von wir6 am 07.03.2016, 9:36 Uhr |
Antrag auf Teilzeit
In deiner Elternzeit darfst du bis zu 20 Stunden arbeiten.
Hättest du also noch Elterngeldanspruch, würdest du dein Gehalt plus das Elterngeld bekommen.
Ansonsten sehe ich da nicht viel Sinn drin.
Ich weiß nicht, wo du angestellt bist, aber bei uns ist es definitiv ratsam einen befristete Teilzeitstelle zu nehmen (bei einem Festvertrag)
Bei uns ist die Regel, verlängern geht immer, aber verkürzen nicht.
Ich kenne einige Damen, die Ü40 sind und immer noch auf Teilzeit sind, weil sie das eben unbefristet gemacht haben und nicht mehr auf Vollzeit kommen.
Das machst du aber mit deinem Arbeitgeber aus ;-)
Viele Grüße
- Antrag auf Teilzeit - mari282 06.03.16, 21:21
- Re: Antrag auf Teilzeit - wir6 07.03.16, 9:36