Februar 2024 Mamis

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von Pflaume, 24. SSW  am 12.11.2023, 13:29 Uhr

Elterngeld beantragen

Ja, das Elterngeld steht Dir auch zu, wenn du nicht arbeitest. Ich hatte beim ersten Kind einen befristeten Vertrag, der während der Elternzeit zu Ende war. Danach habe ich trotzdem weiter Elterngeld bekommen, so wie ich es beantragt hatte.

Hier kannst Du mal testweise Dein Elterngeld ausrechnen lassen. Dort kann man für jeden Monat einzeln eingeben, wie viel man verdient hat.

https://familienportal.de/familienportal/meta/egr

Viele Grüße von der Pflaume

 
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