September 2015 Mamis

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Geschrieben von Kiraa am 17.06.2015, 14:16 Uhr

elterngeldzeit betreuungsgeld

Hey habe mich grade mal so erkundigt wegen Elternzeitheld und betreuungsgeld. Habe ich das so richtig verstanden. Wenn wir das elterngeld splitten lassen auf zwei Jahre bekommen wir dann mit Ausnahme , da es verteilt ist auf zwei Jahre ab den 15. Lm betreuungsgeld. So jetzt habe ich aber auch gelesen, das das betreuungsgeld nur gezahlt wird wenn der Partner nicht die zwei mon elternzeit genommen hat. Stimmt das? Mein Mann wollte gab gerne nächstes Jahr zwei mon nehmen ich kann dann wieder ein wenig in meinen beruf. Aber wenn wir dann noch ca 2jahre auf das Geld verzichten nur weil er zwei mon zu Hause war wären wir ja dumm Oder? Hört sich ein wenig gierig an aber denke mal das jeder so denkt. ;)

 
10 Antworten:

Re: elterngeldzeit betreuungsgeld

Antwort von cantaloupe am 17.06.2015, 14:40 Uhr

Soviel ich weiß hat doch Betreuungsgeld gar nichts mit dem Elterngeld zu tun. Und da ist es eigentlich auch egal wie lange man Elterngeld bezieht. Ich werde mir das nur ein Jahr zahlen lassen und danach direkt aufs Betreuungsgeld gehen bis Kind in den KiGa geht. Da ich nicht weiß wo wir dann wohnen werden weiß ich nicht in wie vielen Jahren das sein wird... Kann auch schon früh sein, hängt ja auch vom Kind ab.

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Re: elterngeldzeit betreuungsgeld

Antwort von Kiraa am 17.06.2015, 14:47 Uhr

Doch doch es hat was mit zu tun
wieso auch immer habe grade das gefunden...siehe bilder...gleich.

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Re: elterngeldzeit betreuungsgeld

Antwort von Kiraa am 17.06.2015, 14:47 Uhr

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Re: elterngeldzeit betreuungsgeld

Antwort von Kiraa am 17.06.2015, 14:48 Uhr

Noch eins

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Re: elterngeldzeit betreuungsgeld

Antwort von Sommerkinder am 17.06.2015, 15:25 Uhr

Also ich hab das alles von nicht mal 2 bzw 1 Jahr hinter mir.

Elterngeld bekommst du als Frau normalerweise 12 Monate. Dein Mann zusätzlich 2 Monate. Ob sich die Zeiträume dabei überschneiden spielt keine Rolle. Betreuungsgeld bekommst du nur 22 Monate.

Ich hatte bei unserem ersten Kind das Elterngeld vom 1. Bis 12. Monat bekommen und mein Mann zusätzlich im 12. Und 13. Monat. Betreuungsgeld habe ich ab dem 14. Monat beantragt und bekomme es bis zum 35. Monat.

Wie das nun ist wenn man das Elterngeld splittet (was mir von mehrer Seiten nicht empfohlen wurde) kann ich dir leider nicht sagen.

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Re: elterngeldzeit betreuungsgeld

Antwort von Kiraa am 17.06.2015, 15:48 Uhr

Danke dir...wieso wurde es nicht empfohlen? Und wie schaut es aus wenn mein Mann dann nächstes Jahr zwei mon Elternzeit nimmt...wird es denn dann überhaupt bezahlt das betreuungsgeld?

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Re: elterngeldzeit betreuungsgeld

Antwort von Sommerkinder am 17.06.2015, 16:30 Uhr

Mein Mann hat schon ne ältere Tochter und da gab im zweiten Jahr Probleme mit der Auszahlung. Und wenn man vielleicht kurzfristig ab dem 2. Jahr doch wieder etwas dazuverdienen möchte ist es wohl auch schwieriger wenn man noch Elterngeld bekommt.

Bzgl. Betreuungsgeld: Also das erste und zweite Kind werden voneinander getrennt betrachtet. Also wenn ich hab September Elterngeld fürs zweite Kind bekomme gibt es trotzdem das Betreuungsgeld fürs erste Kind weiter. Außerdem bekomme ich ab nächsten Jahr auch volle 22 Monate Betreuungsgeld für das zweite Kind unabhängig ob mein Mann zwei Monate Elternzeit macht oder nicht.

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Re: elterngeldzeit betreuungsgeld

Antwort von Blömsche, 26. SSW am 17.06.2015, 20:10 Uhr

Ich blicke da auch nicht mehr durch.
Ab 1-.Juli kommt doch das Elterngeld plus, das ist dann noch mal anders.
Da könnte man doch durch teilzeit mehr hinzuverdienen.
Hab mir mal einige Rechenbespiele angeschaut, aber so ganz steige ich nicht durch. .-(

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Re: elterngeldzeit betreuungsgeld

Antwort von Pünktchensmama am 17.06.2015, 22:50 Uhr

Hallo!
Also: Elterngeld gibt's ab Ende des Mutterschutzes für die Mutter bis zum 12. Lebensmonat des Kindes. Danach könnte der Vater z. B. Noch zwei Monate nehmen (oder überschneidend). Insgesamt für beide also maximal 14 Monate.
Betreuungsgeld bekommt man in der Regel ab dem 15. Lebensmonat weil die zuständige Stelle ohne Prüfung gerne ausschließen möchte dass Elterngeld und Betreuungsgeld gleichzeitig ausgezahlt werden. Es wäre aber auf Antrag möglich das Betreuungsgeld früher zu erhalten. Es wird 22 Monate ausgezahlt sofern das Kind nicht irgendwo in einer geförderten Einrichtung betreut wird.
Passt also z. B. Die Oma aufs Kind auf bekommst du Betreuungsgeld, geht dein Kind in die Kita nicht.
Wenn du das Elterngeld splittest kannst du das Betreuungsgeld trotzdem zum gleichen Zeitpunkt beziehen weil sich dein Anspruch nicht ändert sondern du nur die Auszahlung verschiebst.
Ob das Splitten für dich Sinn macht musst du ausrechnen.
Ist das Einkommen beider Partner relativ hoch kann es sich durchaus lohnen.
Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Was bedeutet das? Dein Elterngeld wird auf das Gehalt deines Ehemannes angerechnet. Das betrifft nicht verheiratete Paare nicht!
Verdient dein Mann z. B. 3.000€ brutto und du erhältst 1.800€ Elterngeld pro Monat wird das Elterngeld auf das Gehalt deines Mannes angerechnet. In Steuerklasse drei zahlt er nicht sonderlich viel Lohnsteuer, die Steuer im Jahresausgleich wird dann so gehandhabt als hätte dein Mann 4.800€ im Monat verdient. Da er aber natürlich nur für seine 3.000€ Steuern gezahlt hat lauft ihr steuermäßig monatlich ins Minus und müsst sehr sicher eine ordentliche Summe nachzahlen.
Nun, wenn du es splittest wird nur so getan als hätte dein Mann 3.900€ verdient. Er landet in einer anderen Gruppierung und ihr spart Geld. Zwar unterliegt ihr über 2 Jahre dem Progressionsvorbehalt, aber die Nachzahlung fällt wesentlich geringer aus und wahrscheinlich ist es auch unterm Strich insgesamt weniger.
Daher würde ich da keine pauschale Aussage zu treffen.
Andererseits ist es natürlich auch so: Geld das du hast, das hast du ;-).
Ist 'ne Wissenschaft für sich und im Einzelfall sehr unterschiedlich.
Liebe Grüße

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Link entdeckt

Antwort von Blömsche, 26. SSW am 19.06.2015, 10:38 Uhr

Ich habe hier einen Link entdeckt, der zumindest ein wenig Klarheit bringt.. ;-)

Hab in den Nutzungsbedingungen geschaut, falls es doch dagegen verstößt, bitte löschen!

http://www.igmetall.de/internet/reform-des-bundeselterngeld-und-elternzeitgesetzes-14203.htm

Anmerkung: da stehen zwar immer nur Vorteile, aber da gibt es sicher auch Nachteile, die dann jeder für sich eruieren muss.
Inhalt:

Elternzeit und ElterngeldPlus - was es bringt
Die Elternzeit verändert das Miteinander in vielen Familien. Väter können sich mehr um die Kinder kümmern. Mütter schneller wieder in den Job einsteigen. Mit dem ElterngeldPlus will die Regierung auch noch finanzielle Verbesserungen zum 1. Juli 2015 einführen. Was dies im einzelnen bedeutet und welche Vorteile das ElterngeldPlus bietet, gibt es hier zum Nachlesen.
Was bedeutet ElterngeldPlus?

ElterngeldPlus wird in der Regel zusätzlich zu einem Teilzeiteinkommen gezahlt und ersetzt das monatlich wegfallende Einkommen - wie das bisherige Elterngeld. ElterngeldPlus gibt es für den doppelten Zeitraum - also für bis zu 28 statt bisher 14 Monate:



Die Vorteile:

•Früherer Wiedereinstieg in den Job in Teilzeit lohnt sich
•Längerer Elterngeldbezug für Eltern in Teilzeit ist gesichert
•Die seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 kritisierte zeitliche und finanzielle Benachteiligung von parallelem Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit beider Elternteile ("doppelter Anspruchsverbrauch") endlich beseitigt
•Einstieg in eine grundsätzliche Debatte um zukunftsfähige partnerschaftliche Arbeitszeiten


Was bedeutet Partnerschaftsbonus?
Der Partnerschaftsbonus ergänzt das ElterngeldPlus. Bedingung ist, dass beide Elternteile für mindestens vier aufeinanderfolgende Lebensmonate des Kindes gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind:



Vorteile:

•Wer Kind und Beruf gemeinsam managt, wird länger gefördert.
•Mehr Partnerschaftlichkeit wird möglich und damit die Gleichstellung unterstützt.
•Das Recht zur Inanspruchnahme geänderter Arbeitszeitarrangements auch nach der Elternzeit dürfte nicht nur berufstätigen Müttern, sondern vor allem auch Vätern erleichtern, Beruf und Familie besser unter einen Hut zu bringen und neue Erwerbsarbeits-/Familienzeit-modelle zu leben.


Was bedeutet Flexibilisierung der Elternzeit?
Die Möglichkeit, Elternzeit auf einen Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr des Kindes zu übertragen, soll von bisher 12 Monaten auf bis zu 24 Monate ausgeweitet werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers dazu ist nicht erforderlich:

Vorteile:

•Es ist zu begrüßen, dass durch die Neuregelung das bisherige Zustimmungserfordernis des Arbeitsgebers entfällt.
•Mütter und Väter können flexibler Auszeiten aus dem Job nehmen.
•Es besteht die Möglichkeit, Zeit für die Bedürfnisse in der Familie schaffen.


Was bedeutet Verbesserungen für Alleinerziehende?
Alleinerziehenden wird es möglich sein, mit den Partnermonaten maximal 28 Elterngeld Plus-Monate zu nutzen:

Vorteile:

•Damit werden die gesetzlichen Verbesserungen auch aus der Perspektive der Alleinerziehenden neu gefasst. Sie erhalten entsprechend erweiterte Ansprüche, sofern sie ihr Kind ohne Partner/in versorgen.

Fazit:
Neben einzelnen Verbesserungen bildet die geplante Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes hin zu einem ElterngeldPlus einen Beitrag:

•zur Lebensphasen orientierten Arbeitszeit und Zeitsouveränität
•zu mehr partnerschaftlichen Arbeitsteilung von Familie und Beruf
•für Väter, die sich mehr Zeit für ihre Kinder wünschen

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