Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe.  Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahlt wurde, musste ich feststellen, dass mir die Zuschläge für Urlaub und Krankheit im Laufe der Monate bestrichen wurden, da ich ja in den letzten 3 Monaten auch keine Dienste gemacht habe. Ich habe diesbezüglich von Ihnen schon einen älteren Eintrag gesehen, in dem steht, dass aufgrund der Schwangerschaft keine finanziellen Nachteile entstehen dürfen und der AG die Aufschläge weiter zahlen müsse. Mein Arbeitgeber weigert sich da weiter und sagt, das deren Vorgehen so korrekt sei und er nur die Tage ausgleichen muss, an denen ich auch wirklich da war (Urlaub + Krankheit ausgenommen). Leider finde ich keine entsprechenden Gesetzestexte o. ä., aus denen hervorgeht, dass sie die Zahlungen weiterführen müssen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir entsprechend weiter helfen könnten und ggf. konkrete Paragraphen benennen können, in denen das steht. Liebe Grüße!