MutMamaBluete88
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite in einer KiTa und hatte aufgrund fehlender Immunität zunächst für die ersten 20 SSW ein Beschäftigungsverbot erhalten, da ein Kontakt mit den Kindern entsprechend nicht möglich war. Später wurde ich gefragt, ob ich stattdessen Bürotätigkeiten in der KiTa übernehmen möchte. Ich habe zugestimmt. Daraufhin erhielt ich ein angepasstes Informationsschreiben. Darin steht nach Rücksprache mit der Betriebsärztin, dass Bürotätigkeiten ohne Kontakt zu Kindern bereits während der ersten 20 SSW möglich sind und ich ab der 21. SSW meine Tätigkeit grundsätzlich wieder aufnehmen kann. In dem Schreiben steht allerdings nicht ausdrücklich, dass für mich ein Teilbeschäftigungsverbot gilt, sondern lediglich, dass Bürotätigkeiten unter diesen Voraussetzungen möglich sind. Seitdem arbeite ich im Büro der KiTa. Für diesen neuen Arbeitsplatz wurde jedoch keine neue bzw. angepasste Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Außerdem wurde mir gesagt, dass ich während der ersten 20 SSW flexibel arbeiten könne, also je nach Bedarf bzw. so, wie es für mich passt. Gleichzeitig darf ich mich in dieser Zeit nicht ein- oder ausstempeln und keinen Urlaub nehmen. Meine tatsächlich geleistete Arbeitszeit wird überhaupt nicht dokumentiert. Ab der 21. SSW soll wieder die normale Arbeitszeit gelten und Urlaub möglich sein. Ist dieses Vorgehen rechtlich korrekt? Vielen Dank für Ihre Einschätzung! Victoria
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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt. Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...
Hallo Frau Bader, ich bin als Tarifangestellte im öffentlichen Dienst nach TV-L beschäftigt. Im Oktober 2024 wurde ich schwanger und meine Tochter wurde im Juni 2025 geboren. Im September 2024 hatte ich meine Arbeitsstelle gewechselt und dabei noch einige Stunden Zeitguthaben aus meiner vorherigen Stelle mitgenommen. Im Dezember 2024 wurde fü ...