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Geschrieben von sternchen1410 am 03.12.2014, 12:21 Uhr

Frage zum Elternbeitrag Kita in NRW

Hallo
vielleicht kommt ja jemand aus NRW und kennt sich ein bißchen mit dem Kita beitrag aus.
Unser Sohn wird am 14.12. 3 Jahre alt. NUn hat das Jugendamt geschrieben daß es dann ja günstiger wird. Soweit so gut.
Der KItabeitrag wird immer am 15. eines jeden Monats abgebucht.
Die geringere Zahlung soll ab dem 15.1 gehen.
Aber muß es nicht ab dem 15.12 gehen? Oder kann dann der Dez. nicht zumindest günstiger sein weil er ja a 14. 3 Jahre alt wird? Das mag kleinkariert klingen aber es interessiert mich einfach.

 
4 Antworten:

Re: Frage zum Elternbeitrag Kita in NRW

Antwort von Tinchenbinchen am 03.12.2014, 13:06 Uhr

Ich glaube, das liegt weniger am Bundesland, als an der Kommune.
Ich komme auch aus NRW, bei uns wird es zB ab dem 2. LJ schon (wesentlich^^) günstiger.
Und ich meine, der Geburtsmonat war dann schon günstiger, nicht erst der danach. Übrigens auch am 14. geboren, nur am 14.3. *g*
Das heißt, es kann auch nicht "anteilig" am Monat liegen.

Wird einfach unterschiedlich sein, nehme ich an.
Es ist ja auch irre, wie unterschiedlich die Beiträge sind.

Nunja...

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Re: Frage zum Elternbeitrag Kita in NRW

Antwort von miemie am 03.12.2014, 14:00 Uhr

Ich komme auch aus NRW. Ich weiss von einer Bekannten nur folgendes: Ihr Sohn wird Ende Dez.2. Sie muss allerdings bis Ende Juli`15 den Betrag für ein U2 Kind zahlen, da ihr Kind zum Stichtag (ich glaube das war der 01.08. noch keine 2 J. alt war) Es gibt hier also bei den altersabhängigen Vergünstigungen Stichtage nach denen sich gerichtet wird. Ich kann mir allerdings gut vorstellen, dass dies von Kommune zu Kommune verschieden ist.

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Re: Frage zum Elternbeitrag Kita in NRW

Antwort von Flitzepiepe2010 am 03.12.2014, 14:07 Uhr

Der "günstigere" KiTa-Beitrag gilt erst ab Vollendung des 3. Lebrnsjahres, unabhängig davon, wann der Beitrag für einen Monat abgebucht wird, zählen nur ganze Monate. Also ist dein Sohn auch erst ab 1.1.2015 als "3-Jähriger" eingestuft. Außerdem gibt es einen Vertrag, in dem etwas zur Fälligkeit des Beitrages steht.

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Re: Frage zum Elternbeitrag Kita in NRW

Antwort von Itzy am 04.12.2014, 10:15 Uhr

flitzepiepe hat recht. das hängt an nichts anderem als am kibiz nrw, bzw. deren berechnungsgrundlagen. da hat der vertrag der einrichtung nichts mit zu tun.

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