Dezember 2013 Mamis

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Geschrieben von Patchwork, 26. SSW am 18.09.2013, 11:18 Uhr

Bürokratie..wann was und wo beantragen?

So Mädels ehe ich hier rum google mal ne Frage. Was muss man, kann man alles beantragen. Wie läuft das wenn der Mutterschutz beginnt? Bekomme ich dann was vom Arzt für die KK??? Muss der Arbeitgeber da was ausfüllen? Wenns Baby da ist und ich die Geburtsurkunde habe, wie gehts dann weiter? Kindergeld? Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld, Betreuungskosten (ist ja neu und man bekommt wohl 100 Euro monatlich, wenns Kind zu Hause ist)... wo bekommt man das alles her?

Fragen, Fragen...und Dinge die ich lieber verdrängen möchte!

 
10 Antworten:

Re: Bürokratie..wann was und wo beantragen?

Antwort von Stoffel82, 28. SSW am 18.09.2013, 11:42 Uhr

Also Ich musste den Antrag für s Mutterschaftsgeld als halb Tags Kraft ans Bundesversicherungsamt senden weil die dann einmalig Leistung Zahlen da die Krankenkasse in dem Fall nicht Zahlt

Antrag für Erziehungsgeld und Kindergelt habe Ich aus gedruckt und soweit Fertig gemacht das Ich es mit Geburtsurkunde nur noch hin senden muss wobei Ich den Antrag für Erziehungsgeld dieses Mal gleich an die Richtige stelle sende da Ich es beim Großen über das Rathaus gemacht habe und die es auf Grund der Sommer Ferien nicht gleich weiter geleitet haben wurden Mir 2 Monate abgezogen

Die meisten Antragsstellen wollen einen Verdienstnachweiß und für s Bundesversicherungsamt meist noch ein Nachweiß vom Frauenarzt das man wirklich Schwanger ist

Also uns sagte mann bei Pro Familie das man das Betreuungsgeld erst bekommt wenn das Kind 2 oder 3 ist und in den Kindergarten sollte da würde man aber dann ein Schreiben von der Erziehungsgeld Stelle bekommen wobei Sie auch sagte da jetzt Wahlen sind weiß man gar nicht ob das dann noch so ist das man es Bekommt

Was Ich auch jedem Raten würde gleich mit der Geburtsurkunde ein Kindergartenplatz zu Reservieren haben den Großen mit 1 Jahr angemeldet und Er durfte dann später wie Geplant in den Kindergarten und musste in einen ganz anderen weil hier in der Großstadt alle Ihre Kinder hier anmelden wo Sie Arbeiten nicht wo Sie Wohnen

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Re: Bürokratie..wann was und wo beantragen?

Antwort von Nafaria am 18.09.2013, 12:24 Uhr

Wenn du dir dann noch unsicher bist was/wann/wo - einfach mal anrufen wo du glaubst richtig zu sein und nachfragen. Da reißt einem niemand den Kopf ab und die helfen einem i.d.R. ganz gut weiter. Unterlagen persönlich abgeben, wenn möglich! Da können die auch direkt sagen was noch fehlt oder ob man nicht doch falsch ist

Hm solche Listen gibts auch bei den Hebammen, Gyns, bei den Jugendämtern und im Krankenhaus auch... Ich weis leider nicht mehr wo wir unsere her hatten. Da stand es sehr detailliert für unsere Heimat drin. Direkt mit Anschriften und Co. Evtl. bei einer Klinikbesichtigung mal die Augen offen halten oder deine/n FA ansprechen.

Den Tipp vorher soweit wie möglich alles auszufüllen was geht kann ich nur bestätigen. Alles bereit legen, die nötigen Kopien und Eintragung (Name, Geburtstag) später nachholen und ab damit. Ich hab mir zu jedem "Wisch" immer einen Zettel geschrieben (abzugeben bis & das fehlt noch) und mir markiert wo ich noch etwas hinschreiben muss, damit ich nicht alles nochmal lesen musste. So war alles schnell komplettiert.

Hm Kindergarten, wisst ihr schon wann das Kind gehen soll? Wenn du relativ schnell wieder arbeiten willst, dann geh am besten noch diese Woche los und schaut euch Einrichtungen an und lasst euch auf die Warteliste setzten! Das ist kein Scherz! Unser Wunschkindergarten ist für die nächsten zwei Jahre völlig ausgebucht. Wir waren nach 3 Monaten dort, weil vorher nie ein Termin frei war und stehen nun für 2014 an rund 80. Stelle oder so (es werden aber nur ca. 40/Jahr) genommen... Für dieses Jahr waren wir Platz 300 oder so... Je nachdem wie die Situation vor Ort ist. In meiner alten Heimat könnte ich meinen Sohn heute anmelden und morgen in die Krippe geben... Wenn sie bei euch so früh noch niemanden auf die Liste setzten, dann auf jeden Fall zügig nach der Geburt. Der Fairnis halber sollte man sich ne Liste machen wo man sein Kind überall hat auf die KiGa-Warteliste setzten lassen. Damit man Absagen verteilen kann, wenn man einen Platz hat den man wollte. Gibt auch Regionen wo KiGa-Plätze ausgelost werden. Erkundige dich doch einfach mal bei einem KiGa vor Ort wie das bei euch so ist, wenn dus nicht weist. Jungendamt und Co. helfen da (angeblich) auch...

Betreuungsgeld (dieses chice Neue) brauchst du noch nicht beantragen. Das wird frühestens für den 15 Monat gezahlt, also wenn der Anspruch auf Elterngeld erloschen ist (nicht zu verwechseln mit der Elternzeit, das ist unabhängig) und der kann/sollte dann auch erst beantragt werden. Sonst kriegste eh erstmal nur ne Absage, weil du etwas zu früh dran bist Da haste auch wieder 3 Monate Zeit das fertig zu machen und in 15Monaten + Zeit bis zur Geburt kann sich ja noch viel ändern...

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Re: Bürokratie..wann was und wo beantragen?

Antwort von BabyDez2013, 29. SSW am 18.09.2013, 12:56 Uhr

Mutterschaftsgeld: Das musst du ca. 7 Wochen vor Entbindungstermin bei deiner Krankenkasse beantragen. Ein Teil wird je nach Verdienst von der Krankenkasse (ich glaube 13€ pro Tag) und der andere Teil wird vom Arbeitgeber bezahlt.
Am besten von der Krankenkasse die Unterlagen zuschicken lassen und dann bekommst du noch ein Formular vom Frauenarzt und das muss mit eingereicht werden bei der Krankenkasse.

Elterngeld: Das kannst du dann erst mit der Geburtsurkunde beantragen. den Antrag gibt es online. Am besten schon mal vorher ansehen und die nötigen Unterlagen kopieren und ausfüllen soweit es geht.

Betreuungsgeld: So weit ich gelesen habe kann man frühestens ab dem 13. Lebensmonat das Betreuungsgeld beantragen. Das sind dann 150€ pro Monat

Elternzeit: rechtzeitig beim Arbeitgeber beantragen (spätestens glaube bis 7 Wochen vor Mutterschutzende)

Kindergeld: auch erst mit Geburtsurkunde beantragen, den Antrag gibt es auch online

Versicherungsschutz: da bekommst du von deiner Krankenkasse ein Formular zum Antrag auf Familienversicherung für dein Baby

Kindergarten: Am besten nach der Geburt gleich beim Jugendamt so ne Kitacard holen und im Kindergarten anmelden.

Ansonsten musst du sicherlich zum Einwohnermeldeamt und dein Kind registrieren lassen.

Dann gibt es noch Landeserziehungsgeld, aber ich glaube erst nach dem Elterngeld und nur wenn dein Kind nicht länger als 5 h irgendwo betreut wird.

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Achtung!

Antwort von Dezemberbaby2013, 28. SSW am 18.09.2013, 13:22 Uhr

Der Bezug von Erziehungsgeld schließt den Bezug von Betreuungsgeld aus. Soll heißen, diejenigen die ihr Erziehungsgeld auf 2 Jahre strecken, bekommen erst ab 25. Lebensmonat Betreuungsgeld.

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Re: Achtung!

Antwort von Patchwork, 26. SSW am 18.09.2013, 16:05 Uhr

Vielen dank für eure Antworten. Ich hätte gedacht dass das Betreuunggeld auch gleich gezahlt wird. Aber sollte die SPD gewählt werden, fällt dies ja eh wieder weg. Beim Duell wurde dies deutlich gesagt, dass es innerhalb von längstens 11 Wochen wieder abgeschafft werden soll. Ein hin und her... Zum Mäuse melken. Naja...

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Re: Achtung!

Antwort von Dezemberbaby2013, 28. SSW am 18.09.2013, 16:22 Uhr

Nee...da der Rechtsanspruch ja für 1- und 2jährige Kinder gilt, erst nach dem Elterngeld.

Ich bin auch sehr gespannt, was wohl bei der Wahl rauskommt.Scheint am Ende ja doch ganz schön knapp zu sein.

Eine Kindergelderhöhung für alle, wäre mal was, aber das scheint ja auch nicht geplant zu sein.

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Re: Achtung!

Antwort von Nafaria am 18.09.2013, 16:51 Uhr

fast richtig, das Betreuungsgeld steht dir zusobald dein ANSPRUCH auf Erziehugngeld erlischt und das ist frühestens nach 14 Monaten - 12 Monate einer, 2 Partnermonate - theoretisch! Wenn du es dir auf zwei Jahre auszahlen lässt hat das mit dem Zeitraum des Anspruchs nichts zu tun und du bekommst es trotzdem ab dem 15. Monat. Also das Betreuungsgeld, falls dein Kleines dann nicht im öffentlichen KiGa oder vergleichbarem untergebracht ist.

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Stimmt nicht

Antwort von Dezemberbaby2013, 28. SSW am 18.09.2013, 18:15 Uhr

Schau auf der Seite des Familienministerium nach.Da steht es klipp und klar. Das eine schließt das andere aus, weil es beides Sozialleistungen und der gleichzeitige Bezug ist somit ausgeschlossen.

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Re: Stimmt wohl!

Antwort von Nafaria am 18.09.2013, 19:06 Uhr

"Entscheiden sich die Eltern für eine Verlängerung des Auszahlungszeitraums beim Elterngeld, wird der jeweils zustehende Monatsbetrag Elterngeld halbiert und in einer ersten und zweiten Rate ausgezahlt. Bei einer solchen Verlängerung des Auszahlungszeitraums des Elterngeldes kann daher parallel zur Auszahlung der zweiten Raten des Elterngeldes bereits Betreuungsgeld bezogen werden."
(http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did=199290.html#fragment)

Streite doch nicht. Ich habe Recht! Es geht um den Anspruch und nicht um den Auszahlungszeitraum des Elterngelds. Anspruch hat man nur für maximal 14 Monate (durch Partnermonate oder Alleinerziehend) und dann ist es egal ob man es sich auf zwei Jahre auszahlen lässt oder nur auf eines. Du kannst unabhängig vom Auszahlungszeitraum ab dem 15. Monat dann Betreuungsgeld beantragen. Das sagen sie dir so auch beim Jugendamt oder welche Stelle bei euch auch immer Zuständig ist. Wichtig ist für das Betreuungsgeld nur, dass man das Kind nicht in einer öffentlichen Einrichtung oder durch öffentliche Gelder finanzierte Tagesmutter betreuen lässt. Sprich du kannst sogar, wenn das Kind privat durch Dritte betreut wird dieses Geld erhalten.

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Re: Stimmt wohl!

Antwort von hamburger_deern, 28. SSW am 18.09.2013, 19:28 Uhr

Da kann ich nur zustimmen

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