Sehr geehrte Frau Bader,  ich arbeite in einer KiTa und hatte aufgrund fehlender Immunität zunächst für die ersten 20 SSW ein Beschäftigungsverbot erhalten, da ein Kontakt mit den Kindern entsprechend nicht möglich war. Später wurde ich gefragt, ob ich stattdessen Bürotätigkeiten in der KiTa übernehmen möchte. Ich habe zugestimmt. Daraufhin erhielt ich ein angepasstes Informationsschreiben. Darin steht nach Rücksprache mit der Betriebsärztin, dass Bürotätigkeiten ohne Kontakt zu Kindern bereits während der ersten 20 SSW möglich sind und ich ab der 21. SSW meine Tätigkeit grundsätzlich wieder aufnehmen kann. In dem Schreiben steht allerdings nicht ausdrücklich, dass für mich ein Teilbeschäftigungsverbot gilt, sondern lediglich, dass Bürotätigkeiten unter diesen Voraussetzungen möglich sind. Seitdem arbeite ich im Büro der KiTa. Für diesen neuen Arbeitsplatz wurde jedoch keine neue bzw. angepasste Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Außerdem wurde mir gesagt, dass ich während der ersten 20 SSW flexibel arbeiten könne, also je nach Bedarf bzw. so, wie es für mich passt. Gleichzeitig darf ich mich in dieser Zeit nicht ein- oder ausstempeln und keinen Urlaub nehmen. Meine tatsächlich geleistete Arbeitszeit wird überhaupt nicht dokumentiert. Ab der 21. SSW soll wieder die normale Arbeitszeit gelten und Urlaub möglich sein. Ist dieses Vorgehen rechtlich korrekt? Vielen Dank für Ihre Einschätzung! Victoria