Geschrieben von Märzmutter am 15.01.2017, 9:34 Uhr |
mutterschutz
Hallo,
Ich komme aus dem Märzbus und lese deine Nachricht. Hast du denn den Nachweis von deinem FA über den voraussichtlichen ET an die Krankenkasse und AG geschickt? Mehr musst du eigentlich nicht tun um das Mutterschutzgeld vor der Geburt zu bekommen. Nach der Geburt musst du dann die Geburtsurkunde an die Krankenkasse schicken, dass ist für das Mutterschutzgeld nach der Geburt.
Viel Glück
- mutterschutz - Nicole0612, 35. SSW 15.01.17, 9:17
- Re: mutterschutz - Märzmutter 15.01.17, 9:34
- Re: mutterschutz - Drachenfrosch, 35. SSW 15.01.17, 10:51
- Re: mutterschutz - xBekki, 37. SSW 15.01.17, 10:58
- Re: mutterschutz - Nicole0612, 35. SSW 15.01.17, 11:33
- Re: mutterschutz - febrana, 38. SSW 15.01.17, 12:25
- Re: mutterschutz - Nicole0612, 35. SSW 15.01.17, 11:33
- Re: mutterschutz - TochteroderSohn 15.01.17, 14:04
- Re: mutterschutz - Nicole0612, 35. SSW 15.01.17, 14:45
- Re: mutterschutz - Zerania, 38. SSW 15.01.17, 18:57
- Re: mutterschutz - Nicole0612 16.01.17, 19:10
- Re: mutterschutz - febrana, 38. SSW 16.01.17, 19:48
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