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Geschrieben von N.w.11, 11. SSW am 07.11.2023, 8:59 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hallo an alle
Ich bin zur Zeit ziemlich verwirrt und weiß nicht mehr was ich machen soll ich bin nun seit 4 Wochen krank geschrieben weil ich an hyperemesis Gravidarum leide habe auch schon Krankenhaus Aufenthalte deshalb hinter mir und bin physisch und körperlich am Ende.
Ich arbeite als ladenhilfe im Einzelhandel (Lebensmittel Discounter)täglich 6 Stunden und mein Chef selbst sagte ich soll mit der Ärztin sprechen und mir ein Beschäftigungsverbot geben lassen da er mich nirgends einsetzen kann da ich täglich mehrere Paletten abpacke und verräume die teilweise Tonnen wiegen die Paletten sind gemischt also schwer und leicht alles aufeinander deshalb ist es nicht möglich für mich in der SS diese Arbeiten aufzuführen und er selbst kann mich nicht anders einteilen laut Vertrag.

Nun weigert sich meine Frauenärztin mir wegen meiner Schwangerschaftserkrankung ein Beschäftigungsverbot auszuhändigen da diese wieder weggehen kann aber nicht muss viele Betroffene leiden bis zum Ende der Schwangerschaft daran.
Sie sagt der Arbeitgeber soll mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen aber dieser weigert sich mir eines zu geben obwohl er selbst sagt er kann mich nicht Einsetzen er möchte dass ich mich weiter krankschreiben lasse aber dann falle ich ins krankengeld was finanzielle Nachtteile für mich hat ich habe 2 Kinder und wir brauchen das Geld.
Ich weiß gerade nicht was ich tun soll , arbeiten obwohl es gefährlich für mich ist diese Tätigkeit auszuüben oder mich krankschreiben lassen und ins krankengeld fallen.
Am liebsten wäre mir ja ein Beschäftigungsverbot aber was soll ich tun wenn weder Frauenarzt noch Chef es mir ausstellen obwohl ich viel zu schwer und ständig stehend und bückend nicht arbeiten darf laut Gesetz ich weiß langsam nicht mehr was ich tun soll weil dieser Stress noch zusätzlich zu meinem ständigen erbrechen trotz Medikation eine extreme Psychische Belastungen für mich ist.

Hat irgendwer ähnliche Erfahrungen und Tipps für mich wie ich weiter vorgehen kann ich habe schon überlegt einen Anwalt einzuschalten oder eventuell mal einen anderen Arzt fragen ob er mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen würde.

 
6 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Mira2505 am 07.11.2023, 9:09 Uhr

Frag mal beim Gewerbeaufsichtsamt Nach.
Deine Frauenärztin verhält sich richtig, dein Arbeitgeber muss dich ins BV schicken wenn sie dir kein geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen können

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von N.w.11 am 07.11.2023, 9:14 Uhr

OK danke das werde ich Mal versuchen

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Chaosbande, 9. SSW am 07.11.2023, 9:35 Uhr

Hey. Das ist eigentlich eine ganz einfache Sache. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung aufzustellen, bereits vor der Schwangerschaft. Dort wird festgehalten welche Gefahren dein Job birgt. Für Schwangere muss diese Gefährdungsbeurteilung entsprechend dem MuSchG angepasst werden. Kommt dabei heraus das dein Arbeitgeber dich nicht einsetzten kann muss er deinen Arbeitsplatz so gestalten das du arbeiten kannst oder dich ganz oder teilweise ins Beschäftigungsverbot schicken. Das MUSS er machen. Zuständig ist das Gewerbeaufsichtsamt. Ein Anruf dort sollte genügen, dann wird kontrolliert ob die Gefährdungsbeurteilung vorliegt und ob dein Chef dich weiterschäftigen kann oder ins BV schicken muss.
Du kannst deinen Chef da ja vorher mal nett drauf hinweisen bevor die Aufsichtsbehörden anklopfen und er gerügt wird.
Ich bin im teilw. Beschäftigungsverbot mit 15 h/Woche mit angepasstem gefahrenlosen Arbeitsplatz und im Homeoffice. Ist so ne super Sache. Ich falle nicht komplett weg, bekomme normal Lohn, meine Chefin bekommt meinen Ausfall über die Umlage von der Krankenkasse gezahlt. Es hat also keiner Nachteile dadurch. Nur 1x ein wenig Papierkram.
Liebe Grüße und alles Gute für dich :)

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von N.w.11 am 07.11.2023, 9:43 Uhr

Danke für die ausführliche Info da bin ich etwas beruhigt.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Jule18, 7. SSW am 07.11.2023, 14:29 Uhr

Kontaktiere euren zuständigen Betriebsarzt. Dein Arbeitgeber muss eine Gefährdungsprüfung durchführen. Deine Frauenärztin handelt absolut richtig. Dein Arbeitgeber muss es ausstellen. Wegen der Kosten: der Arbeitgeber kann einen Teil der Kosten bei deiner Krankenkasse einreichen. Ist ja später beim Mutterschutz genauso. Erst müssen sie zahlen und dann bei der Krankenkasse einreichen.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Kia83, 9. SSW am 10.11.2023, 21:02 Uhr

Hey,
das klingt ja fast wie bei mir,….nur mit dem Unterschied, dass ich an der Bedientheke arbeite!
Ich hoffe auch auf ein Beschäftigungsverbot da die letzten drei Mädels die im Laden/Kasse arbeiten auch eines bekommen haben!

Wie chaosbande schon ganz klar sagte macht dein gyn alles richtig!
Dein Arbeitgeber ist in der Pflicht!

Denn laut Gefärdungsbeurteilung für Schwangere darfst du:
-keine Lasten über 5Kg tragen oder heben
-dich nicht viel strecken oder vorbeugen oder bücken
-jederzeit eine Auszeit nehmen zum hinsetzen oder hinlegen
(Dein Chef muss deine Stelle also jederzeit besetzen können wenn du eine Pause brauchst)
-nicht lange auf einer Stelle stehen oder zu lange sitzen
-nicht in Kälte, Hitze oder Nässe arbeiten
-keine Akkordarbeit machen bzw Fließbandarbeit

Und das sind nur die wichtigsten Punkte!
Wie du siehst ist es im LEH eigentlich unmöglich dies alles einzuhalten. Weder an der Kasse noch im Laden oder der Theke.

Spreche deinen Chef ganz dringend aber freundlich auf seine Pflichten an und weise ihn höflich darauf hin, dass es seinem Bezirksleiter (oder anderweitigen Chef) nicht dienlich ist, wenn du von dir aus das Gewerbeamt auf den Plan rufst!

Denn das bedeutet Riesen Ärger und dann stehen die bei jeder Schwangeren bei euch im Betrieb auf der Matte um zu kontrollieren. Denn dann steht dein Chef dort auf der Liste für Kontrollen bei gemeldeten Schwangerschaften!

Ich würde um nichts in der Welt das Wohl meines Kindes gefährden wegen einem ignoranten Mann!!!

Einer unseren früheren Marktleiter hat einer offiziell Schwangeren gesagt „sie solle sich nicht so anstellen“ als die (schwanger mit Zwillingen) eine O+G Kiste mit zehn Kilo Äpfeln von einem zwei Meter hohen rolli heben sollte……seitdem ist jede Schwangere bei uns im BV!

Ich hoffe da auch drauf, aber will noch zwei Wochen warten bis ich mit ihm rede!

Übrigens bringt es deinem Chef nix, wenn du dein Kind verlierst und ihn dann ggfs verklagen könntest. Zudem bringt es ihm nix, wenn du dich immer krank schreiben kannst. Denn bis zu sechs Wochen zahlt er!!! Und bei einem guten gyn oder Hausarzt hat man immer wieder was neues und fällt do nicht ins Krankengeld!

Wenn er dich allerdings ins BV schickt, kann er über einen Umlageschein deinen Lohn von deiner KK wieder bekommen und es ist für beide eine win win Situation!

Liebe Grüße und ich drücke dir die Daumen

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