Geschrieben von WunschBaby20202020, 34. SSW am 12.08.2020, 9:48 Uhr |
An die nicht verheirateten /Vaterschaftsanerkennung frage
Hallo Mädels ,meine Freundin war vorhin beim JA und hat mir ihren Freund die Vaterschaft anerkennen lassen .Da steht jetzt drin ,dass (sie und als gesetzliche Vertreterin)heisst das,dass sie das alleinige Sorgerecht hat ,oder muss sie das für sich erst beantragen ?Sie möchte nämlich das Sorgerecht erst noch nicht abgeben .Habe davon aber keine Ahnung.Wir haben immer das geteilte Sorgerecht.Also eine Sorgeerklärung haben sie nicht gemacht .vllt jemand Ahnung ?liebe Grüße
Re: An die nicht verheirateten /Vaterschaftsanerkennung frage
Antwort von muhkuh17, 30. SSW am 12.08.2020, 9:59 Uhr
Das gemeinsame Sorgerecht muss man auch beantragen, kann man bei dem Termin der vaterschaftsanerkennung mit machen. Wenn das nicht gemacht wurde hat sie erstmal automatisch das alleinige Sorgerecht
Re: An die nicht verheirateten /Vaterschaftsanerkennung frage
Antwort von Lili222, 33. SSW am 12.08.2020, 10:58 Uhr
Ja genau vaterschaftsanerkennung ist noch mal was anders wie sorgerecht
Re: An die nicht verheirateten /Vaterschaftsanerkennung frage
Antwort von Skippy am 12.08.2020, 11:10 Uhr
Das Sorgerecht muss separat erklärt werden. Aktuell hat sie das alleinige Sorgerecht. LG
Re: An die nicht verheirateten /Vaterschaftsanerkennung frage
Antwort von Assen08 am 12.08.2020, 15:51 Uhr
Hallo aus dem August-Bus!
Mein Partner und ich sind auch nicht verheiratet. Wir haben die Vaterschaft vorgeburtlich anerkennen lassen. Wenn nur das vorliegt, hat deine Freundin weiterhin das alleinige Sorgerecht.
Wir haben gleichzeitig eine Sorgeerklärung machen lassen, damit wir beide das gemeinsame Sorgerecht haben.
Also: Sorgerecht muss auch einzeln beantragt und beurkundet werden.