Geschrieben von mella1979 am 11.11.2013, 21:15 Uhr |
Weißt das jemand?
Ich bin, wenn unser zweites Kind geboren wird, noch in Elternzeit von unserer Ersten.
Jetzt hab ich gehört,
1. daß ich meine Elternzeit schriftlich beenden muß, damit ich dann wieder Mutterschutzgeld von der Krankenkasse bekomme.
2. daß man die Elternzeit, die man dann nicht nehmen konnte vom ersten Kind, die dann nach der Elternzeit von Kind Nr 2 dranhängen kann. Ist wohl neu.
Stimmt das alles so? Kennt sich da jemand aus?
Re: Weißt das jemand?
Antwort von timmis mama, 14. SSW am 11.11.2013, 22:04 Uhr
Hmmm so genau weis ich das nicht. Müsste mich da auch schlau machen. Ich denke mal, das Du am besten mit der Behörde telefonierst und dich beraten lässt. Die, die damals für mich zuständig war, war immer total lieb und hilfsbereit. Und die können es dir ganz genau sagen und dir ggf die fristen sagen.
Vlg Timmis Mama
Re: Weißt das jemand?
Antwort von Rita88, 15. SSW am 11.11.2013, 22:18 Uhr
Die 1. Frage kann ich dir nicht beantworten, aber zur 2.:
Ja du kannst die Elternzeit vom 1. Kind an die 2. Elternzeit dranhängen. Musst du dann aber später nochmal beantragen...
Re: Weißt das jemand?
Antwort von Janosch81 am 12.11.2013, 5:54 Uhr
Zu der ersten Frage: ja du kannst/musst die erste Elternzeit zu Gunsten des neuen Mutterschutzes beenden. Dann wird der Zuschuss zum muschu bzw das krankenkassengeld gezahlt. Und den nicht genommenen Teil Elternzeit kannst du dann hinten dran hängen.
Lg
Re: Weißt das jemand?
Antwort von mella1979 am 12.11.2013, 8:55 Uhr
Danke schön!