Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kleingewerbe das nur Verlust macht - Elterngeld

Frage: Kleingewerbe das nur Verlust macht - Elterngeld

User-1770729832

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Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen lassen, durch Abschreibungen (die pauschal eintragbar sind) und minimalen Umsätzen im zweistelligen Bereich kam ich jedes Jahr in den Verlust.  Den Blog betreibe ich weiterhin. Das heißt ich müsste das Kleingewerbe weiter laufen lassen.  Ich habe Oktober 2025 meinen Sohn bekommen. Da ich kein Einkommen (nur Verlust) durch den Blog erzielt habe, hatte ich Elterngeld anhand meines normalen Vollzeit Jobs und Minijobs angegeben.  So wurde ich vom Steuerberater beraten, durch diese ganze Geschichte mit Elterngeld Trick beim Kleingewerbe (der überall viral geht, daher ist es mir in den Instagram Feed gespielt worden) ist mir nun aufgefallen, dass ich das evtl. Falsch gemacht habe?  Hätte ich dann das Kalenderjahr 2024 nehmen müssen als Grundlage für das Elterngeld? Statt die 12 Monate vor Geburt. ?  Ich hoffe, dass ich nichts falsch gemacht habe.  falls doch, kann ich das noch fixen?  An der Höhe des Elterngeld macht es nix aus, bekomme egal welcher Bemessungszeitraum den maximal Satz. und bevor ich wieder einen Fehler mache: wie müsste ich es beim 2. Kind angeben, wenn ich das Kleingewerbe weiterführe und den 520€ Mini Job ab dem 1. Geburtstag meines Kindes wieder anfange?  Also wenn ich zB 2028 ein 2. Kind bekomme, Kind 1 10/25 kam und ich ab 10/26 wieder mit dem minijob starte und das Kleingewerbe weiter läuft ? was wäre dann der richtige Zeitraum für die Berechnung ?  Ich wäre für Ihre Hilfe sehr dankbar.  


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich halte das schon für problematisch, die Einkünfte beim ersten Kind nicht anzugeben und dann beim zweiten schon, weil es dann passt. Zumal Sie ja unterschrieben haben, wahre Angaben gemacht zu haben. Ich würde das mal mit der EG-Stelle persönlich besprechen. Viele Grüße NB  


User-1770729832

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Vielen Dank.  es war keine böse Absicht, ich hab es so verstanden gehabt vom Steuerberater dass ich keine einnahmen aus dem Gewerbe habe. Sonst hätte ich es natürlich angegeben. 


User-1770729832

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Zur Ergänzung: es geht um ca 20€ - 40€ Einnahmen im Jahr. 


User-1770729832

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Oh und nicht dass es falsch verstanden wird:  ixh hätte auch bei Kind 2 es gleich gemacht.  Ich will nicht "weil es dann passt" es beim 2. Kind anders machen.  Mir ist nur durch die ganzen Instagram Beiträge aufgefallen dass ich es wahrscheinlich falsch gemacht habe.  Ich will den komischen Trick nicht anwenden. 


User-1770729832

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Letztes edit: Antwort der Elterngeld Stelle  da ich 25€ Einnahmen im Jahr hatte wird es nicht als Selbstständigkeit gewertet und ich hab den Antrag richtig gestellt.  Das müssten über 25€/ Tag sein damit ich als selbstständig eingestuft werde. Da dies nicht gegeben war, habe ich es mit den 12 Monaten vor Geburt für die Berechnung richtig gemacht.  Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe. 


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