sich gut aufgehoben.

Noch einen schönen Sonntag!
LG S


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Re: Erwerbsunfähigkeit

Antwort von jennysmum am 28.02.2016, 14:20 Uhr

Falls die Erwerbungsunfähgkeit festgestellt wird, was aber meist erst nach Ausschöpfen der gesetzlichen Krankentage passiert, muss man je nach Medizinischem Dienst der Rentenversicherung aller 3, 6 oder 12 Monate zur Kontrolle.
Hast Du Deine 78 Wochen Krankengeld innerhalb der letzten 3 Jahre voll? Wenn nein, wird der Antrag auf Erwerbsunfähigkeit zu 99% abgelehnt.
Wenn ja und Du bist z.B. für andere leichte Tätigkeiten einsetzbar, wird es auch schwer. Die RV´s schieben die Zahlungen dann gern auf´s Arbeitsamt, wenn Du mindestens 3 Stunden für leichte Tätigkeiten einsetzbar bist.
Ich wurde 6 Wochen nach der letzten Chemo aus dem Krankengeldbezug geworfen, da ich (wörtliche Aussage des medizinischen Dienstes) "meinen rechten Arm + Hand benutzen konnte und mit dem Kopf nicken bzw. schütteln konnte". Dadurch wurde ich in den Hartz 4-Bezug geworfen. Schön ist was anderes!

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Re: Erwerbsunfähigkeit

Antwort von omagina am 28.02.2016, 14:31 Uhr

leicht gemacht wird das mit der erwerbsunfähigkeit wirklich nicht....es sei denn man hat so ein...ich sag jetzt mal echtes glück.....wie mein mann...dem hat nämlich seine krankenkasse damals nach der reha ein antragsformular zugeschickt...mit..bitte ausfüllen und zurückschicken...und schon hatte er erwerbsunfähigkeitsrente auf erstmal zwei jahre...danach ist das dann ganz einfach mit einer neuen befundsfeststellung in unbefristet umgewandelt worden...wenn er die altersregelzeit erreicht hat wird das ganze in eine normale rente umgewandelt und es gibt mehr geld...glg

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Re: Erwerbsunfähigkeit

Antwort von omagina am 28.02.2016, 14:33 Uhr

zum umgangston...wir sind halt keine jungspunde mehr..und wenn auch noch nicht alle oma sind so doch eine ganz friedliche fraktion...

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jennysmum

Antwort von fabiansmama am 28.02.2016, 15:11 Uhr

Das ist heftig!!!! Sechs Wochen später so eine Aussage geht gar nicht.
Meine Freundin hat die 78 Wochen voll ausschöpfen dürfen, war dadurch noch ca 1 Jahr nach Therapie Ende krank geschrieben. Danach hat sie es vollzeit versucht, aber ganz schnell auf halbe stelle gekürzt. Sie hat es in der Pflege einfach nicht mehr geschafft, aber eine Umschulung bekommt man auch nicht durch, wenn man Fachkraft ist.
Mal sehen, ob sie jetzt überhaupt noch irgendwann wieder arbeiten kann.

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Re: Erwerbsunfähigkeit

Antwort von Sibi am 28.02.2016, 15:28 Uhr

VIELEN DANK!

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Re: Erwerbsunfähigkeit

Antwort von tiktak am 28.02.2016, 21:19 Uhr

Solltest Du Erwerbsunfähigkeit bescheinigt kriegen,kommt es bei der Rente auf Dein Alter an.Wenn Du nämlich nach 1960 geboren bist,bekommst Du leider nur die sogenannte Erwerbsminderungsrente und die richtet sich danach,wieviele Stunden Du noch eine leichte Tätigkeit verrichten kannst.
z.B. 3 Stunden täglich =17% vom letzten Verdienst,also fast nichts.
Alles Gute!

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@tiktak

Antwort von leaelk am 01.03.2016, 10:41 Uhr

Das stimmt so nicht mit den 17% vom letzten Verdienst!

Wenn man unter 3 Stunden täglich arbeiten kann, dann bezieht man volle Erwerbsminderungsrente. Kann man unter 6 Stunden täglich arbeiten, dann bezieht man Teil-Erwerbsminderungsrente.

Ich selber beziehe volle Erwerbsminderungsrente und bin deutlich nach 1960 geboren und meine Rente wurde nach den kompletten Einzahlungen in den Jahren VOR der Erwerbsminderung berechnet und dann hochgerechnet auf die faktische Rente, zum Regelrentenalter.
Deshalb muss man zur Antragsstellung auch das Rentenkonto prüfen lassen, ob alles erfasst wurde.
Da ich in den Jahren, in denen ich eingezahlt habe relativ gut verdient habe, bekomme ich eine ziemlich hohe Rente, die ca. 50% von dem ausmacht, was ich vorher als Berufsanfängerin verdient habe. Ich bin schließlich schon mit 33 Jahren verrentet worden.

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Re: @leaelk

Antwort von tiktak am 01.03.2016, 16:47 Uhr

Jaa,ich hätte schreiben sollen,bei MEHR als 3 Stunden.
Da ich nicht weiss wie alt oder jung Du bist und WANN Du die EU eingereicht hast,kann ich zu Deiner Berechnung nichts sagen.
Bei der AP ging es aber darum,dass JETZT die EU im Raum steht .
Jedenfalls freut es mich für Dich,dass Du nicht so hohe Einbußen hast,denn EU
wird man schließlich nicht so ohne.
LG

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