Geschrieben von Silene, 15. SSW am 03.01.2017, 11:49 Uhr |
Elternzeitantrag und Teilzeit
Hallo, die Elternzeit musst du spätestens 7 Wochen vor ihrem Beginn beantragen. Da du normalerweise 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt hast, wäre das spätestens 1 Woche nach der Geburt. Es schadet aber sicher nicht, es früher anzumelden, da du durch den Mutterschutz sowieso Kündigungsschutz hast. Soweit ich weiß muss man sich für die ersten zwei Jahre insgesamt festlegen. Bei meinem ersten Kind habe ich direkt zwei Jahre EZ angemeldet und mit angegeben, dass ich nach einem Jahr Teilzeit machen möchte. Den Teilzeitantrag habe ich dann später gestellt. Du könntest deinen Arbeitgeber auch schonmal fragen, wann du deine Teilzeit spätestens beantragen solltest (bei mir ging das recht kurzfristig).
Wenn du dir sicher bist, dass du in den ersten zwei jahren nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten willst, kannst du auf jeden Fall die zwei Jahre EZ beantragen.
- Elternzeitantrag und Teilzeit - mieze88, 17. SSW 02.01.17, 0:00
- Re: Elternzeitantrag und Teilzeit - Mareike92 02.01.17, 7:27
- Re: Elternzeitantrag und Teilzeit - Minkimiez, 17. SSW 02.01.17, 13:39
- Re: Elternzeitantrag und Teilzeit - lollygirl 02.01.17, 20:27
- Re: Elternzeitantrag und Teilzeit - lollygirl 02.01.17, 20:27
- Re: Elternzeitantrag und Teilzeit - Silene, 15. SSW 03.01.17, 11:49