Geschrieben von emmi_lou, 4. SSW am 01.04.2010, 15:14 Uhr |
@ indira
Wie geht es Dir??? Was machen die SB? Ist es besser geworden. Weiter fleißig Daumen drückt...
Emmi
Re: @ indira
Antwort von indra31 am 02.04.2010, 9:14 Uhr
Hallo Emmi,
Danke die Nachfrage.
SB schlimmer geworden, war bei der FÄ, es ist in dieses Frühstadium nicht mehr zu machen, also wird wohl kein Dezemberbaby sein. Mehrere Infos kriege ich nach Ostern, muss noch mehrere Untersuchungen machen (Gerrinungstests usw.) ß-hcg war gestern sehr niedrig, von daher wahrscheinlich 'keine intakte SS' gewesen. Na ja, hilft mir nicht weiter, so was zu wissen, man muss aber trotzdem erfahren...
In der Zukunft werde ich vermeiden, kurz vor Feiertagen Schwanger zu werden, da vor Weinachten und jetz vor Ostern bei mir keine günstige Zeiten waren.
Nun mit der Tatsache, dass ich dieses Mal nicht zur AS brauche, bin ich sozusagen glücklich. Bin krankgeschrieben für nächste Woche, also die Arbeitskollegen werden wohl wieder alles erfahren, da der Chef sein Maul nicht halten kann... ich spiele mit den Gedanken, jetzt sofort mit der Suche nach einen neuen Arbeitsplatz anzufangen :(.
Mein Mann ist sehr betroffen, er war sicher, dass die 2. SS gut gehen wird, 'da es in der Regel nach AS oder FG so ist'. Zu viel im Internet gelesen, nicht genau die FÄ gehört, die meinte 'Garantien gibt es einfach nicht'. Also depressiver Mann zu versogen habe ich auch. Und Besuch übers WE - die wissen natürlich nichts von der SS/FG...
Wünche Euch alle eine schöne, beschwerdefreie SS und gesunde Dezemberbabys!
LG
Re: @ indira
Antwort von Nixico, 6. SSW am 02.04.2010, 12:42 Uhr
Oh nein...
das tut mir leid! Vergiss nicht das DU auch traurig sein darfst!!!!!
GLG Nini
Re: @ indira
Antwort von indra31 am 02.04.2010, 13:15 Uhr
Hi Nini,
bin ich auch, und wie... meine Mutter unterstütz mich sehr. Mein Mann hat inzwischen bemerkt, dass ich nicht bester Laune bin, und kümmert sich um mich.
Meine beste Wünsche zu dir und deinem Krümmelchen :)
LG
Re: @ indira
Antwort von emmi_lou am 02.04.2010, 13:36 Uhr
Oh das tut mir leid. Das mit Deinem Chef ist ja wirklich ärgerlich, dabei ist er laut MuSchG dazu nicht berechtigt, Du könntest also rechtliche Schritte gegen ihn einleiten, wenn Du das wolltest. Aber vermutlich will man solche Wege nicht gehen. Das ist aber der Grund, warum ich möglichst nichts von der SS vor dem 4. Monat preisgeben will.
Ich wünsch Dir alles Gute!
Liebe Grüße
Emmi
Re: @ indira
Antwort von indra31 am 02.04.2010, 17:13 Uhr
Hallo Emmi
ist es wirklich so, dass mein Chef verpflichtet ist, alles für sich zu behalten? Ich habe diesbezüglich meine FÄ angesprochen, sie meinte, er wäre nicht verpflichtet, und wenn er sein Maul nicht halten kann, dann wohl nichts vor dem 4.Monat sagen, wie du eben geschrieben hast. Und die FÄ war so verständnisvoll und hat gesagt, wenn ich alles für mich behalten will, wird sie mir ein neues Krankschreiben am Di. erstellen, mit einer anderen Diagnose, nicht FG. Fand ich nett von ihr, vor allem dass ich sie heute mit meinem Anruf an einem freien Tag gestört habe.
LG
§5 und § 21 Mutterschutzgesetz
Antwort von emmi_lou, 5. SSW am 02.04.2010, 20:16 Uhr
Liebe Indira,
es ist schade, dass Deine Ärztin das MuSchuG nicht kennt...
(1) ... Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekannt geben.
Deine Kollegen sind in dem Fall Dritte... Wenn Du es nicht wolltest, handelte er unbefugt.
(1) Ordnungswidrig handelt der Arbeitgeber, der vorsätzlich oder fahrlässig:
...
6. den Vorschriften des § 5 Abs. 1 Satz 3 über die Benachrichtigung,
zuwiderhandelt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 bis 5 kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 6 bis 8 mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.
Ich werde wenn ich es auf Arbeit bekannt gebe, direkt das Mutterschutzgesetz mit vorlegen und Ihnen klarmachen, dass ich da sehr viel wert drauf lege. Du entscheidest wer von Deiner Schwangerschaft erfährt, niemand hat das Recht diese Information weiterzugeben. Ich habe in meinem Beruf hin und wieder mit Schwangeren zu tun, somit mußte ich mich sehr intensiv mit dem Mutterschutzgesetz auseinander setzen.
Tut mir leid für Dich, dass das alles so blöd gelaufen ist.
Alles Liebe
Emmi
Re: §5 und § 21 Mutterschutzgesetz
Antwort von indra31 am 02.04.2010, 21:48 Uhr
Emmi, nochmal vielen Dank, dass Du dir so viel Mühe mit dieser Antwort gegeben hast. Werde ich genauso machen, Mutterschutzgesetz einfach benutzen! Mal sehen, ob er auf so viel Geld verzichten möchte *grins*
Schöne SS,
ich verschwinde jetzt und lasse Euch in Ruhe, SS zu genießen,
Irgendwann kriege ich wieder einen Bus - hoffe auf Februar 2011...
LG