Juni 2011 Mamis

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Geschrieben von katrinchen3780, 33. SSW am 07.04.2011, 21:08 Uhr

Mutterschaftsgeldfrage ?????

Hey Ihr lieben ,

nunist es ja fast soweit Mutterschagtsgeld zu beantragen !!!
Und nun mach ich mir gedanken , wie das gezahlt wird !?
Man bekommt ja nun den Durchschnitt der letzten 3 Monate des Lohns !!Aber wer zahlt das ?? Alles der Arbeitgeber und der holt sich dann den zuschuss der Krankenkasse , oder umgekehrt???
Oder bekomm ich ein teil von der Kasse aufs Konto , und den rest vom Arbeitgeber ???
Mein Mutterschutz fängt an am 20.4 , mitten im Monat , hab Angst das sich da was hinauszögert mit der Krankkasse ! Weil ichs ja erst nächste woche beantragen kann wenn ich den Schein vom Artz habe !!Nicht das ich dann nur erst nen Teil vom Arbeitgeber kriege !! So dicke hab ichs nehmlich nicht !!

Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus , und kann mir weiter helfen ??

Lg Katrin

 
3 Antworten:

Re: Mutterschaftsgeldfrage ?????

Antwort von Sweetangel75, 31. SSW am 08.04.2011, 0:01 Uhr

huhu,

ja das Thema hatten mein Mann und ich eben auch......


lies dir das mal durch, vieleicht hielft dir das,wir sind dadurch nun schlauer, ist auch echt alles kompliziert....

Für arbeitende Mütter gibt es eine Schutzfrist von sechs Wochen vor der Entbindung bis acht Wochen danach. Während dieser gesamten Zeit besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld und den entsprechenden Arbeitgeber-Zuschuss. Findet die Geburt vor dem errechneten Entbindungstermin statt, werden diese Tage an den Mutterschutz angehängt. Durch diese Regelung kommt jede Frau auf eine Schutzfrist von 14 Wochen.

Den Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Voraussetzung: Bescheinigung des behandelnden Arztes über den voraussichtlichen Geburtstermin (ausgestellt maximal sieben Wochen vor dem erwarteten Termin).

Außerdem muss eine der folgenden Voraussetzungen zutreffen:

* Sie stehen in einem Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis.
* Ihr Arbeitgeber hat das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig gekündigt.
* Das Arbeitsverhältnis beginnt erst nach Beginn der Schutzfrist. Dann haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld ab dem Beginn des Arbeitsverhältnisses.
* Sie stehen bei Beginn der Schutzfrist in keinem Arbeitsverhältnis, sind aber bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert. Dann erhalten Sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.

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Re: Mutterschaftsgeldfrage ?????

Antwort von Fabien, 30. SSW am 08.04.2011, 6:11 Uhr

Hallo,

also bei meinem Sohnemann vor 4 Jahren ging, die Bearbeitung sehr schnell, du bekommst halt von deiner Krankenkasse Geld und den Restbetrag von deinem Arbeitgeber, so dass du ungefähr auf den netto Betrag kommst bevor du in Mutterschaftsurlaub gegangen bist. Also bei mir kam es damals ziemlich zeitgleich aufs Konto.

LG

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Re: Mutterschaftsgeldfrage ?????

Antwort von Pabelu, 29. SSW am 08.04.2011, 10:14 Uhr

Hallo,
Du bekommst von der Krankenkasse 13€ pro Kalendertag.
Vom Beginn des Mutterschutz bis zum ET.
Also 6 Wochen a 7 Tage x 13 € = 546 €.
Den Rest bis zu Deinem alten Nettogehalt
vom Arbeitgeber monatlich. Genau wie bisher Dein altes Gehalt.
Und dann nach der Geburt nochmal das Geld von der KK für die
8 Wochen. Und den Rest wieder vom AG monatlich.

Ich hoffe das war verständlich.

VLG Bea

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