BiancaZi
Hallo, ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss. Ich wollte alles rechtskonform machen. 2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen lassen, durch Abschreibungen (die pauschal eintragbar sind) und minimalen Umsätzen im zweistelligen Bereich kam ich jedes Jahr in den Verlust. Den Blog betreibe ich weiterhin. Das heißt ich müsste das Kleingewerbe weiter laufen lassen. Ich habe Oktober 2025 meinen Sohn bekommen. Da ich kein Einkommen (nur Verlust) durch den Blog erzielt habe, hatte ich Elterngeld anhand meines normalen Vollzeit Jobs und Minijobs angegeben. So wurde ich vom Steuerberater beraten, durch diese ganze Geschichte mit Elterngeld Trick beim Kleingewerbe (der überall viral geht, daher ist es mir in den Instagram Feed gespielt worden) ist mir nun aufgefallen, dass ich das evtl. Falsch gemacht habe? Hätte ich dann das Kalenderjahr 2024 nehmen müssen als Grundlage für das Elterngeld? Statt die 12 Monate vor Geburt. ? Ich hoffe, dass ich nichts falsch gemacht habe. falls doch, kann ich das noch fixen? An der Höhe des Elterngeld macht es nix aus, bekomme egal welcher Bemessungszeitraum den maximal Satz. und bevor ich wieder einen Fehler mache: wie müsste ich es beim 2. Kind angeben, wenn ich das Kleingewerbe weiterführe und den 520€ Mini Job ab dem 1. Geburtstag meines Kindes wieder anfange? Also wenn ich zB 2028 ein 2. Kind bekomme, Kind 1 10/25 kam und ich ab 10/26 wieder mit dem minijob starte und das Kleingewerbe weiter läuft ? was wäre dann der richtige Zeitraum für die Berechnung ? Ich wäre für Ihre Hilfe sehr dankbar.
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