Januar 2017 Mamis

Januar 2017 Mamis

Mein Postfach

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von nimet22, 25. SSW am 11.10.2016, 15:54 Uhr

Anträge

Hallo ihr Lieben,
ist eine blöde Frage aber ich frag mal trotzdem obwohl es mir peinlich ist.Aber gut.
Also ich arbeite seit März nicht mehr und bekomme seit August Harz 4. Meine Frage jezt was kann ich alles für das Kind beantragen ausser Kindergeld? könnt ihr mir helfen wäre suppi Danke.

 
7 Antworten:

Re: Anträge

Antwort von Ecki1905, 27. SSW am 11.10.2016, 16:31 Uhr

Huhu...
Muss dir doch nicht peinlich sein, fragen kostet nix...
Soweit ich mich erinnere, kannst du bei der arge auch Geld für die Erstausstattung beantragen. Das hab ich des öfteren schon gelesen. Und dann würde ich dort einfach nochmal nachfragen, die können dir doch bestimmt noch tipps geben.
Liebe grüße

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Anträge

Antwort von Ronja1387, 26. SSW am 11.10.2016, 16:56 Uhr

Genau erstaustattung ..das ist ein formloser antrag.hab das bei.meinem ersten kind gemacht

Ansonsten halt elterngeld...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Anträge

Antwort von Mayrik-Family am 11.10.2016, 18:11 Uhr

Es soll dir nicht peinlich sein!!!

Also auf jeden Fall Erstausstattung beim Amt und öft. Dienst z.B. Caritas.
Du hast einen bestimmten Anspruch die zur Hälfte vom Amt und zur anderen hälfte von den Öffentlichen gezahlt wird.

Elterngeld bei der Elterngeldstelle.
Kindergeld beim Amt :)

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Anträge

Antwort von nimet22 am 11.10.2016, 23:29 Uhr

Also Erstausstattung habe ich schon bekommen fürs Kind vom Jobcenter bloß was steht mir nach der Geburt zu? z.b ob ich Elterngeld bekomme oder wie das ganze heisst

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Anträge

Antwort von henni84, 29. SSW am 12.10.2016, 7:36 Uhr

Du müsstest den mindestsatz Elterngeld in Höhe von 300 Euro bekommen. Der wird aber glaube Ich bei deinen Leistungen wieder angerechnet.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Anträge

Antwort von San17 am 12.10.2016, 10:04 Uhr

Eltetngeld, kindergeld, kinderzuschlag nach der Geburt.

Erstausstattung u ss-mehrbedarf, mutter-kind-stiftung während der ss

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Anträge

Antwort von Ronja1387, 26. SSW am 12.10.2016, 11:20 Uhr

Kinderzuschlag bekommt man nur,wenn man kein alg2 bekommt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzen 10 Beiträge im Forum Januar 2017 - Mamis
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.