Mai 2017 Mamis

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Geschrieben von Lisa82 am 13.01.2017, 10:51 Uhr

Urlaubsanspruch

Wo wir schon das leidige Thema Geld/Mutterschaftsgeld/Elterngeld haben
Wie ist das denn mit dem Urlaub dieses Jahr? Ich habe z.B.11 Tage Jahresurlaub in meiner Teilzeitstelle und bin ab April in Mutterschutz.
Muss ich dann für die 3 Monate Januar bis März den Jahresurlaub runterrechnen oder ist der Anspruch eigentlich nicht bis Ende des Mutterschutz im Juli? Also 7 Monate anteilig Urlaub?

 
5 Antworten:

Re: Urlaubsanspruch

Antwort von GabrielaK am 13.01.2017, 11:03 Uhr

Urlaubsanspruch gilt auch im Mutterschutz.

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Re: Urlaubsanspruch

Antwort von Jenyx, 22. SSW am 13.01.2017, 11:05 Uhr

Genau, das heißt, anteilig bis Juli, falls du danach in Elternzeit bist. Die Elternzeit zählt nicht als Arbeitsverhältnis, der Mutterschutz aber schon.

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Re: Urlaubsanspruch

Antwort von Lisa82 am 13.01.2017, 11:07 Uhr

Super, so hatte ich es auch in Erinnerung. Ich danke euch!

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Re: Urlaubsanspruch

Antwort von viella249 am 13.01.2017, 11:08 Uhr

Und soweit ich weiß, solltest du diese nicht in Anspruch nehmen dürfen sie nicht verfallen bis nach deiner Elternzeit.

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Re: Urlaubsanspruch

Antwort von GabrielaK am 13.01.2017, 12:24 Uhr

Auch richtig. ;-) Bin im Oktober mit 27 Tage Resturlaub angefangen. Denn wiederum muss ich nehmen, sonst verfällt der.

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