Januar 2013 Mamis

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Geschrieben von murmelchen, 15. SSW am 02.07.2012, 9:33 Uhr

bv?

Hallo Wunschkind

Ich selber hab jetzt wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen. Zu deiner Frage : Ja du bekommst dein volles Gehalt. Dir entstehen keine Nachteile, wie z.B. bei einer Krankschreibung.
Durch die BV kann ich auch nicht meine Urlaubstage nehmen, und auch die bekomme ich dann nach der Elternzeit "gutgeschrieben".

Ich hoffe das deine Blutungen weg sind und du dein Beschäftigungsverbot auch etwas genießen kannst.

Lieben Gruß aus dem sonnigen Norden

Murmelchen

 
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