von Lunasmum, 29. SSW am 28.03.2013, 15:16 Uhr |
kein Berufsverbot?!
Hallo,
erstmal dein Arzt ist echt gar nicht informiert Sorry!!
Du hast Einbußen wenn er dich krank schreibt oder du im Krankenstand bis zum Mutterschutz bleibst. Weil das Krankengeld ja eventuell geringer ist. Wenn du nach Stunden bezahlt wirst wie ich. Bei mir ist das BV Geld um 400 Euro brutto höher zum Krankengeld.
Ich kann's dir von BaWü sagen bin seit der 21. SSW im BV. Der Arbeitgeber bekommt das Geld von einer Umlage U2 zurück prozentual. Je nachdem wieviel Prozent Umlage er einzahlt.
Die Berechnung erfolgt so:
Vom Geburtstermin 290 Tage zurück und den Durchschnitt von deinen 3 vollen Bruttogehältern (ohne Urlaubsgeld)das ist dein BV Geld. Du kannst das aber im Internet nochmals nachlesen.
Und ob der Arbeitgeber mehr Schreibarbeit hat, ich weiß nicht wie sehr das dich berunruhigt? Formularkram hat er so und so.
Ich hoff, ich konnts verständlich schreiben ansonsten frag einfach ok?
Liebe Grüsse
- kein Berufsverbot?! - NiNi1982, 29. SSW 28.03.13, 14:24
- Re: kein Berufsverbot?! - Märchenmond81, 28. SSW 28.03.13, 15:12
- Re: kein Berufsverbot?! - Atravesar, 31. SSW 28.03.13, 15:15
- Re: kein Berufsverbot?! - Lunasmum, 29. SSW 28.03.13, 15:16
- Mir langts echt!!! - NiNi1982, 29. SSW 28.03.13, 17:12
- Re: Mir langts echt!!! - pupsi78, 30. SSW 28.03.13, 17:17
- Re: kein Berufsverbot?! - Atravesar, 31. SSW 28.03.13, 17:30
- Re: kein Berufsverbot?! - CheekyThumper, 31. SSW 28.03.13, 20:14
- Re: kein Berufsverbot?! - MamiJuni2013, 28. SSW 28.03.13, 20:58
- Re: kein Berufsverbot?! - Junischnecke, 30. SSW 29.03.13, 13:08