Geschrieben von Wunschbaby_2021!, 29. SSW am 12.11.2023, 9:54 Uhr |
Elterngeld beantragen
Also ich kann mich da den Vorrednerinnen nur anschließen und dir eindringlich raten den Aufhebungsvertrag erst nach dem Mutterschutz zu unterschreiben. Besonders weil dir diese 8 Wochen Mutterschutz von deinem Basiseltern abgezogen bekommst. Sprich die ersten 2 Monate bekommst du noch dein Mutterschutzgeld und dann 10 Monate das Elterngeld. Ich hoffe ich habe das Verständnis erklären können. Zur Berechnung des Elterngelds werden die letzten 12 Monate vor der Geburt als Berechnung hergekommen und man kann auch den einzelnen monatlichen Verdienst angeben, das war damals bei meinem Mann auch so, da er zwischenzeitlich die Arbeit gewechselt hatte bzw
für einen Monat arbeitslos war.
- Elterngeld beantragen - KathrinY2595, 28. SSW 12.11.23, 6:26
- Re: Elterngeld beantragen - Sonnenblume. 12.11.23, 7:54
- Re: Elterngeld beantragen - heli89 12.11.23, 8:45
- Re: Elterngeld beantragen - Wunschbaby_2021!, 29. SSW 12.11.23, 9:54
- Re: Elterngeld beantragen - Pflaume, 24. SSW 12.11.23, 13:29