Geschrieben von nimet22, 25. SSW am 11.10.2016, 15:54 Uhr |
Anträge
Hallo ihr Lieben,
ist eine blöde Frage aber ich frag mal trotzdem obwohl es mir peinlich ist.Aber gut.
Also ich arbeite seit März nicht mehr und bekomme seit August Harz 4. Meine Frage jezt was kann ich alles für das Kind beantragen ausser Kindergeld? könnt ihr mir helfen wäre suppi Danke.
Re: Anträge
Antwort von Ecki1905, 27. SSW am 11.10.2016, 16:31 Uhr
Huhu...
Muss dir doch nicht peinlich sein, fragen kostet nix...
Soweit ich mich erinnere, kannst du bei der arge auch Geld für die Erstausstattung beantragen. Das hab ich des öfteren schon gelesen. Und dann würde ich dort einfach nochmal nachfragen, die können dir doch bestimmt noch tipps geben.
Liebe grüße
Re: Anträge
Antwort von Ronja1387, 26. SSW am 11.10.2016, 16:56 Uhr
Genau erstaustattung ..das ist ein formloser antrag.hab das bei.meinem ersten kind gemacht
Ansonsten halt elterngeld...
Re: Anträge
Antwort von Mayrik-Family am 11.10.2016, 18:11 Uhr
Es soll dir nicht peinlich sein!!!
Also auf jeden Fall Erstausstattung beim Amt und öft. Dienst z.B. Caritas.
Du hast einen bestimmten Anspruch die zur Hälfte vom Amt und zur anderen hälfte von den Öffentlichen gezahlt wird.
Elterngeld bei der Elterngeldstelle.
Kindergeld beim Amt :)
LG
Re: Anträge
Antwort von nimet22 am 11.10.2016, 23:29 Uhr
Also Erstausstattung habe ich schon bekommen fürs Kind vom Jobcenter bloß was steht mir nach der Geburt zu? z.b ob ich Elterngeld bekomme oder wie das ganze heisst
Re: Anträge
Antwort von henni84, 29. SSW am 12.10.2016, 7:36 Uhr
Du müsstest den mindestsatz Elterngeld in Höhe von 300 Euro bekommen. Der wird aber glaube Ich bei deinen Leistungen wieder angerechnet.
Re: Anträge
Antwort von San17 am 12.10.2016, 10:04 Uhr
Eltetngeld, kindergeld, kinderzuschlag nach der Geburt.
Erstausstattung u ss-mehrbedarf, mutter-kind-stiftung während der ss
Re: Anträge
Antwort von Ronja1387, 26. SSW am 12.10.2016, 11:20 Uhr
Kinderzuschlag bekommt man nur,wenn man kein alg2 bekommt.