Mai 2012 Mamis

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Geschrieben von klara.ole, 16. SSW am 23.11.2011, 13:10 Uhr

Elternzeit

Hallo,

ich mache mir gerade Gedanken zur Elternzeit.

Wie ich gelesen habe, kann ich bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Mir stehen 14 Monate Elterngeld zu, da ich mir die Elternzeit mit meinem Partner teile.

Was ist dann mit den restlichen 12 Monaten in denen ich kein Elterngeld bekommen würde? Lebe ich dann von nichts sozusagen oder steht mir Hartz 4 zur Aufstockung zu?

Ich möchte gerne so lange wie möglich zu Hause bleiben, da ich es irgendwie nicht gut finde mein Kind mit 14 Monaten in eine Kita zu schicken. Aber andersrum gesehen: wenn mir nichts zusteht für die Restzeit dann kann ich ja nicht nur vom Gehalt meines Freundes leben (reicht für drei Personen nicht aus).

Habt ihr Erfahrungen oder Wissenswertes hierzu?

LG

 
13 Antworten:

Re: Elternzeit

Antwort von Steffi3007 am 23.11.2011, 13:28 Uhr

hi klara,

schau mal auf mein-elterngeld.de da steht genug drin.

lg steffi

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Re: Elternzeit

Antwort von klara.ole, 16. SSW am 23.11.2011, 13:33 Uhr

Danke für deinen Tipp aber das beantwortet meine frage nicht, es geht nicht um das elterngeld. Da weiß ich wie lange ich das beziehen kann. Meine Frage ist was ist mit der Zeit nach dem Elterngeld wenn ich nicht nur 14 Monate Elternzeit sondern drei Jahre nehme.

Aufteilen will ich das Elterngeld nicht (so stünden mir längstens 28 Monate mit Partner zu), sondern nur 14 Monate nehmen.

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Re: Elternzeit

Antwort von Steffi3007 am 23.11.2011, 13:52 Uhr

danach beziehst du einen mindestsatz von 300 euro. du scheinst wohl nicht in einem arbeitsverhältnis zu stehen,sowie du es beschreibst

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Re: Elternzeit

Antwort von klara.ole am 23.11.2011, 13:54 Uhr

Ich stehe in einem Arbeitsverhältnis, jedoch gehe ich davon aus, dass sich dieses nach Ende des Kündigungsschutzes in Wohlgefallen auflöst.

Dass ich arbeite hätte ich vielleicht erwähnen sollen.

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Re: Elternzeit

Antwort von Steffi3007 am 23.11.2011, 14:01 Uhr

wieso kündigungsschutz hast du doch bis ende der elternzeit. hast du schonmal mit deinem arbeitgeber darüber gesprochen??

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Re: Elternzeit

Antwort von klara.ole am 23.11.2011, 14:06 Uhr

Kündigungsschutz hat man bis zum 4. Monat nach der Geburt.

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Re: Elternzeit

Antwort von Steffi3007 am 23.11.2011, 14:14 Uhr

nein bis ende der elternzeit. wie kommst du denn auf 4 monate

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Re: Elternzeit

Antwort von Steffi3007 am 23.11.2011, 14:16 Uhr

ich würde an deiner stelle mal zur elterngeldstelle bei dir gehen und die werden dir dort genaue auskunft geben.

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Re: Elternzeit

Antwort von klara.ole am 23.11.2011, 14:24 Uhr

http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/organisation/abteilung05/dezernat_56/mutterschutz/kuendigungsschutz/index.html

finde zum kündigungsschutz grad nur widersprüchliche informationen.

aber darum geht es mir auch nicht. davon ausgegangen, dass ich 3 Jahre Elternzeit nehme und in der Zeit unkündbar bin bleibt noch immer die frage: was bekomme ich, wenn ich kein elterngeld mehr beziehe ich bekomme das ja nicht drei jahre und mein arbeitgeber wird doch nicht für mich aufkommen obwohl ich nicht arbeiten gehe

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Re: Elternzeit

Antwort von KaDi80, 17. SSW am 23.11.2011, 14:47 Uhr

..was erwartest du denn da jetzt zu bekommen..?
Wer nicht arbeitet bekommt logischerweise kein Geld oder?
Elterngeld ist doch schon ein Geschenk vom Staat. Ich find das super, dass es das in Deutschland gibt..ist ne Menge Geld geschenkt!!
Wenn das Einkommen deines Mannes nicht ausreicht dann bleibt dir doch nix anderes übrig als arbeiten zu gehen...ist doch auch kein Thema..Kita ist doch prima für Kinder..frühe Sozialisierung, besseres und schnelleres Einleben im Kindergarten hinterher..
Jetzt mal provokant gesagt aber nicht böse gemeint: Macht man sich über sowas nicht vor der Kinderplanung Gedanken.....?

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Re: Elternzeit

Antwort von Dezembersonne, 16. SSW am 23.11.2011, 16:14 Uhr

Wie schon KaDi80 gesagt hat, wenn Du nur 14 Mon. Elterngeld beziehen möchtest, dann bekommst Du danach nichts mehr!!!

Ich habe das richtige Elterngeld, dass es seit Jan. 2007 nie gesehen!

Mein erstes Kind kam 2006 zur Welt und da gab es, ich glaube für 6 Mon. 300 montl. und danach nur anteilig je nach dem wie der Partner verdient... da hatten wir dann für weitere 6 Mon. ca. 180 EUR bekommen...

Bei meiner Tochter (geb. 2007) gab es dann den Regelsatz 300 plus 75 EUR Geschwisterbonus, weil der Große unter 3J. und ich in Elternzeit war! Die 375EUR haben wir auf 2 Jahre verteilt und eben Sparsam gelebt. (Mein Mann machte zu dem Zeitpunkt noch seinen Techniker per Abendschule 4Jahre lang).

Seit dem unsere Tochter 2J. alt ist, geht Sie in den KiGa und ich war wieder arbeiten, weil es eben sehr knapp war.

Das Leben ist leider kein Wunschkonzert und jeder muss sehen wo er Abstriche machen kann, damit man über die Runden kommt!

LG Anna

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Re: Elternzeit

Antwort von Gstar, 14. SSW am 23.11.2011, 19:41 Uhr

Hallo,
hab mir das Elterngeld 2007 auf 2 Jahre aufgeteilt und bin dann aber nach 1 Jahr wieder 8h die woche arbeiten gegangen, meine Tochter war bei meiner Mutter. War nicht viel aber so hatte ich wenigstens immer die Verbindung zu meiner Arbeit. Als meine Tochter 2 3/4 war ist sie dann in Kigarten und ich bin wieder halbtags arbeiten gegangen oder besser gesagt gehe noch. Fand das damals ideal.
Zuerst denkt man, oh wie schön, zuhause, Cafe trinken gehen sich mit Freunden treffen, aber bei mir sah damals die Realität anders aus und ich war froh, mal wieder arbeiten zu gehen und den Kopf benutzen zu dürfen. Wie es jetzt beim 2. wird muss ich schauen. Irgendwas muss ich auch wieder tun. Will mein eigenes Geld.
Hab mich übrigens auch noch selbständig gemacht als meine Tochter 1 Jahr war. Hab eine Ausbildung zur Nageldesignerin gemacht und mach dies immer noch abends zu hause. Da kann man sich die zeit selbst einteilen und ist noch ein nettes Taschengeld dazu.
Viele grüße

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Re: Elternzeit

Antwort von Neni88, 16. SSW am 24.11.2011, 8:57 Uhr

Das mit den 4 Monaten nach der Geburt ist schon richtig. Ich war bei einem Anwalt um mich über meine Rechte als Schwangere zu informieren. Der meinte, dass man nur bis zum 4. Monat nach der Geburt im Kündigungsschutz ist. Danach kannst du ganz normal und firstgerecht gekündigt werden. Allerdings muss man bei dem Grund der Kündigung aufpassen. Wenn sie dir eine Betriebsbedingte Kündigung aussprechen, dann kannst du das von einem Anwalt prüfen lassen. Sie dürfen dich nicht einfach betriebsbedingt Kündigen. Wenn eine Betriebsbedingt Kündigung geschrieben wird, dann müssen zuerst die gehen, die keine Familie haben und nicht so lange im Betrieb sind wie du. Das hat irgendwas mit dem Sozialen stand zutun.

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