Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Mel_Akb

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Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände möchte ich jetzt allerdings die Elternzeit bis zum 3. Lebensjahr verlängern- quasi bis mein Kind in die Kita kommt, aber gleichzeitig während der Elternzeit 10 Wochenstunden arbeiten und nach der Elternzeit aber auf 20 - 25 Wochenstunden erhöhen. Ich weiß nicht, ob das geht bzw wie ich das mit meinem Arbeitgeber vereinbaren kann. Meine Sorge ist einfach auch, dass wenn ich das Kind in die Krippe bringe nur 10 Std. / W arbeiten kann. Das ist aber zu wenig ich möchte aber nicht einer 20 Monate alten kleinen 20 Std./W fremdbetreuung zumuten ... Danke im voraus und Grüße 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben Anspruch auf Verlängerung der EZ. Parallel können Sie TZ in EZ beantragen, es müssen aber mind 15 Std/ Wo. sein, damit ein Anspruch besteht. Außerdem dürfen wichtige betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Bei der KiTa kommt es darauf an, was vereinbart wurde, Sie haben einen Anspruch auf mind. halbe Tage, je nach Bedarf. Wenn Sie sich vertraglich schon gebunden haben, müssen Sie es gütlich regheln. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Also erstes die Verlängerung geht problemlos da du im ersten Antrag 25 Monate genommen hast, also über 2 Jahre du musst nur den Antrag auf Verlängerung rechtzeitig ( 7 Wochen  ) abgeben  Das zweite dein Arbeitgeber muss die 10 Stunden nicht genehmigen, du hast ein Anrecht auf 15 oder mehr Stunden in Elternzeit zu arbeiten, Voraussetzung ist das er eine bestimmte Anzahl an Angestellten hat aber weniger kann er ablehnen 


Neverland

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Arbeiten in der EZ ist unproblematisch, Krippenplatz wirst du aber mindestens 20-25 Std buchen müssen. Drunter geht meines Wissens nach nicht. Tagesmütter sind da zumeist deutlich flexibler und können oft im 5 Std Takt mit den Jugendämtern abrechnen. Wie das bei euch ist müsstest du halt erfragen. Die Anmeldungen für den nächsten Sommer dürften eh gelaufen sein, fraglich also ob du da noch einen Platz bekommst.  Mein Rat wäre zudem die Fremdbetreuung in der EZ zu starten und mindesten den ersten Winter in EZ zu sein. Einfach weil da dann oft die meisten unbekannten keime die Kinder Dauerkrank machen. Das läßt sich - wenn man selbst noch in EZ ist - zumeist deutlich besser managen.   Anspruch auf TZ in EZ hast du erst ab 15 Std, mit weniger Stunden kann der AG ablehen. Du dürftest aber mit seiner Zustimmung in der EZ auch woanders arbeiten - dein eigentlicher vertrag ruht ja. Solaange du EG bekommst, würde ein Einkommen allerdings auf das EG angerechnet werden. 


SuJam

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@Neverland: was Kita und Tagesmutter anbelangt ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.  hier nehmen dich Tagesmütter nicht unter 8h pro Tag, da sie sonst nichts verdienen- ein Platz lässt sich ja auch nicht doppelt vergeben. In städtischen Kitas kann man widerum auch nur 4h am Tag buchen. Auch kann man hier ganzjährig einen Platz bekommen - es gibt einfach mehr Plätze als Kinder. Das müsste die AP einfach rausfinden wie es an ihrem Wohnort ist.


Mel_Akb

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vielen Dank euch beiden für die Antwort habe es leider schon wieder vergessen :D ich wohne in einer Großstadt, da heißt es man soll das Kind ab Januar anmelden (man kann aber schon vorher Vormerken lassen was ich getan habe) hier gilt tatsächlich ab 4 - 5 Std. buchen drunter geht nichts...wir gehen ab Mai zu Spielgruppen damit sie sich schon einmal an diese Situation gewöhnt und auch mit anderen Babys in Kontakt kommt..mein Mama-Herz blutet einfach, dass ich sie aus finanziellen Gründen nicht 3 Jahre bei mir haben kann und zur Fremdbetreuung abgeben muss 


Neverland

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Abgeben muss stimmt ja soooooo nicht ganz, du kannst ja auch eine private Lösung suchen. Eine Option wäre eben auch, den Kindsvater in die Pflicht zu nehmen. Warum sollten wir Mütter da immer nur alleine ran? Dem Vater stehen auch 3 Jahre EZ zu. Sofern also finanziell möglich, könntet ihr beide in TZ innerhalb der EZ wechseln und dann die Betreuung gemeinsam machen. Ohne Fremdbetreuung. Machen so manche Eltern heutzutage. 


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