Mai 2014 Mamis

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Geschrieben von Mai-Mami am 07.01.2015, 21:13 Uhr

Frage...

Hallo,
vielleicht kann mir der eine oder andere von euch weiterhelfen. Wie ist das, wenn ich jetzt während meiner Elternzeit wieder schwanger werden würde, nach welchem Gehalt wird dann mein Mutterschaftsgelt bzw. das Geld für die neue Elternzeit berechnet? Oder auch wenn ich wieder ein BV erhalte? Wird dann die Zeit vor meiner SS genommen (habe 75% gearbeitet)?
Vielen dank schon einmal für die Antworten!
Lg

 
6 Antworten:

Re: Frage...

Antwort von Jenn am 07.01.2015, 22:38 Uhr

Hallo,

bei mir war es so da ich keine vollen Monate zwischen meinen beiden Elternzeiten hatte, wurden die Monate die ich vor der ersten gearbeitet hatte angerechnet. Was super war, waren nämlich 100%.

LG jenn

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Re: Frage...

Antwort von Jenn am 07.01.2015, 22:38 Uhr

Hallo,

bei mir war es so da ich keine vollen Monate zwischen meinen beiden Elternzeiten hatte, wurden die Monate die ich vor der ersten gearbeitet hatte angerechnet. Was super war, waren nämlich 100%.

LG jenn

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Re: Frage...

Antwort von Mai-Mami am 08.01.2015, 9:39 Uhr

Hallo jenn,
was heißt das genau, das du keine vollen Monate zwischen den beiden Elternzeiten hattest?
Lg

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Re: Frage...

Antwort von fee90 am 08.01.2015, 16:11 Uhr

Ich hatte mich mal bei unserem Besuch bei der schwangerschaftsberatung informiert und mir wurde gesagt das man dann den mindestbetrag von 300 Euro mntl bekommt. Ob das wirklich stimmt weiß ich nicht 100%

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Re: Frage... @Mai-Mami

Antwort von Jenn am 10.01.2015, 22:42 Uhr

Hallo,

ich bin Mitte des Monats wieder angefangen zu arbeiten und bin auch mitte des Monats in den Mutterschutz gegangen. Es wurde dann die 2 Monate vor der Elternzeit davor bzw. des Arbeitslohns von davor genommen.


LG Jenn

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Re: Frage...

Antwort von SEAGLD am 11.01.2015, 11:35 Uhr

Nicht die Elternzeit ansich ist dafür on Interesse (diese kann ja bis zu 3 Jahren sein), sondern die Elterngeldbezugsmonate.
Bezogen wird das EG generell nur in den ersten 12 Lebensmonaten (14 bei Alleinerziehenden) - wenn man also nur 1/2 Betrag ausgezahlt bekommt 'bezieht' man dennoch nur in der Zeit wie wenn man den vollen Betrag ausgezahlt bekäme.

So, nun zu der Berechnung:
für das EG werden IMMER die letzten 12 vollständigen Monate vor der Entbindung zur Berechnung herangezogen. Ausgeklammert werden Monate in den EG bezogen wurde, oder schwangerschaftsbedingt weniger verdient wurde (z.B. wegen schwangerschaftsbedingtem Krankengeldbezug, Mutterschaftsgeldbezug). Diese Monate werden dann ausgeklammert und dafür jeweils die entsprechende Anzahl von weiter vorne liegenden Monaten genommen.
Wenn also das 2. Kind direkt nach einem Jahr kommt, und man 12 Monate EG bezogen hat, dann bekommt man für das 2. Kind das gleiche EG wie für Nr. 1 plus dem Geschwisterbonus (10% des EG, mindestens 75€).
Wenn das Kind um den 2. Geburtstag herum kommt, dann läuft es meistens auf den Sockelbetrag plus Geschwisterbonus hinaus, weil die Monate in EZ ohne EG Bezug mit 0,-€ in die Berechnung aufgenommen werden.


LG Sabine

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