Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

MutMamaBluete88

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Sehr geehrte Frau Bader,  ich arbeite in einer KiTa und hatte aufgrund fehlender Immunität zunächst für die ersten 20 SSW ein Beschäftigungsverbot erhalten, da ein Kontakt mit den Kindern entsprechend nicht möglich war. Später wurde ich gefragt, ob ich stattdessen Bürotätigkeiten in der KiTa übernehmen möchte. Ich habe zugestimmt. Daraufhin erhielt ich ein angepasstes Informationsschreiben. Darin steht nach Rücksprache mit der Betriebsärztin, dass Bürotätigkeiten ohne Kontakt zu Kindern bereits während der ersten 20 SSW möglich sind und ich ab der 21. SSW meine Tätigkeit grundsätzlich wieder aufnehmen kann. In dem Schreiben steht allerdings nicht ausdrücklich, dass für mich ein Teilbeschäftigungsverbot gilt, sondern lediglich, dass Bürotätigkeiten unter diesen Voraussetzungen möglich sind. Seitdem arbeite ich im Büro der KiTa. Für diesen neuen Arbeitsplatz wurde jedoch keine neue bzw. angepasste Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Außerdem wurde mir gesagt, dass ich während der ersten 20 SSW flexibel arbeiten könne, also je nach Bedarf bzw. so, wie es für mich passt. Gleichzeitig darf ich mich in dieser Zeit nicht ein- oder ausstempeln und keinen Urlaub nehmen. Meine tatsächlich geleistete Arbeitszeit wird überhaupt nicht dokumentiert. Ab der 21. SSW soll wieder die normale Arbeitszeit gelten und Urlaub möglich sein. Ist dieses Vorgehen rechtlich korrekt? Vielen Dank für Ihre Einschätzung! Victoria


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Kindergarten darf Sie in den Umfang einsetzen, in dem die vertragliche Tätigkeit besteht. Da Sie die zeiten ja selber festlegen können sehe ich da kein Problem. Gleichwohl muss eine Gefährdungsprüfung durchgeführt werden. Die dürfte aber in einem Büro unproblematisch sein. Liebe Grüße NB


SternenmamaNest7

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Wenn es sich um eine teilweise Beschäftigung handelt, müssten die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten doch dokumentiert werden. Sonst ist für die Abrechnung bzw. die U2-Erstattung nicht nachvollziehbar, wie viele Stunden sie tatsächlich gearbeitet hat und wie viele Stunden unter das Beschäftigungsverbot fallen. In diesem Fall wurden die Arbeitszeiten nicht dokumentiert. Wie wäre das dann zu beurteilen? LG Rebeca


Ani123

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Das BV wurde aufgehoben als die mutterschutzkomforme Tätigkeit (Büro) geschaffen wurde.  Eine mutterschutzkomforme Tätigkeit zu schaffen hat Vorrang gegenüber eines BV. Ihr Arbeitgeber hat alles richtig gemacht indem er die Stelle im Büro geschaffen hat.  Er hätte sie nicht mal vorher um Zustimmung bitten müssen sondern das anordnen können.  Sie müssen in dem Stundenumfang arbeiten welche vertraglich vereinbart sind. Dafür ist eine Dokumentation ihrer geleisteten Stunden notwendig. Das könnte durch das Stempeln gemacht werden.  Sind im Vertrag feste Arbeitszeiten vereinbart? Wenn ja müssen Sie zu den Zeiten arbeiten. Wenn nein kann ihr Arbeitgeber ihre Arbeitszeiten bestimmen. Es ist kulant, wenn sie ihre Arbeitszeiten frei bestimmen dürfen.  Warum sollten sie ein Teilzeitbeschäftigungsverbot vom Arbeitgeber bekommen? Sie sind voll einsetzbar und das jetzt im Büro.  Können sie ihre Stunden nicht arbeiten machen sie Minussrunden.  Ich habe noch nie gehört, dass während der Schwangerschaft kein Urlaub genommen oder Überstunden abgebaut werden dürfen. Normalerweise ist das möglich. Selbst in einem BV wäre das nehmen von Urlaub möglich. Das müssten sie sogar ihrem Arbeitgeber melden, weil für die Zeit ein BV ruhen würde.


MutMamaBluete88

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 Ich habe inzwischen noch einmal mit meiner Chefin gesprochen. Sie hat mir direkt gesagt, dass ich offiziell weiterhin im Beschäftigungsverbot bin und die Bürotätigkeit freiwillig und unterstützend übernehme, nachdem ich ihrer Anfrage zugestimmt habe. Außerdem wurde mir gesagt, dass ich mich während des Beschäftigungsverbots bei Krankheit nicht krankmelden muss. Für diese Zeit habe ich keinen Urlaubsanspruch.


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