Geschrieben von Sonnenblume. am 12.11.2023, 7:54 Uhr |
Elterngeld beantragen
Wenn der Arbeitsvertrag ab Mutterschutz aufgehoben ist, dann verzichtet du quasi freiwillig auf Leistungen vom Arbeitgeber. Das mutterschutzgeld wird in der Regel von Arbeitgeber und Krankenkasse gezahlt. Die Krankenkasse zahlt lediglich 13 € pro Tag und der Arbeitgeber stockt auf den Tagelohn auf.
Deshalb würde ich erst in der Elternzeit kündigen, weil dir sonst einige 100 Euro fehlen.
Und wer weiß vielleicht ist die Option noch ein bisschen teilzeit in Elternzeit zu arbeiten nicht schlecht.
Elterngeld wird aus dem Gehalt der letzten 12 Monate vorm mutterschutz gezahlt.
- Elterngeld beantragen - KathrinY2595, 28. SSW 12.11.23, 6:26
- Re: Elterngeld beantragen - Sonnenblume. 12.11.23, 7:54
- Re: Elterngeld beantragen - heli89 12.11.23, 8:45
- Re: Elterngeld beantragen - Wunschbaby_2021!, 29. SSW 12.11.23, 9:54
- Re: Elterngeld beantragen - Pflaume, 24. SSW 12.11.23, 13:29