Februar 2024 Mamis

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Geschrieben von heli89 am 12.11.2023, 8:45 Uhr

Elterngeld beantragen

Für die Höhe des Elterngeldes werden die einzelnen 12 Monate vor der Geburt betrachtet. Dabei ist es egal, ob man immer das gleiche oder unterschiedlich viel verdient. (Mein Gehalt schwankt auch monatlich, aufgrund von Schicht- und Sonntagszulagen usw.) Es zählen auch Einkommen dazu, die z.B aus geringfügiger Beschäftigung oder Selbstständigkeit entstehen, die müssen ja auch nicht immer gleich sein oder in jedem Monat anfallen. Man kann auch einzelne Monate ausnehmen und andere Monate davor anrechnen lassen, z.B. wenn man im Bemessungszeitraum Elterngeld bezogen hat.

Also es ist schon etwas komplexer, aber im Normalfall halbwegs selbsterklärend. Ansonsten kann man auch direkt bei der Elterngeldstelle nachfragen oder eine Beratung wahrnehmen, die wird vielerorts von Sozialverbänden kostenlos angeboten.

Was den Aufhebungsvertrag angeht würde ich mir auch gut überlegen, ab welchem Zeitpunkt ich den schließe. Weil für die 6 Wochen Mutterschutz vor und 8 Wochen nach der Geburt steht dir ja sonst noch Geld zu, auf dass du dann verzichtest, das sich, wie meine Vorrednerin schon schrieb, aus Leistungen der Krankenkasse und des Arbeitgebers zusammensetzt. Ich kenne mich da nicht so gut mit aus, da für mich als Beamtin ja andere Regeln gelten, aber da würde ich mich vorher auch beraten lassen und nicht voreilig den Vertrag aufheben, damit du da im Nachhinein keine Einbußen hast. Und Zeiträume, in denen man wiederum freiwillig auf Einkommen verzichtet, wirken sich dann noch bei der negativ auf die Berechnung des Elterngeldes aus, wohin gehen man Monate mit Ersatzleistungen noch berücksichtigen oder ersetzen kann. Aber da habe ich wie gesagt nur ansatzweise Erfahrungen mit, das lass dich am besten mal beraten.

 
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