Juni 2013 Mamis

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von NiNi1982, 29. SSW  am 28.03.2013, 14:24 Uhr

kein Berufsverbot?!

War nun heute beim Arzt. Habe ihm gesagt dass ich nach 4 Wochen krankenschein 2 Tage versucht habe zu arbeiten. Bin jeweils mit Schmerzen heim. Heute morgen hatte ich auch noch immer starke Rückenschmerzen. Er schreibt mich weitere 2 Wochen krank. Ein BV stellt er nicht aus, weil es für den AG zu kompliziert wäre.
Meine Krankenkasse hatte mich gestern angerufen und gesagt ich soll ein BV verlangen. Er meinte dazu dass die Geld sparen wollen.

Ich versteh das alles einfach nicht. Ich liebe meine Arbeit, aber mein Körper will und schafft das einfach nicht mehr. Wieso kann man hier nicht einheitlich handeln?

Haben die Ärzte irgendwie ne Beschränkung für die bv?

Ab wann bekomme ich denn nun nur noch Krankengeld? Kennt sich da jemand aus?

 
9 Antworten:

Re: kein Berufsverbot?!

Antwort von Märchenmond81, 28. SSW am 28.03.2013, 15:12 Uhr

Hi NiNi,

ich hab das gleiche Problem. Arbeite in der Krippe und konnte vor Schmerzen (Rücken und vom Nierenstau auch noch) einfach nich mehr arbeiten. Hab nur noch geweint und nachts gegrübelt wie ich den nächsten Tag auf der Arbeit schaffen soll. Meine Hausärztin, bei der ich eh nen Termin wegen Krankengymnastik ( die wollte mir meine FÄ auch nicht verschreiben) hatte, hat mich dann krank geschrieben. Zum Glück sind es bis zu meinem Urlaub nur 5 1/2 Wochen zum Krankschreiben, denn nach der 6. Woche gibt es wohl nur noch Krankengeld.

Meine FÄ meinte zum Thema Beschäftigungsverbot, dass mittlerweile jede Schwangere kommt und eins möchte. Ihr tut zwar sehr leid, weil ich ja wirklich Probleme und Schmerzen hab aber mit krankschreiben gings ja nunmal auch- WÜRG!!! Als ob die es aus ihrer Tasche zahlen muss, und sie hat es ja nunmal selbst in der Hand wem sie eins ausspricht. Ich verstehs auch nich immer!!!

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Re: kein Berufsverbot?!

Antwort von Atravesar, 31. SSW am 28.03.2013, 15:15 Uhr

Hi Nini,

Soweit ich weiß zahlt die Krankenkasse 6 Wochen lang Krankengeld, die zwei Wochen brauchst Du Dir also keine Sorgen machen. Würdest Du danach weiter auf Krankenschein laufen, würdest Du ein geringeres Gehalt bekommen.

Deshalb wird nach sechs Wochen meist ein BV ausgesprochen, wenn es gar nicht mehr geht. Dann muss der Arbeitgeber sich das Geld von den Berufsgenossenschaften zurückholen und Du würdest Din volles Gehalt bekommen. Also schon ein wenig aufwendig für den Arbeitgeber, aber darüber solltest Du nichtnachdenken, weil Du unbedingt Baby absoluten vorgehen.

Vllt. Kannst die zwei Wochen genießen, dann wenn es geht ein Teilzeit Beschäftigungsverbot mit Deinem FA 'aushandeln' oder wenn es gar nicht geht, ganz doll alle Emotionen rauslassen (Hilfe suchend und Mitleid erregend) und falls Dein FA hart bleibt, dann vllt. Mal über einen Besuch beim Hausarzt Deines Vertrauens nachdenken. Denn würdest Du wegen einer anderen Sache krankgeschrieben, würden die sechs Wochen von neuem laufen. (Da bin ich mir nicht ganz sicher, müsstest also nochmal prüfen)

Ist ja nicht mehr lang bis zum Mutterschutz...schade, dass manche Ärzte so wenig Einfühlungsvermögen haben, ich kenne leider ein, zwei weibliche Exemplare davon.

Sei lieb gegrüßt!
Atravesar

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Re: kein Berufsverbot?!

Antwort von Lunasmum, 29. SSW am 28.03.2013, 15:16 Uhr

Hallo,

erstmal dein Arzt ist echt gar nicht informiert Sorry!!

Du hast Einbußen wenn er dich krank schreibt oder du im Krankenstand bis zum Mutterschutz bleibst. Weil das Krankengeld ja eventuell geringer ist. Wenn du nach Stunden bezahlt wirst wie ich. Bei mir ist das BV Geld um 400 Euro brutto höher zum Krankengeld.

Ich kann's dir von BaWü sagen bin seit der 21. SSW im BV. Der Arbeitgeber bekommt das Geld von einer Umlage U2 zurück prozentual. Je nachdem wieviel Prozent Umlage er einzahlt.

Die Berechnung erfolgt so:

Vom Geburtstermin 290 Tage zurück und den Durchschnitt von deinen 3 vollen Bruttogehältern (ohne Urlaubsgeld)das ist dein BV Geld. Du kannst das aber im Internet nochmals nachlesen.

Und ob der Arbeitgeber mehr Schreibarbeit hat, ich weiß nicht wie sehr das dich berunruhigt? Formularkram hat er so und so.

Ich hoff, ich konnts verständlich schreiben ansonsten frag einfach ok?

Liebe Grüsse

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Mir langts echt!!!

Antwort von NiNi1982, 29. SSW am 28.03.2013, 17:12 Uhr

Ich lese seit Stunden hier im Internet und irgendwie ist da alles schief gelaufen.

1. SCHWANGERSCHAFT ist keine Krankheit. Also warum Krankmeldung? Ich hatte vor 4 Wochen Wehen und nun starke Rückenschmerzen.
Schwangerschaftsbedingt und nicht krankheitsbedingt.

2. Berufsverbot ist zum Schutze der Mutter und des Kindes da, bei bspw. Wehen oder auch Schwangerschaftsbedingten Rückenschmerzen

3. Wenn ich nicht arbeiten darf/ kann/ soll wegen drohender Komplikationen ist laut Mutterschutzgesetz Paragraph 3 das Berufsverbot auszustellen.

4. Wenn der Arzt meint es wäre alles i.O. und es droht keine Gefahr für uns....na dann kann ich ja arbeiten gehen und ignorier die Schmerzen. Istja egal was mein Körper für Signale sendet. Das hätt ich dann gern schriftlich.

Mir langts echt!
Ich verlange nur eine klare und eindeutige Aussage und bitte diese auch korrekt. Dieses unklare Rumgedruchse ...damit kann ich nichts anfangen.

Mag sein dass das System oft ausgenutzt wird, aber ich war nun in 4 Wochen 5 mal beim Arzt und 1mal im KH. Die haben gesehen wie schlecht es mir ging. Für was gibt es sonst sowas wie Mutterschutzgesetze etc....! ?

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Re: Mir langts echt!!!

Antwort von pupsi78, 30. SSW am 28.03.2013, 17:17 Uhr

Ich kann ehrlich gesagt nicht verstehen, wieso du kein BV bekommst???

Ich habe meinen Doc direkt darauf angesprochen und er sagte das er mir eins ausstellt (bei mir wegen Bluthochdruck und Diabetes), weils für ihn auch umständlicher ist, mich Woche für Woche krank zu schreiben.

Vielleicht wäre ein Arztwechsel sinnvoll???

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Re: kein Berufsverbot?!

Antwort von Atravesar, 31. SSW am 28.03.2013, 17:30 Uhr

Hi Nini,

Ich geh mal davon aus, dass Du mit rumgedruckse Deinen Arzt meinst.

Mit -mir sehr verständlicher- Wut wirst Du aber nicht weiter kommen bei Deinem Arzt, sondern mit Fakten. Sollte auch das nicht helfen, wende Dich an einen anderen Arzt.

Hör auf Dein Bauchgefühl und wenn es Dir nicht gut geht, geht es Dir nicht gut, der Arzt kann Dir aber nur vor den Kopf schauen, nicht fühlen wie es Dir geht.

Ich bin im BV und meine Ärztin hat nach einigen Wochen wirklich gesagt, dass man mir die Besserung ansieht. Bei den Terminen, als es mir schlecht ging saß ich da wie ein Häufschen Elend und ich hätte Null Kraft zum Kampf gehabt, ich bin auch schon mit Verstärkung von meinem Freund gegangen, weil ich keine Kraft für Diskussionen gehabt hätte.

Die Gesundheit von euch zweien geht vor und wenn irgendetwas mit Deiner Maus passiert, weil Dein Arzt meint er wisse besser wie Du Dich fühlst, wirst Du Dir das nicht verzeihen. Hör auf Deinen Bauch, auch wenn der grad besetzt ist.

LG
Atravesar

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Re: kein Berufsverbot?!

Antwort von CheekyThumper, 31. SSW am 28.03.2013, 20:14 Uhr

Ab der 7. Woche in folge bekommst du krankengeld. Da muss aber die gleiche diagnose drauf stehen und keine unterbrechung sein.

Bist du zb 4 wochen wegen zb blutungen krankgeschrieben
Gehst dann einen tag in die arbeit und wirst wieder wegen blutungen krankgeschrieben... beginnt des wieder von vorne...

Wenn du jetzt 4 wochen krangeschrieben wirst und ohne pause also ohne dass du in die arbeit gehst wieder eine AU bekommst mit der gleichen diagnise wie vor 4 wochen... dann bekommst du ab der 7. Woche krankengeld...

Wenn du durchgehend krankgeschrieben bist ohne pause.. bei den zb ersten 4 wochen blutungen und dann steht auf einmal diagnise vorzeitige wehen .. dann beginnt das auch wieder von vorne und du bekommst normales gehalt .


Ich hoffe das war so einiger maßen verständlich^^
P.s. hab das aus der berufschule bin medizinische fachangestelkte hab letztes jahr abschluss gemacht... wenn sich so weit nix geändert hat... dann stimmt meine aussage^^

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Re: kein Berufsverbot?!

Antwort von MamiJuni2013, 28. SSW am 28.03.2013, 20:58 Uhr

Hi,

natürlich wäre es für dich finanziell etwas besser wenn du ein BV bekommst. Allerdings ist es ja wirklich nicht mehr lange bis zum Mutterschutz.
Nimm deinen Resturlaub und lass dich für die restliche zeit krankschreiben. Es nutzt ja alles nichts wenn du Angst um dein Kind hast. Gerechtigkeit hin oder her - dann musst du halt etwas weniger Geld in Kauf nehmen.

Ich hätte eigentlich auch sofort ein BV bekommen müssen. Weil ich selbständig bin hab ich keine bekommen. Hab dann für mich das Risiko abgewägt ( mir fehlt ein Impfschutz zum arbeiten mit Kindern, was ich halt tue) und bin weiter arbeiten gegangen.

Tu was dir Richtig erscheint und lass dich zur Not einfach krankschreiben.
Lg

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Re: kein Berufsverbot?!

Antwort von Junischnecke, 30. SSW am 29.03.2013, 13:08 Uhr

Hallo NiNi!

Mir geht es ähnlich, ich bin jetzt seit 5 Wochen zuhause wg. immer wiederkehrender Erkältung + Lippenherpes und zu hohem Blutdruck + Herzrasen. Habe meine FÄ gebeten mir ein BV auszustellen, da sie mir gesagt hat, dass ich sehr wahrscheinlich bis zum Beginn des MuSchu nicht mehr arbeiten werden kann.
Sie hat mir dann auch eine wirre Erklärung gegeben( der Bluthochdruck hätte nichts mit dem Arbeitsplatz zu tun, daher kein BV). Werde aber krank geschrieben weil das Risiko für Mutter und Kind zu hoch ist arbeiten zu gehen... verstehe ich nicht. Auch meine Vorgesetzte hatte mich gebeten meine FÄ darauf anzusprechen.. keine Chance.
Da mir das Wohlergehen meiner kleinen Maus und mir vorgeht, habe ich mich nun gefügt. Bin jetzt noch zwei Wochen krank geschrieben und dann sind es noch 2,5 Wochen bis zum MuSchu Beginn. Werde nun wohl oder übel für 3,5 Wochen Krankengeld bekommen.
6 Wochen zahlt der Arbeitgeber bei gleichlautender Krankmeldung danach zahlt die Krankenkasse.
Habe auch noch Urlaub, aber ich glaub, wenn ich meine Chefin Frage ob ich bis zum MuSchu Urlaub nehmen darf rastet sie aus!
Da es sich ja nur noch um knapp einen Monat handelt, werde ich halt auf ein bisschen Geld verzichten. Nicht zu ändern.

Wünsche Dir alles Gute!
Denke dran, ist nicht mehr lang bis zum MuSchu Beginn.
LG

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