von Team Gecko, 36. SSW am 07.02.2015, 16:28 Uhr |
Elterngeld Steuererklärung
Hey Mädels,
mein Mann macht grad die Steuererklärung für letztes Jahr fertig und so wie es aussieht dürfen wir schön nachzahlen.
Da wir verheiratet sind und er SK 5 und ich SK 3 eingestuft sind müssen wir wohl um die 500€ nachzahlen...dank Elterngeld.
Denn obwohl es ja 'steuerfrei' ist, wird es auf das Gesamteinkommen des Jahres und Paares angerechnet.
Kennt sich da einer von euch mit aus? Kommt das hin oder kann es gar noch mehr werden?
An alle, die jetzt ihr erstes Kind in Ehe bekommen, bitte rechnet das für dieses Jahr mit ein, nicht dass ihr euch nächstes Jahr erschreckt. :)
Liebe Grüße
Re: Elterngeld Steuererklärung
Antwort von Team Gecko am 07.02.2015, 16:31 Uhr
Andersherum, er ist in 3 und ich in 5 xD
Re: Elterngeld Steuererklärung
Antwort von Xingchen am 07.02.2015, 17:13 Uhr
Huhu,
ja das ist richtig, Elterngeld ist steuerfrei unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. D.h. es wird beim Gesamtbetrag der Einkünfte dazugerechnet. Dies dient wiederum als Grundlage für die Festsetzung des Steuersatzes. Dieser wird dann wieder auf dem Gesamtbetrag der Einkünfte ohne Elterngeld angewendet.
Ob das jetzt mit euren € 500,00 hinkommt, kann ich dir nicht sagen, aber falls man nicht schon Vorauszahlungen geleistet hat, ist meistens mit einer Nachzahlung zu rechnen.
Die Steuerklasse macht übrigens keinen Unterschied, was letzten Endes gezahlt werden muss. Das dient nur zur Vereinfachfachung, falls keine Steuererklärungspflicht vorliegt.
Hoffentlich konnte ich dir weiterhelfen.
LG
Re: Elterngeld Steuererklärung
Antwort von bock1992 am 07.02.2015, 17:15 Uhr
Bei uns ist es anders rum
Er 3 und ich 5
Unsere steuerberaterin meinte auch das eine Nachzahlung auf uns zu kommt
Re: Elterngeld Steuererklärung
Antwort von Aramia, 37. SSW am 07.02.2015, 18:50 Uhr
Erklärt wurde es ja hier schon. Wie hoch die Nachzahlung wird, hängt ganz davon ab, wieviel dein Mann verdient hat und wieviel Elterngeld ihr bekommen habt.
Sobald ihr in der Progression eine neue Stufe erreicht wird das übrige Einkommen mit dem höheren Prozentsatz abgerechnet. Solltet ihr noch unter einer neuen Progressionsstufe bleiben, dann müsst ihr nix nachbezahlen.
Bei uns dürfte es nicht sooo viel ausmachen, da ich eh nur die 300 pro Monat bekomm und wir noch bissi Luft haben. Aber man weiss ja nie.
Re: Elterngeld Steuererklärung
Antwort von Team Gecko am 07.02.2015, 19:23 Uhr
Also wir haben jetzt mal versucht es für letztes und schonmal für dieses Jahr durch das Programm zu jagen und merkwürdigerweise sieht es so aus, als müssten wir etwa das selbe nachzahlen. Letztes Jahr hab ich EG vom 1.1-2.8 bezogen und sonst keine weiteren Einkünfte gehabt, die versteuerungspflichtig wären.
Dieses Jahr bekomme ich ja das Mutterschaftsgeld von AG&KK und dann eben das um die Hälfte geringere Elterngeld ab etwa Mai. Verstehe nicht ganz, wieso wir da in etwa das gleiche nachzahlen müssen, obwohl die Beträge ja komplett unterschiedlich sind. EG in 2014 waren 805 € und dieses Jahr werden es nur ca. 396 €.
Aber alles in allem bin ich echt mal gespannt, schon traurig, dass der Staat sich damit schmückt, dass es steuerfrei ist, was es dann aber eigentlich nicht ist. Denn es auf das Gesamtgehalt zu rechnen um so einen höheren Steuersatz zu erwirken ist schon echt ne linke sache....aber naja ich sollte mich lieber nicht aufregen, man kann ja froh sein, dass man überhaupt was bekommt.
Re: Elterngeld Steuererklärung .... einschleich aus Feb 2014
Antwort von SandraM1978 am 07.02.2015, 20:05 Uhr
Hier ists genauso. Laut Steuerprogramm müssen wir ca 1200,- nachzahlen. Das ist schon ganz schön heftig. Habe ja in 2014 fast komplett EG bekommen und das schlägt schon ganz schön in die Progression rein. Aber ich sehe es auch so: die Nachzahlung macht nicht mal 10% von dem aus was ich an EG bekommen habe und von daher darf ich mich im Grunde nicht beschweren....
Re: Elterngeld Steuererklärung
Antwort von Olis Mama, 36. SSW am 08.02.2015, 13:30 Uhr
Wir hatten auch Angst vor einer Nachzahlung (Steuererklärung für 2013,da bekam ich und er Elterngeld),aber wir haben über 600 Euro wiederbekommen .Wir sind in der 4/4,was bei verheirateten Paaren mehr Sinn macht,als die 3/5,da man hier immer mit Nachzahlungen rechnen muss!
Vielleicht solltet ihr doch die Steuerklasse wechseln?
Re: Elterngeld Steuererklärung
Antwort von Team Gecko am 08.02.2015, 13:52 Uhr
Das macht bei uns leider gar keinen Sinn, da mein Mann das dreifache von mir verdient und sich das auch nicht mehr ändern wird, wenn ich nur noch 20-30h arbeite. In der 4/4 würden wir fast 500€ weniger im Monat zur Verfügung haben und solange ich kein Gehalt bekomme, brauchen wir die schon. :)
Re: Elterngeld Steuererklärung
Antwort von SandraM1978 am 08.02.2015, 16:38 Uhr
Dem stimme ich zu; waren auch erst 4/4 und haben gewechselt, da ich künftig max. 50% arbeiten werde und mein Mann dann deutlich mehr verdient. Wären wir in der 4/4 geblieben wären es netto ca 400,- weniger im Monat gewesen - aber dann halt auch jetzt ne geringere Nachzahlung. Steuerlast selber bleibt ja gleich. Wir haben uns dann auch für nehr netto im Monat entschieden :)