123Mommy1234
Sehr geehrte Frau Bader, voraussichtlich (sofern der Vater meines Kindes zustimmt) werden wir demnächst einen Termin beim Jugendamt haben, um dort mit Unterstützung das Umgangsrecht für unser Kind zu regeln. Hier in Kürze die Ausgangslage: - Unser Kind ist 5 Jahre alt. - Ich lebe mit unserem Kind bereits seit über 4 Jahren alleine. - Fest steht seitdem nur, dass jedes Wochenende ein Umgang stattfindet (die ersten beiden Jahre von Freitag Abend bis Samstag Morgen, seitdem im Wechsel ab Freitag oder Samstag Abend 24h) - Unter der Woche hat er das Kind kurzfristig für ca 2 Stunden gesehen. Dies recht regelmäßig, er hat dann am Wochenende gefragt, wann in der Woche Zeit ist und das Kind dann nach Feierabend genommen. - Ursprünglich war geplant, dass wir beide, wenn meine Elternzeit endet 4 Tage arbeiten, das hat er nahezu nie gemacht. - Er hat seit über 1,5 Jahren eine Bescheinigung, dass er seine Arbeitszeit verkürzen kann zur Betreuung, hat das aber nie gemacht. Dies habe ich bislang eher als Drohungen empfunden. Dies geht so weit, dass das Wort "Wechselmodell" wiederholt gefallen ist. - Er war oft total schwankend. "Zwischendurch" hat er sich sogar im Ausland beworben und wollte dann für eine Woche im Monat heim kommen. - Wir hatten letztes Jahr bereits einen Termin beim Jugendamt, unter anderem wurde der Umgang besprochen. Zu allen Vorschlägen war seine Antwort "Darüber muss ich eine Nacht schlafen" - Seitdem habe ich von diesen Themen bis vor zwei Wochen nichts gehört. - Ich stemme faktisch unseren Alltag mit unserem Kind von Anfang an alleine, inzwischen mit Vollzeitjob (vereinbar mit 35h Kita), er hat sich nie wirklich in den Alltag eingebracht - Seit über zwei Jahren ist das Verhältnis sehr schlecht, Kommunikation geht gar nicht, er grüßt mich nicht mal. - Aktuell spricht er gar nichts mit mir ab. - Langfristige Absprachen wegen Urlaub o.Ä. funktionieren von seiner Seite aus nicht, hier soll ich bislang immer spontan auf seine Bedürfnisse reagieren. - Mehrmals kam es im letzten Jahr zu Situationen, in denen Absprachen seinerseits nicht funktionierten, er aber dann dies mit dem Kind so "besprochen" hat, dass ich es als manipulativ deuten würde ("Mama, warum warst du böse zu meinem Papa...?", "Mama, warum darf ich heute nicht bei Papa schlafen? Papa sagt, das geht...") - Es gab mehrere Situationen, in denen er sich unseren Kind gegenüber nicht als verantwortungsvolles Elternteil verhalten hat, ich würde aber nicht so weit gehen, zu sagen, dass der Umgang dem Kindeswohl widerspricht. - Unser Kind geht gerne zum Papa aber unterm Strich ist er seit er mit dem Kind etwas anfangen kann, der Papa, der das Kind bespaßt. Kein Alltag, keine Pflichten, keine Verantwortung. - Er hat keine Unterstützng (z.B. durch seine Mutter), das heißt, wenn er nicht kann, müsste ich übernehmen. Z.B. arbeitet er seit 11/25 400km entfernt. Daher kann er nur am Wochenende. Das fange ich natürlich auf. Dies sollte bis Ende 25 gehen. Er ist immer noch unter der Woche weg, was er mir nie mitgeteilt hat. Jetzt habe ich eine Nachricht erhalten, dass er den Umgang ausweiten möchte, auch mit Übernachtungen ich soll Vorschläge machen. Aktuell warte ich darauf, dass/ob er sich beim Jugendamt meldet und einen Termin vereinbart. Die Nachricht spiegelt seine Art wider: Per WhatsApp, mit KI formuliert und er hat sich mal wieder einen Paragraphen rausgesucht, mit dem er "argumentiert", dieses Mal §1684 BGB Ich würde gerne die Angelegenheit dort erfolgreich regeln, ohne dass es vor Gericht geht. Daher würde ich gerne mit realistischen Vorstellungen in das Gespräch gehen. Wichtig ist mir folgendes: - Ich wünsche mir für unser Kind einen geregelten, verlässlichen Umgang mit seinem Vater. - Unser Kind hat schon immer einen geregelten Alltag, der klar strukturiert ist. Dieser soll bestehen bleiben. - Daher bestehe ich darauf, dass unser Kind (gerade auch mit Blick auf die Schulzeit) unter der Woche ausschließlich zuhause schläft. (Ich hoffe, dies ist realistisch) - Letztes Jahr habe ich vorgeschlagen, dass er unser Kind an zwei Tagen in der Kita abholt und dass er die Übernachtungen am Wochenende ausweitet. - Unser Kind hat zwei feste "Hobbies", ich fände es daher gut, wenn man ihn verpflichten könnte eins zu übernehmen. Mir ist bewusst, dass man dies nicht pauschal beantworten kann, aber gibt es eine "Richtung" die realistisch ist? Vor allem: Ist mein Wunsch realistisch, dass er nicht nach all den Jahren unseren kompletten Alltag, unsere Strukturen auf den Kopf stellen darf? Ich weiß, es geht um unser Kind, aber spielt vlt auch eine Rolle, dass ich als Mutter mein komplettes Leben, die Wahl meines Arbeitsplatzes und alles ausschließlich nach den Bedürfnisse unseres Kindes ausgerichtet habe, während das bei ihm bislang gar keine Rolle spielte, er bislang komplett egoistisch sein Ding gemacht hat? Vielen Dank vorab und viele Grüße
Hallo, bitte kurz und allgemein fragen. Liebe Grüße NB
3wildehühner
Dein Text ist viel zu lang. Das liest Frau Bader nicht. Bedenke, dass alles, was beim Jugendamt geregelt wird, das Papier nicht wert ist, auf dem es steht. Eine verbindliche Umgangsregelung wird es nur über den Weg des Gerichtes geben. Deshalb solltest du dir einen Anwalt vor Ort suchen, der auf Familienrecht spezialisiert ist. Dieser kann dann auch eine Einschätzung gebenwie realistisch deine Vorstellungen bezüglich des Umgangs sind.
Ani123
Mit 400 km Entfernung wird es schwer sein den Umgang in der Woche umzusetzen. Ich würde ihm bitten zu schreiben, wie er sich den Umgang vorstellt. Wenn von ihm nichts kommt bleibt es wie bisher. Bedenken sie, wenn er jedes Wochenende das Kind hat, haben sie kein Wochenende mehr mit ihrem Kind. Ihnen feste Aufgaben übergebe bzgl. Hobby würde ich ihm erst geben wenn er mehr Zuverlässigkeit zeigt. Sie werden vermutlich weiterhin "alleinerziehend " sein. Vielleicht wäre 14-tägig von Freitag bis Sonntag eine Option und am anderen Wochenende z. B. Samstagnachmittag. Zudem hälftig die Ferien und da immer z. B. die erste Ferienhälfte.
Sue_Ellen
lehn dich entspannt zurück und warte ab. ER will was, dann muss ER sich gedanken machen. wenn er so weit weg arbeitet, ist vieles nicht umsetzbar. mach ihn nie schlecht und vor allem: vergleiche dich nie mit ihm! oft wird sich vermeintlich kümmernwollenden vätern der rote teppich ausgerollt, so absurd können die vorstellungen gar nicht sein! verlier dich nicht in details und fordere vor allem nichts. vorteil ist: das kind kommt bald in die schule, sein lebensmittelpunkt ist mit dir, bei dir. §1684 BGB ist auch nur theorie, die praxis sieht immer anders aus. es ist natürlich möglich, dass er alles umkrempelt, dann musst du dich neu auf die situation einstellen. aktuell würde ich keinen anwalt einschalten.
WonderWoman
du bist merklich sauer weil alles an dir hängenbleibt und das nicht anerkannt wird. ich verstehe das total aber ich fürchte du musst dich damit abfinden. konstruktive mit-carearbeit und anerkennung der geleisteten arbeit lassen sich nicht erzwingen und schon gar nicht einklagen. manchmal hilft ein perspektivwechsel: du tust es nicht für ihn sondern für das kind. ist der job in 400km entfernung erledigt? wohnt er wieder komplett in die nähe? wie nah? du kannst darum bitten dass jegliche kommunikation über dich zu erfolgen hat, idealerweise über einen kanal der nur dafür existiert (separate mailadresse z.b.). und dass änderungen bzw. plötzliche zusatztermine nur bis x tage vor dem termin von dir akzeptiert werden müssen. allerdings hast du keine handhabe wenn er diesen kanal nicht nutzt und/oder einfach nicht auftaucht. damit zerschießt er sich zwar seine position bei der nächsten besprechung/verhandlung aber du stehst im zweifel erstmal trotzdem dumm da wenn du z.b. pläne gemacht hast ohne kind und du das kind dann doch an der backe hast. du kannst ihm das kind ja nicht vor die tür stellen und ins geplante skiwochenende fahren. oder du kannst schon wirst das aber sicher nicht wollen. was du nicht einfordern kannst ist dass er sich komplett deinen strukturen unterordnet. da solltest du schon ein wenig goodwill zeigen. in der regel steht das interesse des kindes am umgang über dem interesse des kindes an unabänderlichen strukturen. dass das kind irgendwann (dieses? nächstes jahr?) in die schule kommt ist nice aber muss nicht prophylaktisch jetzt schon berücksichtigt werden. notfalls wird dann mit schuleintritt nachverhandelt. was verstehst du darunter dass er 1 hobby "übernimmt"? finanziell? das problem ist dass man einsicht und vernunft nicht erzwingen und nicht einklagen kann. und wenn beides nicht vorhanden ist beißt sich das ja genauso die zähne aus wie du. natürlich ist es "vernünftig" dass z.b. vereinbarungen mit dir und nicht mit dem kind besprochen werden. und er kann auch beim ja-termin verständig nicken und versprechen dieses oder jenes absolut zuverlässig zu tun. aber wenn er es dann doch nicht tut? was dann?
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