Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zählt Beschäftigungsverbot als Krankheit bei Kündigung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zählt Beschäftigungsverbot als Krankheit bei Kündigung?

biggi66

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Liebe Frau Bader, ich bin ganz verzweifelt, meine Kollegin hat mir mitgeteilt, dass mein Chef vorhat mir zu kündigen, wegen häufiger Kurzerkrankungen. Ist das rechtens? Ich kann nur durch ICSI schwanger werden, habe schon viele Behandlungen hinter mir, einige Fehlgeburten und eine erfogreiche SS, meinem Chef habe ich nichts von den Kinderwunschbehandlungen mitgeteilt. Ich bin seit August 2012 in der Firma tätig, hatte aus o.g. Grund im ersten Arbeitsjahr 23 Krankheitstage, im zweiten Arbeitsjahr 10 Krankheitstage und dann ist eine Schwangerschaft eingetreten, zu deren Beginn ich drei Wochen krankgeschrieben war dann direkt ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen habe. Nach Geburt und einem Jahr Elternzeit bin ich nun wieder im Betrieb und führe erneute Behandlungen für ein Geschwisterkind durch. Ich bin direkt seit eigentlichem Wiedereinstig wegen erneuter ICSI-Behandlung und Schwangerschaft krankgeschrieben (bereits 30 Tage), hatte jedoch nun eine frühe Fehlgeburt. Ich habe schon recherchiert, dass bei Kurzerkrankungen eine Kündigung möglich ist, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Arbeitsjahren mehr als 30 Krankheitstage bestehen, das wäre bei mir der Fall, wenn die Fehlzeiten des Beschäftigungsverbotes als Krankheitszeit gelten würde. Ist dies denn der Fall, oder ist eine Schwangerschaft mit verbundener Arbeitsunfähigkeit eine Ausnahmesituation? Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung! Viele Grüße Birgit


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wesentlich ist die Frage der negativen Prognose für die Zukunft. Da Sie ja weitere ICSIs planen ist davon auszugehen, dass Sie weiter fehlen. Für die negative Prognose müssen in der Vergangenheit pro Jahr Fehlzeiten von mehr als 6 Wochen vorgelegen haben (BAG, Urteil vom 10.11.2005, Aktenzeichen: 2 AZR 44/05; in: AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit). Da Sie da wohl drüber sind, wird der Ag Recht bekommen. Ich würde den persönlichen Kontakt suchen und mit versuchen zu besprechen, in Zukunft dafür Urlaubstage zu nehmen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Ja, das ist zulässig. Was würdest Du als Chef von einer Mitarbeiterin halten, die ständig eine AU einreicht ? Betriebswirtschaftlich ist das nicht toll. Und das ist das auf das es dem Chef ankommt. Wieso wirst Du jedesmal so lange krankgeschrieben? Normalerweise kenne ich das nur für 1-2 Tage nach Punktion. Und da haben die meisten Urlaub genommen.


biggi66

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Wer ist "Sternenschnuppe" und warum beantwortet sie die Frage, die ich Frau Bader gestellt hatte?


Colien07022004

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Sternenschnuppe ist ein Himmelskörper der bei Wiedereintritt in die Erdatmosphäre verglüht :-)... Hier darf jeder schreiben - siehst ja an den anderen Beiträgen und Schnuppi hat recht mit dem was sie sagt... Lg


Sternenschnuppe

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:-) schmeiß mich weg :-) P.S. Frau Bader antwortet dennoch, alles wird gut. P.P.S. Das mit der FG tut mir leid und ich drücke fest die Daumen dass es bald klappt mit dem Geschwisterchen. Dennoch sind die Nebenwirkungen der Behandlungen für den Arbeitgeber geschäftsschädigend in dem Ausmaß, und Du solltest versuchen andere Lösungen zu finden als Krankschreibungen. Die haben Dich eingestellt weil sie Dich als Arbeitskraft brauchen.


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