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Geschrieben von Senoraellabella, 27. SSW am 15.08.2017, 13:31 Uhr

Mutterschutzfrist beginnt nach Ende Arbeitsverhältnis - kein Mutterschaftsgeld?

Hallo ihr Lieben,

ich habe ein Problem. Ich bin Duale Studentin seit 3 Jahren und werden am 30.09.2017 mein Studium beenden. Mein Mutterschutz beginnt am 06.10.2017. Mutterschutz zahlt die Krankenkasse nur, wenn die Frist noch während des Arbeitsverhältnisses beginnt. Das heißt aufgrund von 6 Tagen steht mit 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt nichts zu. Arbeitslosengeld werde ich nicht bekommen, da ich dem Markt als Arbeitskraft nicht zur Verfügung stehe. Wer stellt mich denn auch wegen 6 Tagen ein? Ich habe trotzdem ein paar Bewerbungen geschrieben...
Das einzige was passieren könnte, was zu 99% nicht eintrifft, ist dass ich doch irgendwo genommen werde oder das die Frauenärtzin mein Entbindungstermin nach vorne korrigiert (was bestimmt nie passieren wird).
Hat jemand irgendwelche Ideen? Ich finde es traurig, da ich 3 Jahre gearbeitet habe und Steuern gezahlt habe und jetzt das.
Hat jemand von euch damit Erfahrungen?

 
17 Antworten:

Re: Mutterschutzfrist beginnt nach Ende Arbeitsverhältnis - kein Mutterschaftsgeld?

Antwort von Senseo am 15.08.2017, 14:23 Uhr

Rein theoretisch könntest du das ggf. umgehen indem du einen Wunschkaiserschnitt 10 Tage vor ET machst. Ob du das nur wegen dem Geld machen willst, bzw. ob das gut wäre ist dabei eine völlig andere Frage. Ansonsten wüsste ich jetzt nicht, wie du die Fristen verschieben könntest.

Ich will auch ganz klar sagen, dass das keinesfalls eine Empfehlung sein soll oder ich das super finde. Ich nenne nur die einzige Möglichkeit, die mir einfällt.

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Re: Mutterschutzfrist beginnt nach Ende Arbeitsverhältnis - kein Mutterschaftsgeld?

Antwort von Gleya am 15.08.2017, 15:47 Uhr

Mutterschaftsgeld ist ein Anspruch, den man hat, wenn man in einem Beschäftigungsverhältnis steht und das monatliche Einkommen Höher als 390€ ist.

Kein Einkommen, kein Mutterschaftsgeld. Dir geht ja nichts verloren, denn du würdest ja sowieso nichts verdienen.

Was hättest du den ohne die Schutzfrist gemacht? Das Ende des dualen Studium stand ja schon länger fest. Somit hättest du ja schon einen Job haben müssen, bzw. Arbeitsvertrag.

Kenne die genauen Umstände zu deinem Studium nun ja nicht.

Ein Minijob über 390€ netto, wäre deine einzige Chance die 13€ tgl. von der Kasse zu bekommen. Evtl ist ja eine Aushilfsstelle bereit, dich für 6 Tage einzustellen. Vielleicht hast du da eine bessere Chance und der Betrieb hat ja keinen "Verlust".

Ebenso wäre noch wichtig, dass du selbst Mitglied deiner Kasse bist und nicht evtl. verheiratet und in der Familienversicherung. Da kann es dann auch zur Nichtzahlung kommen. Vielleicht passt das reduzierte Mutterschaftsgeld auf deine Situation. Das gibt es vom Bundesversicherungsamt

Schau mal hier, die Seite ist echt gut. (http://www.finanztip.de/mutterschaftsgeld/)

Ansonsten kann tatsächlich nur eine frühere Geburt deinen Anspruch rückwirkend auslösen.

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Re: Mutterschutzfrist beginnt nach Ende Arbeitsverhältnis - kein Mutterschaftsgeld?

Antwort von Na-dine am 15.08.2017, 18:49 Uhr

Ich bin ehrlich gesagt ziemlich irritiert.
Ich musste erstmal googln.

Und bin auf der Seite der zu gelandet wo steht das wenn du zu Beginn der schutzfrist Arbeitslosengeld beziehst auch Mutterschaftsgeld bekommst,

Wie gesagt ich bin bei dem Thema nicht im bilde. Anbei der Link

https://www.tk.de/tk/mobil/geburt-und-familie/mutterschaftsgeld/wer-hat-anspruch-auf-mutterschaftsgeld/95580

Vielleicht war ja jemand hier in der ähnlichen Situation und kann aus Erfahrung sprechen.

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Re: Mutterschutzfrist beginnt nach Ende Arbeitsverhältnis - kein Mutterschaftsgeld?

Antwort von Gleya am 15.08.2017, 19:43 Uhr

Da hast du Recht. ALG1 (Also Arbeitslosengeld 1) ist ja auch eine Entgeltersatzleistung und löst MuSchG aus. ALG2 dagegen nicht . Es sei denn, es kommt ein Mini Job dazu (Entgeld). Dann wird es wieder anhand der mind. 390€ errechnet.

Aber man müsste halt ALG1 beantragen. Was natürlich nach 3 Jahren Studium möglich ist. Aber das muss man mit dem Jobcenter klären. Denn irgendwie muss man ja auch weiter versichert sein und Beiträge zahlen.

Ich kann alle Situationen gern durchspielen. Arbeite ja bei einer Krankenkasse. Aber man müsste halt alle Umstände genau kennen

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Re: Mutterschutzfrist beginnt nach Ende Arbeitsverhältnis - kein Mutterschaftsgeld?

Antwort von nociolla, 29. SSW am 15.08.2017, 22:12 Uhr

Ich würde mich tatsächlich Arbeitslos und arbeitssuchend melden zum 30.9 .
Du stehst ja den Arbeitsmarkt zur der Zeit zur Verfügung .
Meine Schwester hatte das damals so.
Sie ist im 7 Monat mit ihrer Ausbildung fertig geworden und hat sich auch arbeitslos gemeldeten da sie ja noch etwas arbeiten hätte dürfen , sie hat artig Bewerbungen geschrieben und ist zu allen Bewerbungsgesprächen gegangen genommen hat sie natürlich keiner bis sie dann in den Muttersschutz ist.
Auch zwischen Ende der Erziehungszeit und neuen Mutterschutz lagen damals nur 3 Wochen.
Gleiche Spiel .
Die Arbeitgeber haben immer ganz schön geschaut wenn sie so hochschwanger da ankam
Sie hat dann erklärt das das Arbeitsamt es so verlangt und sie einen Stempel braucht das sie sich beworben und vorgestellt hat und das sie es selber albern findet.

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Re: Mutterschutzfrist beginnt nach Ende Arbeitsverhältnis - kein Mutterschaftsgeld?

Antwort von Senseo am 15.08.2017, 22:34 Uhr

Ich kann das Argument, ihr gehe nichts verloren, weil sie sowieso nichts bekommen würde nicht nachvollziehen.

Wäre sie nicht schwanger, oder wäre es noch länger bis zur Geburt würde sie doch höchstwahrscheinlich normal arbeiten. Somit hätte sie sogar volles Gehalt und nicht nur diese 13 Euro pro Tag?!

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Re: Mutterschutzfrist beginnt nach Ende Arbeitsverhältnis - kein Mutterschaftsgeld?

Antwort von Gleya am 15.08.2017, 22:46 Uhr

Ähm. Die 13€ pro Tag zählt die Kasse. Der Arbeitgeber den Rest (welches er sich aber von anderer Stelle zurück holt) . Somit hat man im Mutterschutz sein volles Netto. Da sie aber keinen Arbeitgeber hat, bekommt sie ja auch kein Einkommen. Wollte nun aber auch nicht das Mutterschaftsgeld ansich erklären sondern nur die Vorraussetzung.

Und ja, hätte sie einen Arbeitgeber, würde sie Lohn bekommen und bekäme Mutterschaftsgeld. Daher auch eingangs meine Frage nach einem Arbeitsvertrag zum Ende des Studiums. Sie hat ja so oder so keinen. Jetzt einen für 6 Tage zu finden ist, wie schon selbst von ihr gesagt, fast unmöglich.

Na egal. Vielleicht drücke ich mich auch doof aus.

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Re: Mutterschutzfrist beginnt nach Ende Arbeitsverhältnis - kein Mutterschaftsgeld?

Antwort von Senseo am 15.08.2017, 23:14 Uhr

Hab mich glaub auch nicht gut ausgedrückt. Wollte es eigentlich kurz halten. Ich weiß, wie sich das mit das Mutterschaftsgeld zusammen setzt.

Genau das ist ja das Problem. Wer ein Arbeitsvertrag hat bekommt sowieso volles Gehalt (von wo ich das bekomme, ist mir völlig egal). Wer KEINEN hat, der wäre viel mehr darauf angewiesen, wenigstens die 13 Euro zu bekommen. Vor allem der vorherige Vertrag in der Schwangerschaft ausläuft bzw in der Schwangerschaft das Studium beendet wird. Sie kann schließlich aufgrund der Schwangerschaft keinen Arbeitsvertrag bekommen...
Das wäre nach meinem Verständnis zum Schutz einer Mutter.

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Re: Mutterschutzfrist beginnt nach Ende Arbeitsverhältnis - kein Mutterschaftsgeld?

Antwort von Bauchschlumpf am 16.08.2017, 7:06 Uhr

Ich schreibe mal ein paar Ideen, die mir einfallen. Habe aber weder einen Job bei der Elterngeldstelle, Krankenkasse oder Arbeitsagentur, bekomme nur das dritte Kind ;)

Im dualen Studium hast du doch aktuell einen Arbeitgeber, oder?
Kann der dich nicht übernehmen (er hat dich doch 3Jahre mit ausgebildet)? Falls er dich nach deiner Elternzeit nicht braucht, hätte er auch nur 6Tage Gehalt zu zahlen (wenn dein Vertrag dann in der Elternzeit oder früher ausläuft).

Die 6Wochen vor der Geburt musst du theoretisch nicht in Mutterschutz gehen. Würden dir dann vielleicht die knapp 7Wochen Arbeitslosengeld zustehen? Theoretisch stehst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Nach der Geburt gibt es doch dann Elterngeld?Elterngeld wird mit Mutterschutzgeld verrechnet, aber wenn 0€ Mutterschutzgeld abgezogen wird, wäre es volles Elterngeld, oder nicht?

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Re: Mutterschutzfrist beginnt nach Ende Arbeitsverhältnis - kein Mutterschaftsgeld?

Antwort von Bauchschlumpf am 16.08.2017, 7:35 Uhr

Ich hab jetzt nochmal gegoogelt. Wenn du vor der Schutzfrist ALGI bekommst, solltest du diese Höhe weiterhin während Mutterschutz bekommen, wenn du es bei der Krankenkasse beantragst.

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Re: Mutterschutzfrist beginnt nach Ende Arbeitsverhältnis - kein Mutterschaftsgeld?

Antwort von Missthaichi am 16.08.2017, 7:58 Uhr

Hallo, ich komme aus dem Septemberbus. Ich sag dir kurz, wie es bei mir war: mein Vertrag lief Ende Juni aus, Mutterschutz war ab Ende Juli. Ich habe mich ab dem 1.7. Arbeitssuchende gemeldet und ALG1 beantragt. Bevor du nicht im Mutterschutz bist, stehst du ja rein theoretisch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Für die paar Tage im Juli habe ich ALG1 bekommen und nun zählt
Meine Krankenkasse mir das mutterschutzgeld in Höhe des ALG1. Alles relativ problemlos gelaufen.

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Re: Mutterschutzfrist beginnt nach Ende Arbeitsverhältnis - kein Mutterschaftsgeld?

Antwort von Gleya am 16.08.2017, 9:39 Uhr

@ Senseo ahhh. Jetzt verstehe ich, was du meinst. War vielleicht auch schon ein bisschen spät

Re: Mutterschutzfrist beginnt nach Ende Arbeitsverhältnis - kein Mutterschaftsgeld?

((Antwort von Senseo am 15.08.17, 23:14 Uhr

Wer KEINEN hat, der wäre viel mehr darauf angewiesen, wenigstens die 13 Euro zu bekommen. Vor allem der vorherige Vertrag in der Schwangerschaft ausläuft bzw in der Schwangerschaft das Studium beendet wird. Sie kann schließlich aufgrund der Schwangerschaft keinen Arbeitsvertrag bekommen...
Das wäre nach meinem Verständnis zum Schutz einer Mutter. ))

Habe es mal kopiert, da ich irgendwie nicht auf Beiträge direkt antworten kann. Jemand der keinen Job hat und nach einem Studium, Ausbildung oder was weiß ich, Unterstützung brauch, muss sich immer ans Jobcenter/Arbeitsamt wenden. Die Krankenkasse zahlt ja keine Unterstüzung zum Lebensunterhalt. Sondern prüft nur, ob ein Arbeitsverhältnis über 390€ besteht. Denn 13€ am Tag mal 30 Tage pro Monat sind die 390€.

Der übliche Arbeitnehmer merkt nichtmal groß was davon. Er bekommt ja sein netto. Nur die Zahlung der Kasse in 2 Blöcken. Mehr ist das nicht.


Ich weiß halt nicht, warum die Themenerstellerin das Arbeitsamt direkt aussschließt. Das wäre der völlig normale Weg, den jeder gehen würde,

Das sie keinen Arbeitsvertrag hat, liegt auch nicht an der Schwangerschaft. In der Regel weiß man, wann eine Ausbildung bzw ein Studium endet. Da Bewerbe ich mich doch schon Monate vorher auf eine Arbeiitsstelle. Ich unterschreibe oft schon sehr Zeitig einen Arbeitsvertrag. Dieser darf in der Regel nicht wegen Schwangerschaft gekündigt werden. Daher hätte sie schon lange etwas haben müssen. Keiner bewirbt sich so kurz vorher um einen Job. Daher meine Aussage, ihr geht nichts verloren, da sie ja nix hat. Kann man aber auch missverstehen. sorry

Also bei der Arbeitsagentur melden und alles.

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Re: Mutterschutzfrist beginnt nach Ende Arbeitsverhältnis - kein Mutterschaftsgeld?

Antwort von Senseo am 16.08.2017, 14:30 Uhr

Ah! Jetzt verstehe ich auch wie du das gemeint hast.

Ich habe mich nie damit auseinander setzen müssen, wann das Arbeitsamt einspringt, daher .... bin ich raus

Denke trotzdem, dass es auf das Studium ankommt, wie früh man sich "in der Regel" bewirbt. In der Pflege gibt es häufig solche Studiengänge und bei uns ist es unüblich, sich über zwei Monate im Voraus irgendwo zu bewerben (kenne zumindest niemand, der das gemacht hätte). Es gibt einfach unglaublich viele freie Stellen....

Dass man sich nicht unbedingt bewirbt, wenn man bereits schwanger ist, kann ich nachvollziehen (Es sei denn, man macht es für den Stempel ). Ich hatte mir eigentlich auch überlegt, ob ich meine Elternzeit verkürzen soll..... aber das ist ein anderes Thema.

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Re: Mutterschutzfrist beginnt nach Ende Arbeitsverhältnis - kein Mutterschaftsgeld?

Antwort von Senoraellabella am 17.08.2017, 14:14 Uhr

Klar, habe ich mich beworben, wurde aber nicht genommen. Bei meinem Arbeitgeber ist Stellenabbau angesagt. Auch extern habe ich mich beworben. Ich muss dazu auch sagen, dass ich die Schwangerschaft nicht verheimliche....das finde ich wiederum moralisch nicht richtig

Mein Problem ist bzw., was ich unfair finde, ist dass der Mitarbeiter vom Arbeitsamt gemeint hat, dass ich kein Arbeitslosengeld erhalte, da ich nur 5 Tage zur Verfügung stehe. Ich persönlich bin aber gewollt noch weiter bis zum Mutterschutz oder sogar etwas länger je nachdem, wie es mir geht, zu arbeiten.
Ich habe gestern da wieder angerufen, da war eine andere Mitarbeiterin dran, die wiederum meinte, dass ich das bekomme. Ich habe aber die Aussage des Kollegen nicht wiederholt, um ihr keine Flusen in den Kopf zu setzen. Ich weiß jetzt nicht, wer von beiden Mitarbeitern mehr Ahnung hat...
Ich habe um einen Termin gebeten, bei dem das Arbeitslosengeld berechnet wird etc, aber es wird wohl noch etwas bis zum Termin dauern.

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Re: Mutterschutzfrist beginnt nach Ende Arbeitsverhältnis - kein Mutterschaftsgeld?

Antwort von Senoraellabella am 17.08.2017, 14:16 Uhr

Das hört sich super an!
Ich hoffe das klappt auch bei mir! Nur hast du glücklicherweise ein paar mehr Tage, an denen zu theoretisch erbeiten könntest.
Wie kommt es, dass du Mutterschutzgeld in Höhe von ALG1 erhälst, ich dachte man bekommt nur 13€ pro Tag.

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Re: Mutterschutzfrist beginnt nach Ende Arbeitsverhältnis - kein Mutterschaftsgeld?

Antwort von mau123 am 17.08.2017, 14:19 Uhr

Aaalso, ich bin in einer ähnlichen Situation und habe mich nun tatsächlich für die verbleibenden 6 Wochen bis zum Mutterschutz arbeitslos gemeldet. Vor Ort bei der Arbeitsagentur wurde mir direkt gesagt, dass ich mich so kurz vor der Schutzfrist nicht mehr bewerben müsse. Gestern kam dann der ALGI Bescheid, Vorteil ist ganz klar das Mutterschaftsgeld, das allerdings "nur" in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt wird und (ganz wichtig) die Tatsache dass die Krankenkasse/Pflegeversicherung/Rentenversicherung weiter gezahlt werden, auch in anschließender Elternzeit, ohne ALG müsste man sich ja auch selber Krankenversichern. Also unbedingt arbeitslos melden, und ALG beantragen, auch wenn nur für ein Paar Tage.

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Re: Mutterschutzfrist beginnt nach Ende Arbeitsverhältnis - kein Mutterschaftsgeld?

Antwort von mau123 am 17.08.2017, 14:32 Uhr

Aahh da haben wir gleichzeitig geschrieben. Das ist ja eine ziemliche Frechheit das sowas behauptet wird. Bin mir sehr sicher, dass du dich auch für nur 6 Tage Arbeitslos melden kannst und ALGI bekommst. Wichtig ist jetzt direkt hinzugehen und persönlich und rechtzeitig melden, dass du arbeitslos wirst damit du keine Sperre bekommst. Dann einfach den Antrag stellen und abwarten.

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