Geschrieben von CheekyThumper, 31. SSW am 28.03.2013, 20:14 Uhr |
kein Berufsverbot?!
Ab der 7. Woche in folge bekommst du krankengeld. Da muss aber die gleiche diagnose drauf stehen und keine unterbrechung sein.
Bist du zb 4 wochen wegen zb blutungen krankgeschrieben
Gehst dann einen tag in die arbeit und wirst wieder wegen blutungen krankgeschrieben... beginnt des wieder von vorne...
Wenn du jetzt 4 wochen krangeschrieben wirst und ohne pause also ohne dass du in die arbeit gehst wieder eine AU bekommst mit der gleichen diagnise wie vor 4 wochen... dann bekommst du ab der 7. Woche krankengeld...
Wenn du durchgehend krankgeschrieben bist ohne pause.. bei den zb ersten 4 wochen blutungen und dann steht auf einmal diagnise vorzeitige wehen .. dann beginnt das auch wieder von vorne und du bekommst normales gehalt .
Ich hoffe das war so einiger maßen verständlich^^
P.s. hab das aus der berufschule bin medizinische fachangestelkte hab letztes jahr abschluss gemacht... wenn sich so weit nix geändert hat... dann stimmt meine aussage^^
- kein Berufsverbot?! - NiNi1982, 29. SSW 28.03.13, 14:24
- Re: kein Berufsverbot?! - Märchenmond81, 28. SSW 28.03.13, 15:12
- Re: kein Berufsverbot?! - Atravesar, 31. SSW 28.03.13, 15:15
- Re: kein Berufsverbot?! - Lunasmum, 29. SSW 28.03.13, 15:16
- Mir langts echt!!! - NiNi1982, 29. SSW 28.03.13, 17:12
- Re: Mir langts echt!!! - pupsi78, 30. SSW 28.03.13, 17:17
- Re: kein Berufsverbot?! - Atravesar, 31. SSW 28.03.13, 17:30
- Re: kein Berufsverbot?! - CheekyThumper, 31. SSW 28.03.13, 20:14
- Re: kein Berufsverbot?! - MamiJuni2013, 28. SSW 28.03.13, 20:58
- Re: kein Berufsverbot?! - Junischnecke, 30. SSW 29.03.13, 13:08