von herzje0801, 22. SSW am 13.08.2012, 9:03 Uhr |
Elterngeld 2013
Hey ihr Lieben:
keine Ahnung ob ihr es alle mitbekommen habt was sich beim Elterngeld 2013 alles ändert. Habe mal einen Beitrag aus der Süddeutschen gepostet:
Elterngeld geändert Wer früh plant, bekommt mehr Geld für den Nachwuchs
27.07.2012, 09:39
Von Andreas Jalsovec
Der Bundestag hat fast unbemerkt das Elterngeldgesetz geändert. Aufgrund von neuen Berechnungssätzen sinkt deshalb der Zuschuss für viele Paare. Wer früh die Steuerklasse wechselt, bekommt mehr vom Staat.
Es ist eine Regelung, die selbst an vielen Steuerexperten nahezu unbemerkt vorbei gegangen ist. Schon im Juni hat der Bundestag eine Gesetzesänderung beim Elterngeld beschlossen, Anfang Juli winkte der Bundesrat sie durch. Das neue Gesetz soll die Berechnung einfacher machen, das Elterngeld dadurch schneller ausgezahlt werden. Ob das so kommt, ist fraglich.
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Eltern müssen sich jetzt über ein halbes Jahr vor der Geburt ihres Kindes für einen Steuerklassenwechsel entscheiden, sonst entgeht ihnen Geld. (© dpa)
Die Änderung hat aber in jedem Fall eines zur Folge: Für Eltern, die ihre Kinder ab Januar 2013 bekommen, wird der staatliche Zuschuss in den meisten Fällen geringer ausfallen als bisher. "Für viele Eltern wird es weniger werden", bestätigt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer beim Verband der Neuen Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Unter Umständen gehen Eltern mehr als 100 Euro monatlich verloren.
Jetzt wird gerechnet
Schuld daran ist die neue Berechnungsweise des Elterngeldes. Bislang wird bei Arbeitnehmern dafür das Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate herangezogen, so wie es auf der Lohnabrechnung steht. Davon wird - vereinfacht gesagt - ein Monatsdurchschnitt gebildet. Das Elterngeld beträgt mindestens 65 Prozent davon.
Für Kinder, die ab 2013 geboren werden, gilt das nicht mehr. Dann sind für das Elterngeld nicht mehr die tatsächlichen Nettoverdienste ausschlaggebend. Stattdessen werden vom Bruttoverdienst Pauschalsätze für die Sozialversicherung abgezogen. Zusammen genommen liegen sie in der Regel um 0,5 Prozentpunkte höher als die tatsächlichen Sätze. Die Folge: Das so berechnete Nettoeinkommen ist geringer. Damit schrumpft auch das Elterngeld.
Der Unterschied ist dabei auf den ersten Blick zwar nicht so gravierend. Bei einem Monatsbrutto von 2000 Euro macht er sieben Euro im Monat aus, bei 3000 Euro sind es zehn, bei 4000 Euro 14 Euro monatlich. Hinzu kommt jedoch, dass künftig auch Freibeträge nicht mehr bei der Berechnung berücksichtigt werden. "Wer daher beispielsweise hohe Fahrtkosten auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen hat, muss mit höheren Einbußen beim Elterngeld rechnen", sagt Uwe Rauhöft.
Frühzeitiger Steuerklassenwchsel bringt mehr Geld
Richtig stark wirkt sich die Änderung dann aus, wenn Eltern mit einem Wechsel der Lohnsteuerklasse das Elterngeld erhöhen wollen. Das ist erlaubt - und bei vielen Paaren auch durchaus sinnvoll. Denn mit dem Wechsel in eine günstigere Klasse lassen sich Nettoeinkommen und Elterngeld deutlich steigern. Bislang wird dabei auch hier das durchschnittliche Monatsnetto herangezogen - unabhängig davon, wann die Steuerklasse gewechselt wurde.
Künftig wird es viel komplizierter. Bei der Berechnung des Nettoeinkommens gilt der Satz, den der betreffende Elternteil in den letzten zwölf Monaten am längsten hatte. "Ein Wechsel in eine günstigere Steuerklasse bringt daher nur noch dann etwas, wenn er mindestens sieben Monate vor Geburt des Kindes stattfindet", sagt Uwe Rauhöft.
Verpasst man diese Frist, gilt der ungünstige Satz. Die Auswirkungen sind deutlich. Etwa bei einer Mutter, die 2000 Euro brutto im Monat verdient und erst fünf statt sieben Monate vor Geburt des Kindes von Steuerklasse vier in Klasse drei wechselt: Sie bekommt jeden Monat knapp 60 Euro weniger von der Familienkasse überwiesen als bisher. Hatte sie zuvor Steuerklasse fünf, sind es 114 Euro.
Man kann Paaren daher nur raten, sich weit mehr als ein halbes Jahr vor der Geburt des Kindes über einen Steuerklassenwechsel zu informieren", rät Experte Rauhöft. Das bedeutet auch: Angehende Eltern müssen sich viel früher entscheiden, wer zu Hause bleibt.
Was haltet ihr davon???
Re: Elterngeld 2013
Antwort von Stefbru1, 24. SSW am 13.08.2012, 9:13 Uhr
Aber das gilt doch nur, wenn das kind 2013 geboren wird? Also selbst wenn der Partner erst 2013 in Elternzeit geht aber das kind 2012 geboren ist gilt noch der alte Berechnungsgrundsatz? Hab ich das so richtig verstanden? Wir teilen uns nämlich die Elternzeit 6 monate ich und den rest mein Freund.
@ Stefbru
Antwort von herzje0801, 22. SSW am 13.08.2012, 10:15 Uhr
JA das hast du richtig verstanden.. nur bei einigen kann es ja echt passieren, dass das Kind 2013 auf die Welt kommt. Deswegen hab ich das geschrieben.