Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wärende der schwangerschaft Firma in Insolvenz

Frage: Wärende der schwangerschaft Firma in Insolvenz

Jungemama26

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Sehr geehrte Fr. Bader   Ich bin derzeit in der 36 Woche schwanger meine Firma wo ich beschäftigt war ist wo ich in der 29 Woche Schwangerschaft in Insolvenz angemeldet meine Mutterschutzfrist ist ab dem 11.06.2025 bis 22.07.2025 da der Entbindungstermin steht der 23.07.2025  meine Frage ist wärende ich gekündigt jetzt oder wie läuft das ganze und ich habe seit Januar 2025 keinen Gehalt erhalten da die Firma ja seit Januar Zahlungsunfähig ich habe im Mai schon denn Elternzeit Antrag an die Insolvenz Büro weitergeleitet das ich 3 jahre um meinen Kind kümmern möchte aber die frage ist werde ich jetzt gekündigt oder nicht und wenn ja bin ich bei Agentur für Arbeit Vermittelbar für Arbeit stelle obwohl ich bei Insolvenz schon denn Elternzeit Antrag gestellt habe auch bei der Firma ich habe bis jetzt keinen Mutterschaftsgeld erhalten und kein gehalt und nicht obwohl ich bei der Aok denn Antrag schon seit 1 Monat gestellt habe auf mutterschaftsgeld und Insolvenz Büro hatt mir einen Tabelle geschickt da muss ich die fehlenden Zahlungen hin schreiben und hoffentlich wird dies auch überwiesen.   Ich hoffe sie verstehen mich und hoffe auf einen Positiven Rückmeldung Danke.    Liebe Grüße Junge Mama :-) 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht  der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, in EZ oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft die EZ (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr in EZ). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält man sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EZ. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen.  Bei der Elterngeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen. Liebe Grüsse, NB


misses-cat

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Wenn die Firma geschlossen wird wirst du gekündigt, du hast dann keine Elternzeit sondern bist Hausfrau im Elterngeldbezug, solange du Elterngeld  bekommst bist du krankenversichert danach nicht mehr entweder musst du dich dann auf eigene Kosten selber versichern oder wenn möglich falls du verheiratet bist und dein Mann in der gesetzlichen Krankenversicherung ist Familienversichern . Um die Krankenversicherung länger bezahlt zu bekommen könntest du dein Elterngeld in Elterngeldplus umwandeln du wärst dann 22monate kostenlos versichert 


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