Mai 2012 Mamis

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Geschrieben von DieDa, 28. SSW am 29.02.2012, 10:28 Uhr

Elterngeldantrag

Hab das auch alles aus dem Netz. Der AG muss eine Verdienstbescheinigung ausfüllen. Das geht aber erst so um den ET herum, denn dort muss der Verdienst der letzten 12 Monate vor der Geburt eingetragen werden.

LG Stefanie

PS: Wichtig: Wer Hartz bekommt muss erst die Veränderungsmitteilung abgeben und dann den Elterngeldantrag. Nach dem Elterngeld sollte man erst noch Wohngeld beantragen und das dann beim Jobcenter einreichen.

 
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