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von xIntirax, 19. SSW  am 12.12.2012, 7:57 Uhr

Nochmal zum 3. Elternjahr und Hartz4

Warum soll man denn im 3. Jahr Hartz4 beantragen, wenn doch Kinderzuschlag und Wohngeld vorrangige Leistungen sind?
Beides kann ab der Geburt des Kindes beantragt werden, die Mindesteinkommensgrenze liegt für Paare bei 900 Euro und das dürfte man ja mit dem Verdienst des Mannes + dem Elterngeld haben.
Weitere Pluspunkt ist da eben auch, dass man mit Wohngeld + Kinderzuschlag weit mehr als mit Hartz4 hat.

 
2 Antworten:

Re: Nochmal zum 3. Elternjahr und Hartz4

Antwort von DanniH., 18. SSW am 12.12.2012, 8:10 Uhr

sorry, stehe grad auf dem schlauch. warum benötigt man eine mindesteinkommengrenze? normal wird doch sowas so berechnet, dass man ein maximaleinkommen haben muss von XX €

Würd mich ja echt mal interessieren, ob wir dass dann auc machen können, obwohl mein mann mit knapp 2800 € heim kommt

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Re: Nochmal zum 3. Elternjahr und Hartz4

Antwort von xIntirax, 19. SSW am 12.12.2012, 8:32 Uhr

Wenn du unter den 900 Euro liegst, geht kein Kinderzuschlag, dann bist du Hilfebedürftig und MUSST Hartz4 beantragen.
Alleinerziehende Mütter/Väter haben eine Mindestgrenze von 600 Euro.
Die maximale Grenze richtet sich wohl dann nach dem Gesamtbedarf einer Familie.

Beim Wohngeld kann man nicht pauschal sagen was es geben wird.
Beim Kinderzuschlag ist es so, dass es max. 140 Euro pro Kind gibt

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