Juli 2022 Mamis

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Geschrieben von ViiielLiebe am 28.09.2022, 12:23 Uhr

Elterngeld - kennt sich jemand aus?

Hallo ihr Lieben,

ich bin gerade etwas verwundert über meinen Elterngeldbezug. Ich fand das alles auch ziemlich verwirrend und hab mich deswegen extra beraten lassen und nun ist es doch anders gekommen als gedacht. Vielleicht kennt sich jemand von euch etwas aus und kann mir helfen?

Ich war bis März 2022 in Elternzeit. Ich habe aber schon ein Jahr kein Elterngeld mehr bezogen. Ich sollte also ab März wieder arbeiten, war aber erneut schwanger. Also wurde ich direkt ins Beschäftigungsverbot geschickt. Ich weiß, dass sich die Berechnung des Elterngelds an den Einnahmen der letzten zwölf Monate orientiert. Demnach hatte ich ja quasi nur von März bis eben zum Juli Einnahmen. Wenn man das Elterngeld aber nur aus den vier Monaten errechnen würde, bekäme ich weniger als das Basiselterngeld. Das ist doch richtig, oder? Somit würde ich automatisch das Basiselterngeld von 300€ + Geschwisterbonus von 75€ erhalten.

Bei meiner Beratung wurde das aber alles ganz anders verrechnet und mir wurde gesagt, dass ich mit monatlich ca. 550€ rechnen dürfte.
Jetzt bin ich maximal verwirrt. Ich denke schon, dass es richtig ist, dass ich Basiselterngeld bekomme aber ich möchte mich auch nicht „verarschen lassen“ falls mir doch mehr zusteht. Ich frage mich nur wie das noch anders berechnet werden konnte. Hab ich irgend ein Schlupfloch übersehen?

Danke schonmal für eure Hilfe!

 
1 Antwort:

Re: Elterngeld - kennt sich jemand aus?

Antwort von ViviWestside am 28.09.2022, 18:46 Uhr

Moin,
Du kannst den Mutterschutz von Kind 2 nicht berechnen lassen oder wenn du da gearbeitet hast mit in die Rechnung einbeziehen. Außerdem kannst du bis zu 14 Monate vor der Geburt von Kind 2 ausklammern lassen. Diese Monate werden dann nach vorne gezogen. Wenn du in der Zeit ebenfalls im Mutterschutz von Kind 1 warst, wird das noch weiter nach vorne gelegt. Das kann, muss aber so nicht gemacht werden, je nachdem wie viel Geld du verdient hast. Wenn es in den Zeitraum passt kannst du auch nur einzelne Monate streichen lassen.

Wenn deine Kinder also 14 Monate auseinander sind, dann kannst du die 12 Monate ohne Mutterschutz vor der Geburt von Kind 1 nehmen.
Sind deine Kinder weiter auseinander teilt sich das dann weiter auf, wie viel du ausklammern kannst.
Da du im Beschäftigungsverbot warst, würden Mutterschutzmonate mit 0€ gewertet werden, da nur Gehalt gerechnet wird. Es sei denn der Nutterschutz fing erst Ende des Monats oder so an, dann wird das Gehalt genommen.

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