Februar 2024 Mamis

Februar 2024 Mamis

Mein Postfach

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von KathrinY2595, 28. SSW am 12.11.2023, 6:26 Uhr

Elterngeld beantragen

Hallo zusammen,

Ich weiß nicht ob ich richtig bin aber es geht um folgendes..

Bin derzeit in der 28 SSW und möchte mich vorher schon vorbereitet haben wegen den ganzen Anträgen .

Es nun so ich gehe Ende Dezember im Mutterschutz und nun die Frage.

Ich habe vorher über 4 Jahre gearbeitet und wollte fragen ob mir Elterngeld zusteht im Internet findet man das es um den Gehalt geht? Aber was ist wenn der Gehalt in jeden Monat anders ausfällt ( immer Schwankungen von 600 Euro) ich habe Hotel gearbeitet als Hotelfachfrau auf Teilzeit. Nun ist es so dass ich ab Beginn des Mutterschutzes mit meinen Chef einen Aufhebungsvertrag abschließen will weil nach der elternzeit nicht mehr in diesen betrieb zurückgehen werde weil es von der Zeit her nicht funktionieren würde mit der Krippenzeit ( ich wollte in der Zeit nach der Elternzeit meine Ausbildung fertig machen damit ich wieder in meinen richtigen Beruf zurückkehren kann?

Wenn ich jetzt ab der Geburt von meinen Kind Elterngeld beantragen würde es mir denn noch zustehen ohne Arbeit?

Bin ein Biss ratlos in den Dingen

LG und einen schönen Sonntag

 
4 Antworten:

Re: Elterngeld beantragen

Antwort von Sonnenblume. am 12.11.2023, 7:54 Uhr

Wenn der Arbeitsvertrag ab Mutterschutz aufgehoben ist, dann verzichtet du quasi freiwillig auf Leistungen vom Arbeitgeber. Das mutterschutzgeld wird in der Regel von Arbeitgeber und Krankenkasse gezahlt. Die Krankenkasse zahlt lediglich 13 € pro Tag und der Arbeitgeber stockt auf den Tagelohn auf.

Deshalb würde ich erst in der Elternzeit kündigen, weil dir sonst einige 100 Euro fehlen.
Und wer weiß vielleicht ist die Option noch ein bisschen teilzeit in Elternzeit zu arbeiten nicht schlecht.

Elterngeld wird aus dem Gehalt der letzten 12 Monate vorm mutterschutz gezahlt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld beantragen

Antwort von heli89 am 12.11.2023, 8:45 Uhr

Für die Höhe des Elterngeldes werden die einzelnen 12 Monate vor der Geburt betrachtet. Dabei ist es egal, ob man immer das gleiche oder unterschiedlich viel verdient. (Mein Gehalt schwankt auch monatlich, aufgrund von Schicht- und Sonntagszulagen usw.) Es zählen auch Einkommen dazu, die z.B aus geringfügiger Beschäftigung oder Selbstständigkeit entstehen, die müssen ja auch nicht immer gleich sein oder in jedem Monat anfallen. Man kann auch einzelne Monate ausnehmen und andere Monate davor anrechnen lassen, z.B. wenn man im Bemessungszeitraum Elterngeld bezogen hat.

Also es ist schon etwas komplexer, aber im Normalfall halbwegs selbsterklärend. Ansonsten kann man auch direkt bei der Elterngeldstelle nachfragen oder eine Beratung wahrnehmen, die wird vielerorts von Sozialverbänden kostenlos angeboten.

Was den Aufhebungsvertrag angeht würde ich mir auch gut überlegen, ab welchem Zeitpunkt ich den schließe. Weil für die 6 Wochen Mutterschutz vor und 8 Wochen nach der Geburt steht dir ja sonst noch Geld zu, auf dass du dann verzichtest, das sich, wie meine Vorrednerin schon schrieb, aus Leistungen der Krankenkasse und des Arbeitgebers zusammensetzt. Ich kenne mich da nicht so gut mit aus, da für mich als Beamtin ja andere Regeln gelten, aber da würde ich mich vorher auch beraten lassen und nicht voreilig den Vertrag aufheben, damit du da im Nachhinein keine Einbußen hast. Und Zeiträume, in denen man wiederum freiwillig auf Einkommen verzichtet, wirken sich dann noch bei der negativ auf die Berechnung des Elterngeldes aus, wohin gehen man Monate mit Ersatzleistungen noch berücksichtigen oder ersetzen kann. Aber da habe ich wie gesagt nur ansatzweise Erfahrungen mit, das lass dich am besten mal beraten.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld beantragen

Antwort von Wunschbaby_2021!, 29. SSW am 12.11.2023, 9:54 Uhr

Also ich kann mich da den Vorrednerinnen nur anschließen und dir eindringlich raten den Aufhebungsvertrag erst nach dem Mutterschutz zu unterschreiben. Besonders weil dir diese 8 Wochen Mutterschutz von deinem Basiseltern abgezogen bekommst. Sprich die ersten 2 Monate bekommst du noch dein Mutterschutzgeld und dann 10 Monate das Elterngeld. Ich hoffe ich habe das Verständnis erklären können. Zur Berechnung des Elterngelds werden die letzten 12 Monate vor der Geburt als Berechnung hergekommen und man kann auch den einzelnen monatlichen Verdienst angeben, das war damals bei meinem Mann auch so, da er zwischenzeitlich die Arbeit gewechselt hatte bzw
für einen Monat arbeitslos war.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld beantragen

Antwort von Pflaume, 24. SSW am 12.11.2023, 13:29 Uhr

Ja, das Elterngeld steht Dir auch zu, wenn du nicht arbeitest. Ich hatte beim ersten Kind einen befristeten Vertrag, der während der Elternzeit zu Ende war. Danach habe ich trotzdem weiter Elterngeld bekommen, so wie ich es beantragt hatte.

Hier kannst Du mal testweise Dein Elterngeld ausrechnen lassen. Dort kann man für jeden Monat einzeln eingeben, wie viel man verdient hat.

https://familienportal.de/familienportal/meta/egr

Viele Grüße von der Pflaume

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzen 10 Beiträge im Forum Februar 2024 - Mamis
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.