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Geschrieben von Urmeline321 am 15.04.2015, 13:57 Uhr

Aufsichtspflicht Nachbarskinder?

Hallo,

wie ist das mit der Aufsichtspflicht, wenn ich mit meiner 3 jährigen draußen bin und ältere Nachbarskinder kommen dazu (alter von 5-9) bin ich automatisch dafür Verantwortlich, was die machen? Muß ich z. B. was sagen, wenn sie auf ne Hecke klettern oder auf einem alten Unterstand etc.?

Lieben Dank schonmal für Eure Antworten.

 
26 Antworten:

Re: Aufsichtspflicht Nachbarskinder?

Antwort von Sommersturm86 am 15.04.2015, 14:11 Uhr

Wenn sie in deinem Garten sind würde ich sagen ja.
Wenn es auf einem öffentlichen Spielplatz ist nur bedingt. Ich würde etwas sagen wenn sie etwas offiziell verbotenes und wirklich gefährliches tun.
Ansonsten: Handel so wie du dir wünschen würdest, wie andere Mütter handeln sollen, wenn dein Kind (wenn es älter ist), bei ihnen ist und du nicht da bist.

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Re: Aufsichtspflicht Nachbarskinder?

Antwort von Baerchie90 am 15.04.2015, 14:13 Uhr

Sagen MUSST du nichts, es ist ja nicht deine Aufgabe, es sei denn es ist was anderes mit den Eltern der Kinder abgesprochen.

Sagen würde ICH nur etwas, wenn ich gefährliche Situationen mitbekommen würde, wie beispielsweise an einer befahrenen Straße Ball spielen oder sowas. Oder wenn ein Kind sich weh getan hat mal hingehen und fragen, ob alles ok ist.
Aber verantwortlich würde ich mich nicht fühlen.

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Re: Aufsichtspflicht Nachbarskinder?

Antwort von Littlecreek am 15.04.2015, 15:19 Uhr

Wenn es Dein Grundstück ist ( egal ob Eigentum oder gemietet) bist du für alles verantwortlich, was darauf passiert. Selbst wenn du nicht da sein solltest

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Re: Aufsichtspflicht Nachbarskinder?

Antwort von Ev71 am 15.04.2015, 16:37 Uhr

Ist die Frage rechtlich oder moralisch gemeint? Ev.

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Re: Aufsichtspflicht Nachbarskinder?

Antwort von Locken-Rocken am 15.04.2015, 18:46 Uhr

Also rechtlich gesehen hast du in erster Linie die Aufsichtspflicht für DEIN Kind. Für die anderen Kinder haften deren Eltern. Die Aufsichtspflicht geht nur auf dich über wenn du diese von den anderen Eltern übertragen bekommst und dann, glaube ich, auch nur wenn man das öfters macht, sprich fremde Kinder regelmäßig betreut. Den Spruch " Eltern haften für IHRE Kinder" kennt sicherlich jeder.

Im Zweifelsfall muss man das sicherlich individuell entscheiden.

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Re: Aufsichtspflicht Nachbarskinder?

Antwort von Littlecreek am 15.04.2015, 19:45 Uhr

Das ist Unsinn, was du schreibst.
Dein Garten, Deine Verantwortung. Selbst bei Abwesenheit.
Regelt alles die Verkehrssicherheitspflicht.

Übrigens kennt zwar sicher jeder den Spruch - Eltern haften für ihre Kinder
Fakt ist aber - rechtlich ist er nicht haltbar.

Fällt ein Kind in Deinen Pool und ertrinkt bist Du Schuld
Fällt ein Kind von Deiner Schaukel bist Du Schuld
Sicher zieht nicht jede Verletzung eine Schadensersatzforderung nach sich, aber besser vorbeugen als lebenslang damit fertig werden. Ist ja nicht nur Frage des Geldes. In erster Linie macht man sich ja unter Umständen ein Leben lang Vorwürfe

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Re: Aufsichtspflicht Nachbarskinder?

Antwort von Urmeline321 am 15.04.2015, 20:45 Uhr

Es sind Kinder aus unserem Mehrfamilienhaus und deren Spielbesuch. Der Garten gehört zum Haus und ist rundherum offen und für alle gemeinschaftlich Nutzbar.

Das ich eingreife, wenn etwas verboten ist oder gefährlich wird ist klar.

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???

Antwort von miemie am 15.04.2015, 21:04 Uhr

Es geht hier um ein Mehrfamilienhaus und den gemeinschaftlichen Garten in dem die Kinder einer Nachbarsfamilie spielen. Würde deine Aussage zutreffen wären in diesem Fall alle Mieter für alle im Garten spielenden Kinder gleichermassen verantwortlich -selbst das den ganzen Tag arbeitende kinderlose Paar bis hin zum 85jährigen Seniorenpaar (mal so als Beispiel). Da scheint es mir doch sehr fraglich, dass deine Aussage da rechtlich zutreffen soll...

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Re: ???

Antwort von DK-Ursel am 15.04.2015, 23:26 Uhr

Hej allesammen!

Sehe ich wie Miemie.
Und füge hinzu:
Wen nein Kind in meinem Garten auf die Schaukel steigt, ohne daß ich zuhause bin bzw,. da im Haus bemerke, ist das Kind widerrechtilch da.
Wo kämen wir denn hin, wenn ich nicht mal mehr in Urlaub fahren darf, ohneTrampolin, Schaukel und Co abzubauen, weil Fremde in wohlgemerkt MEINEM Garten zu Schaden kommen könnten???

Bei einem Gemeinschaftsgarte nwürde ich wohl im Sinne aller handeln, wenn ich Kindern verbiete, auf die gemeinschaftliche Hecke zu steigen.
Fällt das Kind dort jedoch von einer Schaukel, bin ich nicht haftbar - höchstens verantwiortlich dafür, daß dem Kind gehiolfen wird.

Gruß Ursel, DK

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Miemie - möchtest Du bitte genauer lesen?

Antwort von Littlecreek am 15.04.2015, 23:36 Uhr

Klar ist das rechtlich so wie ich es schrieb. Kannst du bitte gerne überprüfen. Im EIGENEN Garten - so wie ich es schrieb.
Dass es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt schrieb die Threadstarterin erst eine halbe Stunde nach meinem Post.
Ich mag zwar rechtliche Kenntnisse haben, aber keine hellseherischen :)
Im Anfangspost las es sich für mich nach eigenem Garten.
Wer unpräzise fragt, bekommt eben unter Umständen unpräzise Antworten.

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Re: ???

Antwort von Littlecreek am 15.04.2015, 23:48 Uhr

Einem deutschen Richter ist das herzlich egal, wie Du das siehst. Der verurteilt dich auch ohne Dein Einverständnis.
Auch wenn ich generell Eurer Meinung bin, ändert sich aber die Rechtslage nicht

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Re: ???

Antwort von DK-Ursel am 16.04.2015, 0:04 Uhr

Hej nochmal!

Davon bin ich zwar prinzipiell überzeugt, aber nicht in diesem Fall.
Ich habe ja schließlich nicht die Aufsichtspflicht für ein Kind, das in meiner Abwesenheit meinen Garten benutzt.

Gruß Ursel, DK

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Re: ???

Antwort von Ev71 am 16.04.2015, 10:24 Uhr

Bei Spielgeräten im eigenen Garten liegt es immer daran, wie der Garten "eingefriedet" ist, wie offensichtlich es für Kinder ist, ob es sich um ein Privatgrundstück handelt und ob es einen "Aufforderungscharakter" für Kinder bietet, das Grundstück zu betreten und die Spielgeräte zu nutzen.
Haftbar gemacht kann man nur werden, wenn es eben nicht offensichtlich ein Privatgarten ist und auch dann nur, wenn man einen Unfall "verschuldet", zum Beispiel, weil das Spielgerät so offensichtliche Mängel aufweist, dass man einen Unfall eben auch als Privatperson absehen konnte.

Bei einem Teich auf dem Privatgrundstück sieht das schon anders aus. Seit einigen Jahren MÜSSEN Grundstücke mit Gartenteich komplett eingefriedet sein. Dafür muss der Teich nicht mal tief oder groß sein. Leider wissen das nicht mal alle Gärtner die Teiche anlegen und/oder weisen nicht darauf hin.
Hier gilt, sollte ein Kind zu schaden kommen, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ev.

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Re: Miemie - möchtest Du bitte genauer lesen?

Antwort von miemie am 16.04.2015, 13:19 Uhr

Stimmt, habe die Antworten so runtergelesen und bin nach den Pfeilen und nicht nach der Uhrzeit gegangen ;-)

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Re: Aufsichtspflicht Nachbarskinder?

Antwort von Tine1 am 16.04.2015, 13:25 Uhr

So wie ev es schreibt, hab ich das auch mal gelernt. außerdem haften eltern nie für ihre kinder. das wäre ja sippenhaft. die gibts glücklicherweise nicht mehr.

bei verletzter aufsichtspflicht muss man für einen durch das kind entstandenen schaden natürlich aufkommen.

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Re: Miemie - möchtest Du bitte genauer lesen?

Antwort von Locken-Rocken am 16.04.2015, 13:34 Uhr

Woher hast du denn deine rechtlichen Kenntnisse?

Bitte Fakten!!!

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Re: Aufsichtspflicht Nachbarskinder?

Antwort von Locken-Rocken am 16.04.2015, 13:44 Uhr

Na du kennst dich ja aus. Hut ab...

https://www.muenchen.de/rathaus/dms/Home/Stadtverwaltung/Sozialreferat/jugendamt/Kinderbeauftragte/Ombudstelle/aufsichtspflicht/Elterliche%20Aufsichtspflicht.pdf

Schau mal auf Seite 7..,

Es ist so wie ich es geschrieben habe. Ich hafte nur wenn mir die Aufsichtspflicht von anderen Eltern explizit übertragen wurde.

Es ist ja wohl totaler Schwachsinn, dass ich hafte wenn in meiner Abwesenheit ein Kind in meinem Garten zu Schaden kommt, von dem ich nicht mal wusste, dass es dort spielt. Eltern haften für ihre Kinder. Ich kann mein Kind ja nicht aus dem Haus schicken a la : Nach mir die Sinnflut. Wo kämen wir denn da hin....

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und noch ein Bsp....

Antwort von Locken-Rocken am 16.04.2015, 13:52 Uhr

http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-13559/deutschland-seite-9-100-urteile-zum-nachbarrecht-_aid_377321.html

Schau mal beim Thema Teich....

Eltern haften für ihre Kinder auch wenn es in meinen Teich fällt!!!

Noch mehr gefällig??.

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Ergänzung...

Antwort von Locken-Rocken am 16.04.2015, 14:11 Uhr

Ich mache mich nur haftbar wenn ich mein Grundstück, Garten, Teich etc... nicht genügend abgesichert habe gegen Unfälle.

Damit bin ich endgültig raus....

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Re: Miemie - möchtest Du bitte genauer lesen?

Antwort von Littlecreek am 16.04.2015, 15:19 Uhr

Von einem Anwalt, da wir ein solches Problem bereits hatten.
Die Fakten stehen doch schon da
Google Verkehrsversicherungspflicht und Eltern haften für ihre Kinder, dann bist du im Bilde.
Ich würde auch nichts anderes schreiben können, als was Du nicht auch viel genauer googlen könntest

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Re: Aufsichtspflicht Nachbarskinder?

Antwort von Urmeline321 am 16.04.2015, 18:09 Uhr

Vielen lieben Dank für die guten Antworten und die Mühe.

Bin jetzt etwas entspannter, wenn hier 5, 6 Kinder rum laufen und weiß die Eltern müssen sich selbst drum kümmern, wenn sie mir keinen Auftrag dafür gegeben haben.

Werde natürlich trotzdem auch weiterhin die anderen Kinder im Auge haben und vor Gefahren warnen.

Allen noch einen schönen Abend

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Re: Aufsichtspflicht Nachbarskinder?

Antwort von Urmeline321 am 16.04.2015, 18:09 Uhr

Vielen lieben Dank für die guten Antworten und die Mühe.

Bin jetzt etwas entspannter, wenn hier 5, 6 Kinder rum laufen und weiß die Eltern müssen sich selbst drum kümmern, wenn sie mir keinen Auftrag dafür gegeben haben.

Werde natürlich trotzdem auch weiterhin die anderen Kinder im Auge haben und vor Gefahren warnen.

Allen noch einen schönen Abend

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Re: Aufsichtspflicht Nachbarskinder?

Antwort von Urmeline321 am 16.04.2015, 18:09 Uhr

Vielen lieben Dank für die guten Antworten und die Mühe.

Bin jetzt etwas entspannter, wenn hier 5, 6 Kinder rum laufen und weiß die Eltern müssen sich selbst drum kümmern, wenn sie mir keinen Auftrag dafür gegeben haben.

Werde natürlich trotzdem auch weiterhin die anderen Kinder im Auge haben und vor Gefahren warnen.

Allen noch einen schönen Abend

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Re: Aufsichtspflicht Nachbarskinder?

Antwort von Urmeline321 am 16.04.2015, 18:09 Uhr

Vielen lieben Dank für die guten Antworten und die Mühe.

Bin jetzt etwas entspannter, wenn hier 5, 6 Kinder rum laufen und weiß die Eltern müssen sich selbst drum kümmern, wenn sie mir keinen Auftrag dafür gegeben haben.

Werde natürlich trotzdem auch weiterhin die anderen Kinder im Auge haben und vor Gefahren warnen.

Allen noch einen schönen Abend

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Re: Ohje, einmal hätte es auch getan, sorry!

Antwort von Urmeline321 am 16.04.2015, 18:30 Uhr

Sorry, weiß nicht wie das passiert ist 4 x mal eingetragen

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Re: Aufsichtspflicht Nachbarskinder?

Antwort von Tine1 am 16.04.2015, 21:05 Uhr

Ich kann die seite leider vom handy aus nicht aufrufen. aber das sind ja ein paar verschiedene themen die du ansprichst.

die eltern haben die aufsichtspflicht für ihre kinder. übertragen sie diese auf zb die erzieherin oder den babysitter, hat dieser die aufsichtspflicht.

für einen entstandenen schaden durch das verschulden deines kindes oder eines anderen kindes, für das du die aufsichtspflicht übernommen hast, musst du nur dann aufkommen, wenn du deiner aufsichtspflicht nicht nachgekommen bist. nicht in jedem fall, in dem ein kind eeinen schaden verursacht, ist dies einer verletzten aufsichtspflicht der aufsichtsperson anzulasten. das wird dann im einzelfall vor gericht beurteilt.

ganz unabhängig davon, bist du dafür verantwortlich wenn auf deinem grundstück jemand zu schaden kommt, weil es nicht ausreichend gesichert wurde und sich gefahren darauf befinden, wie zb der teich im nicht ausreichend abgezäunten vorgarten.

das schöne und sinmlose schild "eltern haften für ihre kinder" ist quatsch, da wie bereits gesagt, niemand für irgendwen haftet sindern jeder für sich selbst. und nicht nur, dass eltern nicht für ihre kinder haften, die baustelle muss zudem auch noch ausreichend gesichert (eingezäunt etc.) sein, denn wenn spielende kinder die nicht ausreichend gesicherte baustelle betreten und dort zu schaden kommen, haften die, die für die mangelhafte sicherung verantwortlich sind.

Wenn dein kind beim laufrad fahren aus versehen am auto des nachbarn entlangschrammt, bleibt dieser mit großer wahrscheinlichkeit auf dem schaden sitzen. es sei denn, du hast deinen 2-jährigen laufradanfänger alleine zum üben vor die tür geschickt. dann hättest du sicherlich deine aufsichtspflicht verletzt und müsstest daher für den durch dein fehlverhalten entstandenen schaden aufkommen. allerdings gibt es inzwischen viele haftpflichtversicherungen, die auch für die schäden der kinder aufkommen. denn recht hin oder her, das gute nachtbarschaftsverhältnis könnte wohl darunter leiden.

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