Juni 2017 Mamis

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Geschrieben von mieze88, 17. SSW am 02.01.2017, 0:00 Uhr

Elternzeitantrag und Teilzeit

Hallo zusammen,

Habe eine Frage bzgl des Elternzeitantrages und wäre sehr froh über Rückmeldungen oder vielleicht Mustervorlagen von euch..
Habe geplant nach 18 Monaten wieder arbeiten zu gehen (voraussichtlicher et 12.06.)
Mit 20std/Woche
Beantrage ich trotzdem 2 Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber und schreibe in den Antrag rein dass ich aber nach 18 Monaten gerne wieder mit Teilzeit einsteigen möchte.
Hab gelesen tz in Elternzeit soll Vorteile bringen (?!)
Wollte nun die nächsten Tage den Antrag mal einreichen.fairnisshalber,dass mein Arbeitgeber planen kann.
Wie sehen eure Anträge aus?
Hab Angst was falsch zu beantragen und hänge nachher fest oder so.
Liebe Grüße!

 
5 Antworten:

Re: Elternzeitantrag und Teilzeit

Antwort von Mareike92 am 02.01.2017, 7:27 Uhr

Also ich muss da nur einen Vordruck ausfüllen in der ersten Woche mach der Entbindung und das verbindlich, weil man den genauen ET ja jetzt nicht weiß.
Und wie gesagt, du kannst 2 Jahre Elternzeit beantragen und bis zu 30wochenstunden arbeiten und der Bund zahlt dir in der Zeit die volle Rente, also im Umfang wie du vorher gearbeitet hast.
Und in der Elternzeit hast du spezielle Kündigungsschutz und kann jeder Zeit Stunden reduzieren.
Also beantrage besser mal 2 Jahre elternzeit und den Rest zur Einschulung oder so.

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Re: Elternzeitantrag und Teilzeit

Antwort von Minkimiez, 17. SSW am 02.01.2017, 13:39 Uhr

Ich habe gehört Elternzeit und TZ arbeiten bringt angeblich keine wirklichen finanziellen Vorteile. Werde mich hierzu aber nochmal genauer beraten lassen. Den Antrag reicht man meinerachts erst kurz nach der Entbindung ein. Man kann ja alles vorbereiten und dann nur noch das Datum einsetzen. Das kann dann notfalls auch der Mann erledigen, sollte man beispielsweise noch im Krankenhaus bleiben müssen.

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Re: Elternzeitantrag und Teilzeit

Antwort von lollygirl am 02.01.2017, 20:27 Uhr

Also beim Arbeitgeber muss man den Elternzeit Antrag bis 7 Wochen vor Geburt schriftlich einreichen.
Jedenfalls gibt es da eine Frist. Google mal

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Re: Elternzeitantrag und Teilzeit

Antwort von lollygirl am 02.01.2017, 20:27 Uhr

Also beim Arbeitgeber muss man den Elternzeit Antrag bis 7 Wochen vor Geburt schriftlich einreichen.
Jedenfalls gibt es da eine Frist. Google mal

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Re: Elternzeitantrag und Teilzeit

Antwort von Silene, 15. SSW am 03.01.2017, 11:49 Uhr

Hallo, die Elternzeit musst du spätestens 7 Wochen vor ihrem Beginn beantragen. Da du normalerweise 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt hast, wäre das spätestens 1 Woche nach der Geburt. Es schadet aber sicher nicht, es früher anzumelden, da du durch den Mutterschutz sowieso Kündigungsschutz hast. Soweit ich weiß muss man sich für die ersten zwei Jahre insgesamt festlegen. Bei meinem ersten Kind habe ich direkt zwei Jahre EZ angemeldet und mit angegeben, dass ich nach einem Jahr Teilzeit machen möchte. Den Teilzeitantrag habe ich dann später gestellt. Du könntest deinen Arbeitgeber auch schonmal fragen, wann du deine Teilzeit spätestens beantragen solltest (bei mir ging das recht kurzfristig).
Wenn du dir sicher bist, dass du in den ersten zwei jahren nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten willst, kannst du auf jeden Fall die zwei Jahre EZ beantragen.

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