September 2021 Mamis

September 2021 Mamis

Mein Postfach

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Feenstaub7, 29. SSW am 21.06.2021, 21:29 Uhr

Elterngeldüberforderung

Hey hey, irgendwie überfordert mich diese ganze Elterngeld Geschichte ganz schön… mein Mann möchte die 2 Monate nehmen und diese splitten. 1 Monat am Anfang, einen wenn ich wieder arbeiten gehe. Muss er sich auch beim zweiten Monat nach dem geburtstermin richten? Also wenn sie zb am 10.09 geboren wird muss er dann zb ab dem 10.03 in Elternzeit gehen oder könnte er auch ab dem 03.03 oder so starten?

 
4 Antworten:

Re: Elterngeldüberforderung

Antwort von eni_key, 29. SSW am 21.06.2021, 21:49 Uhr

Hi,

ja genau, das richtet sich immer nach dem Geburtstag des Kindes. D.h. wenn der Geburtstag z.B. der 8.9. ist, dann beginnt jeder Elterzeitmonat jeweils am 8. und endet am 7. des Folgemonats. Für diesen Zeitraum wird dann auch Elterngeld gezahlt. Dies führt dazu, dass man in den 'halben' Monaten einfach anteilig das normale Gehalt vom Arbeitgeber bekommt. D.h. geht dein Mann z.B. vom 8.9. - 7.10. in Elternzeit wird er im September anteilig für die Zeit vom 1.9.-7.9. von seinem Arbeitgeber bezahlt und im Oktober dann anteilig vom 8.10.-31.10. bezahlt. Für den Zeitraum dazwischen gibt es dann Elterngeld ausgezahlt. Ich hoffe, das ist einigermaßen verständlich?! :D
Wichtig ist auch zu wissen, dass du, wenn du 12 Monate Elternzeit nimmst, am 1. Geburtstag deines Kindes wieder arbeiten müsstest :D Fand ich total doof und hab mir damals für meinen ersten Arbeitstag also direkt wieder Urlaub genommen :D

LG und schönen Abend

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeldüberforderung

Antwort von Feenstaub7, 29. SSW am 22.06.2021, 7:29 Uhr

Das ist sogar sehr verständlich vielen Dank dafür ich war immer davon ausgegangen, dass wir den 2ten Monat meines Mannes nachher variabel verlegen können, so dass wir zb nochmal eine Woche zusammen haben. Aber das funktioniert dann ja leider nicht
Ja da hast du recht, das ist wirklich doof, ich hätte das genauso gemacht

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeldüberforderung

Antwort von MamavonMia123 am 22.06.2021, 12:08 Uhr

Ihr, bzw dein Mann kann natürlich einfach eine Woche länger Elternzeit nehmen, als er Elterngeld beantragt.
In dieser Woche hat er dann allerdings weder Verdienst noch Ausgleichszahlung in Form von EG.
Bedenke immer Elternzeit und Elterngeld haben nicht wirklich viel miteinander zu tun du kannst sie theoretisch unabhängig voneinander nehmen.
Nur das Elterngeld ist auf die Lebensmonate zugeschnitten.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeldüberforderung

Antwort von eni_key am 23.06.2021, 11:45 Uhr

Stimmt! Das ist auf jeden Fall eine wichtige Ergänzung, dass beides nicht immer direkt etwas miteinander zu tun hat und dass man natürlich auch 'unbezahlte' Elternzeit nehmen kann. Danke!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzen 10 Beiträge im Forum September 2021 - Mamis
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.